Deutschland beantragt Ausnahme von den Fahrgastrechten

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Deutschland beantragt Ausnahme von den Fahrgastrechten

Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (Ausnahme beantragt)

EU Fahrgastrechte Satire: Waschbär steht vor einem modernen Bürogebäude mit blauer Fassade

Der Chefredakteur liest den Antrag. Er ist gut begründet. Foto: wpa (Symbolbild)

Brüssel (wpa) – Die EU hat die Fahrgastrechte im Schienenverkehr verschärft. Entschädigungen greifen künftig ab 45 statt 60 Minuten.

Deutschland hat eine Ausnahme beantragt. Eine Befreiung bis 2036.

Begründet mit dem Zustand des Netzes. Der Sanierungsstau beträgt 92 Milliarden Euro.

„Eine sofortige Umsetzung wäre wirtschaftlich nicht tragbar“, heißt es im Antrag. Nicht tragbar wären rund 340 Millionen Euro im Jahr.

Der Antrag umfasst 61 Seiten. Übermittelt im Juni.

Zulässig ist eine Ausnahme bei außergewöhnlichen Umständen. Außergewöhnlich sind Naturereignisse und Sabotage.

Der Zustand der Infrastruktur ist es nicht. Nicht außergewöhnlich, weil er dauerhaft ist.

Dauerhafte Zustände sind gewöhnliche. Der Antrag begründet die Ausnahme mit der Dauer des Zustands.

Die Kommission hat um Präzisierung gebeten. Die Antwort steht aus.

Die Verordnung sieht Ausnahmen für den Nahverkehr vor. Für den Fernverkehr nicht.

Beantragt wurde sie für beides. Die Kommission prüft.

Die Prüfung dauert nach Auskunft der Kommission bis zu zwölf Monate. Bis dahin gilt die alte Schwelle.

Der Sanierungsstau ist seit 1994 dokumentiert. Folge nationaler Entscheidungen.

Diese Entscheidungen betrafen Stilllegungen, Rückbau und unterlassene Instandhaltung. Sie stehen in Berichten.

Im Antrag kommen sie nicht vor. Beschrieben wird der Zustand, nicht seine Entstehung.

Fünf andere Mitgliedstaaten haben ebenfalls Ausnahmen beantragt. Drei davon für den Nahverkehr.

Deutschland ist der einzige Staat mit einer Ausnahme für den Fernverkehr. Das steht in der Übersicht der Kommission.

Die Übersicht ist öffentlich. Zwei Seiten.

Die deutsche Fernverkehrspünktlichkeit lag im Juni bei 52,6 Prozent. Die niedrigste unter den fünf Antragstellern.

Auch das steht in der Übersicht. Kommentiert wurde es nicht.

Ein Fahrgastverband hat den Antrag kritisiert. Er fordert die sofortige Umsetzung.

Die Bundesregierung verweist auf die Belastung des Konzerns. Der Konzern gehört der Bundesregierung.

Damit beantragt der Eigentümer eine Ausnahme zugunsten seines Unternehmens. Aufgefallen ist das in der Bundespressekonferenz.

Die Antwort: man wäge zwischen Interessen ab. Abgewogen wurde zugunsten des Antrags.

Frau Kertesz pendelt seit vier Jahren und hat dieses Jahr vier Anträge gestellt. Drei wurden abgelehnt.

Auf den vierten kam eine Antwort. Die Verspätung habe unter 60 Minuten gelegen.

Sie betrug 52. Nach der neuen Regelung stünden ihr 25 Prozent zu.

Die neue Regelung gilt in 24 Mitgliedstaaten. In einem wird noch geprüft.

+++ MÜLLEIMER-TICKER +++

+++ Begründet wird die Ausnahme mit der Dauerhaftigkeit des Zustands +++

+++ Die Bitte um Präzisierung ist seit elf Monaten unbeantwortet +++

Achtung, Satire: Personen, Zitate und Pressestellen sind frei erfunden — im Gegensatz zu den Verspätungen.

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Über BahnSlam

Stephan Pinkwart verkörpert einzigartig die Welt der Poetry Slams und der Bahn. Mit fesselnden Auftritten verbindet er die Kraft der Worte mit seiner Liebe zu Zügen. Seine Poesie ist tiefgründig und emotional, und seine Leidenschaft für die Bahn symbolisiert Freiheit und Verbindung. Pinkwarts Kunst begeistert Poetry Slam-Fans und Eisenbahnliebhaber gleichermaßen.

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