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Neue Rundungsregel bei der Entschädigung: Verspätungen enden jetzt auffällig oft bei 59 Minuten
14. August 2026 · Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (abgerundet)

Ein Fahrgast mit seinem Antrag. Er wird gleich abgerundet. Foto: wpa (Symbolbild)
Nürnberg (wpa) – Ab 60 Minuten Verspätung haben Reisende Anspruch auf Entschädigung. Die Bahn führt dazu eine neue Rundungsregel ein.
Gerundet wird künftig immer nach unten. Verspätungen enden deshalb häufig bei 59 Minuten.
„Das ist reine Mathematik“, erklärte Abteilungsleiter Frank Kommastelle. „Zufälle gibt es bei uns nicht.“
Im Juli lagen 8.400 Züge exakt bei diesem Wert. Statistiker nennen das bemerkenswert.
Fahrgäste können weiterhin einen Antrag stellen. Er umfasst vier Seiten und eine Unterschrift.
Die Bearbeitung dauert im Schnitt elf Wochen. Auch hier wird nach unten gerundet.
Wer trotzdem Geld bekommt, erhält es als Gutschein. Einlösbar ist er im Zug.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Zug hält 400 Meter vor dem Bahnsteig – Ankunft gilt als erfolgt +++
+++ Antragsformular selbst verspätet sich um 62 Minuten – erhält Entschädigung +++
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