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Gekündigt wegen Verspätung, der Zug fuhr nicht
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Kündigungsfrist: vier Wochen)

Elf Jahre pünktlich. Dann kam der Korridor. Foto: wpa (Symbolbild)
Hagen (wpa) – Das folgende Schreiben liegt uns vor, arbeitsrechtlich einwandfrei. Einwandfrei ist es, menschlich eine Sauerei, das schließt sich hier nicht aus.
„Sehr geehrter Herr Öztürk, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30. September.“
„Vorausgegangen sind drei Abmahnungen wegen wiederholten verspäteten Arbeitsantritts, datiert vom 12. Mai, 4. Juni und 21. Juli.“
„Ihre Erklärungen haben wir jeweils zur Kenntnis genommen.“
„Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden.“
Die Erklärungen lauteten schlicht: Ersatzverkehr, Ersatzverkehr, Ersatzverkehr. Dreimal derselbe Grund, dreimal weggewischt.
Die drei Daten decken sich haargenau mit dem veröffentlichten Sperrplan des Korridors. Man hätte es nachschlagen können, wenn man gewollt hätte.
Der Sperrplan ist online abrufbar und war es auch damals, 41 Seiten dick. Der Beweis lag frei im Netz, den Arbeitgeber hat er nicht interessiert.
Der Arbeitgeber hat ihn nicht abgerufen, dazu ist er auch nicht verpflichtet. Wegschauen ist erlaubt, wenn es einem in den Kram passt.
Maßgeblich ist die Arbeitszeit, nicht, wie sie zustande kam, ständige Rechtsprechung. Ob ein Bus ausfällt oder einer verschläft, dem Gesetz ist es herzlich egal.
Herr Öztürk ist 44 und hat elf Jahre in diesem Betrieb gearbeitet, bis Mai nie zu spät. Elf Jahre Zuverlässigkeit, ausradiert von drei Baustellentagen.
Das steht in seiner Personalakte, gesondert vermerkt ist es nicht, weil Pünktlichkeit kein Eintrag ist. Gutes wird nicht notiert, nur das Verfehlen, so führt man Akten über Menschen.
Im Mai begann die Generalsanierung, der Ersatzbus braucht 28 Minuten länger als der Zug. Der Konzern verlängert die Fahrt, der Arbeitgeber bestraft die Verspätung, Hand in Hand.
Öztürk fuhr daraufhin eine Stunde früher los, an den drei Tagen reichte selbst das nicht. Man kann nicht früher losfahren als der erste Bus, aber das interessiert kein Formular.
An zwei der drei Tage fiel der Ersatzbus ganz aus, vermerkt im Betriebstagebuch des Busunternehmens. Der Beweis existiert, in einem Buch, das niemand aufschlägt.
Der Betriebsrat wurde angehört und hat sich enthalten, der Sachverhalt sei unstreitig. Wenn selbst der Betriebsrat kneift, ist der Mann allein.
Unstreitig war, dass Öztürk zu spät kam, das bestreitet er ja gar nicht. Nur woran es lag, das wollte partout keiner wissen.
Ein Widerspruch hätte den Nachweis erfordert, dass die Verspätung nicht zu vertreten war, den stellt das Verkehrsunternehmen aus. Der Konzern, der ihn hat zu spät kommen lassen, soll ihm bescheinigen, dass er unschuldig ist, viel Glück.
Ausgestellt wird der Nachweis ab 60 Minuten. Öztürks Verspätungen betrugen 35, 40 und 55 Minuten, fünf Minuten zu wenig zum Überleben.
Die Bearbeitungsfrist für den Nachweis beträgt neun Monate, die Klagefrist drei Wochen. Der Beweis kommt ein Dreivierteljahr, nachdem die Klage längst verjährt ist, sauber gebaut.
Geklagt hat Öztürk nicht, er hat lieber gleich eine neue Stelle gesucht. Wer soll gegen eine Uhr klagen, die neun Monate für drei Wochen braucht.
Gefunden hat er eine im Nachbarort, mit dem Fahrrad erreichbar. Sein neues Glück ist, dass er die Bahn nicht mehr braucht.
Das Schreiben endet mit dem Standardsatz, der so im Muster steht. Selbst der Rausschmiss ist eine Serienbriefvorlage, Feld ausfüllen, absenden.
„Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen für Ihren weiteren Berufsweg alles Gute.“
Der weitere Berufsweg führt über denselben Bahnhof. Er radelt jetzt daran vorbei, und der Zug fällt weiter aus, nur ohne ihn.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Drei Abmahnungen am 12. Mai, 4. Juni, 21. Juli – alle drei Daten stehen im veröffentlichten Sperrplan +++
+++ Nachweisfrist des Verkehrsunternehmens neun Monate, Klagefrist gegen die Kündigung drei Wochen +++
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