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Ausnahme beantragt: EU verschärft die Fahrgastrechte, Deutschland bittet um Befreiung wegen Netzzustands
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (Ausnahme beantragt)

Der Chefredakteur liest den Antrag. Er ist gut begründet. Foto: wpa (Symbolbild)
Brüssel (wpa) – Die EU hat die Fahrgastrechte im Schienenverkehr verschärft. Entschädigungen greifen künftig ab 45 statt 60 Minuten.
Deutschland hat eine Ausnahme beantragt. Beantragt wurde eine Befreiung bis 2036.
Begründet wird sie mit dem Zustand des Netzes. Der Sanierungsstau beträgt 92 Milliarden Euro.
„Eine sofortige Umsetzung wäre wirtschaftlich nicht tragbar“, heißt es im Antrag. Nicht tragbar wären rund 340 Millionen Euro im Jahr.
Der Antrag umfasst 61 Seiten. Er wurde im Juni übermittelt.
Die Verordnung sieht Ausnahmen für den Nahverkehr vor. Für den Fernverkehr sind sie nicht vorgesehen.
Beantragt wurde sie für beides. Die Kommission prüft.
Die Prüfung dauert nach Auskunft der Kommission bis zu zwölf Monate. Bis dahin gilt die alte Schwelle.
Der Sanierungsstau ist seit 1994 dokumentiert. Er ist Folge nationaler Entscheidungen.
Diese Entscheidungen betrafen Stilllegungen, Rückbau und unterlassene Instandhaltung. Sie sind in Berichten beschrieben.
Im Antrag kommen sie nicht vor. Beschrieben wird der Zustand, nicht seine Entstehung.
Fünf andere Mitgliedstaaten haben ebenfalls Ausnahmen beantragt. Drei davon für den Nahverkehr.
Deutschland ist der einzige Staat, der eine Ausnahme für den Fernverkehr beantragt. Das steht in der Übersicht der Kommission.
Die Übersicht ist öffentlich. Sie umfasst zwei Seiten.
Die deutsche Fernverkehrspünktlichkeit lag im Juni bei 52,6 Prozent. Sie ist die niedrigste unter den fünf Antragstellern.
Auch das steht in der Übersicht. Kommentiert wurde es nicht.
Ein Fahrgastverband hat den Antrag kritisiert. Er fordert die sofortige Umsetzung.
Die Bundesregierung verweist auf die Belastung des Konzerns. Der Konzern gehört der Bundesregierung.
Damit beantragt der Eigentümer eine Ausnahme zugunsten seines Unternehmens. Aufgefallen ist das in der Bundespressekonferenz.
Die Antwort lautete, man wäge zwischen Interessen ab. Abgewogen wurde zugunsten des Antrags.
Herr Amelung hatte im Juli 52 Minuten Verspätung. Nach der neuen Regelung stünden ihm 25 Prozent zu.
Nach der alten steht ihm nichts zu. Die alte gilt bis zur Entscheidung.
Er hat trotzdem einen Antrag gestellt. Die Ablehnung kam nach elf Tagen.
In ihr stand, die Verspätung habe unter 60 Minuten gelegen.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Befreiung bis 2036 beantragt, begründet mit dem Netzzustand +++
+++ Der Netzzustand ist Folge nationaler Entscheidungen, das steht im Antrag nicht +++
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