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Bahn erhöht Preise um 5,9 Prozent und weist die Erhöhung als Kundenbeitrag aus
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Beitrag geleistet)

Die Tafel am Tag der Preisanpassung. Ausgewiesen wird nichts. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Die Deutsche Bahn erhöht ihre Fernverkehrspreise um 5,9 Prozent. Die Erhöhung gilt ab dem Fahrplanwechsel.
Begründet wird sie mit Investitionen ins Netz. Genannt werden Oberleitung, Weichen und Stellwerke.
In der Bilanz erscheint die Erhöhung unter einer neuen Position. Sie heißt Kundenbeitrag Netz.
Ausgewiesen wird sie unterhalb des Eigenkapitals. Dort stehen üblicherweise Einlagen der Eigentümer.
Ein Sprecher nannte das eine sachgerechte Zuordnung. Der Fahrgast finanziere mit dem Aufschlag die Infrastruktur.
Damit sei er wirtschaftlich betrachtet Mitfinanzier. Eine Beteiligung ergebe sich daraus nicht.
Auf die Frage nach Stimmrechten verwies das Unternehmen auf die Eigentümerstruktur. Sie ist unverändert.
Der Rechnungshof merkte an, die Position sei ungewöhnlich. Üblich sei ein Ausweis unter Umsatzerlösen.
Die Anmerkung wurde zur Kenntnis genommen. Eine Änderung ist nicht vorgesehen.
Für den Fahrgast ändert der Ausweis nichts. Er zahlt denselben Betrag.
Für die Bilanz ändert er einiges. Die Umsatzrendite steigt rechnerisch.
An diese Kennzahl ist die Vorstandsvergütung teilweise gekoppelt. Die Kopplung ist im Vergütungsbericht offengelegt.
Ein Zusammenhang wurde nicht hergestellt. Die Positionen seien getrennt beschlossen worden.
Die 5,9 Prozent liegen über der allgemeinen Preissteigerung. Sie liegt bei 2,1 Prozent.
Die Differenz wird mit dem Nachholbedarf begründet. Er besteht seit 2019.
Im selben Zeitraum sank die Pünktlichkeit um 14 Prozentpunkte. Ein Zusammenhang zwischen beiden Zahlen wird nicht hergestellt.
Für 2028 ist eine weitere Anpassung vorgesehen. Ihre Höhe richtet sich nach dem dann bestehenden Bedarf.
Im Geschäftsbericht steht ein Satz, der die Position erklärt, ohne sie zu rechtfertigen. Der Beitrag werde erhoben, nicht geleistet.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Umsatzrendite steigt durch den neuen Bilanzausweis rechnerisch +++
+++ Rechnungshof hält die Position für ungewöhnlich – Änderung nicht vorgesehen +++
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