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Praktikant sieht den Doppelvorgang, fliegt raus
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Beschäftigungsdauer: sieben)

Note zwei. Und eine Anmerkung, die entfernt wurde. Foto: wpa (Symbolbild)
Frankfurt am Main (wpa) – Uns liegt ein Zwischenzeugnis vor, wohlwollend, in der Zeugnissprache tadellos. Getarnt gelobt wird hier einer, der viel zu genau hingeschaut hat.
„Herr Jonas Weidlich, geboren am 4. März 2003, war vom 1. Mai bis zum 30. November in unserem Bereich Datenqualität tätig.“
„Zu seinen Aufgaben gehörten die Plausibilisierung von Kennzahlen, die Aufbereitung von Auswertungen und die Protokollführung in Fachsitzungen.“
„Herr Weidlich verfügt über ein fundiertes Fachwissen, das er stets sicher und zielführend einsetzte.“
„Er arbeitete sich in kurzer Zeit in komplexe Zusammenhänge ein und erkannte Widersprüche zuverlässig.“
Widersprüche zu erkennen war seine Aufgabe, so steht es in der Stellenbeschreibung. Er hat sie erfüllt, und genau das war sein Genickbruch.
„Er zeigte jederzeit Eigeninitiative und brachte sich auch über den ihm übertragenen Aufgabenbereich hinaus in die Arbeit der Abteilung ein.“
In der Zeugnissprache ist der zweite Halbsatz kein Lob, sondern ein Warnschuss. Wer sich über den Aufgabenbereich hinaus einbringt, stört den schönen Betriebsschlaf.
„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten war von Offenheit geprägt.“
Auch das ist kein Lob. Offenheit gegenüber Vorgesetzten heißt schlicht: Er hat das Maul aufgemacht, als er es hätte halten sollen.
„Im Kollegenkreis war er wegen seiner sachlichen Art geschätzt.“
„Er hat alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“
Diese Formel entspricht der Note zwei, sie ist verdient. Die Zwei kriegt, wer richtig gut war und trotzdem fliegt, damit hinterher keiner klagt.
Nicht erwähnt wird, welche Aufgabe er über den Bereich hinaus erledigt hat. Das Lob steht groß da, der eigentliche Grund wird totgeschwiegen.
Er hatte angemerkt, dass zwei Tagesordnungspunkte denselben Vorgang doppelt abrechnen, die Anmerkung wurde vor der Freigabe schnell wieder rausgelöscht. Wer den Doppelvorgang sieht, wird selbst gestrichen.
Er schlug vor, das Kündigungsformular um einen fünften Grund zu ergänzen, mit 41 Personentagen bewertet und zurückgestellt. Eine gute Idee ist im Konzern viel zu teuer, wenn sie auch noch stimmt.
Er hatte errechnet, dass die Reaktivierung einer Strecke billiger wäre als zwei Modellprojekte, die Rechnung liegt auf Seite 190. Wahrheiten werden hinten verscharrt, ab Seite 190 liest sowieso keine Sau.
Er fragte, warum die Flottenzufriedenheit tote, abgestellte Fahrzeuge mitzählt, die Frage steht im Protokoll, ohne Antwort. Die einzige richtige Frage bekam die übliche Behandlung: gar keine.
Eine Übernahme wurde geprüft, eine Stelle stand nicht zur Verfügung. Für einen, der zu genau rechnet, ist in diesem Laden nie eine Stelle frei.
Zur Verfügung standen sogar zwei Stellen im Bereich, beide zur Nachbesetzung vorgesehen. Vorgesehen, nicht besetzt, an diesem feinen Unterschied hängt sein Rausschmiss.
Nachbesetzt wurden sie nie, sie stehen seit August als Einsparung in der Bilanz. Man hat lieber zwei Stellen gestrichen, als den einen zu behalten, der unbequeme Fragen stellt.
Das Zeugnis endet mit dem üblichen Satz. Der übliche Satz ist die eleganteste Art, einem den Tritt in den Hintern zu verkaufen.
„Wir danken Herrn Weidlich für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Berufsweg alles Gute.“
Der weitere Berufsweg führt in ein Landesverkehrsministerium. Der Konzern hat sein einziges gutes Gewissen kurzerhand an die Politik weitergereicht.
Dort wird er in sieben Jahren die Stelle besetzen, die über den Bedarfsplan entscheidet. Bis dahin steht die Brücke bei 4,4, und er weiß ganz genau, wer sie hat verrotten lassen.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Zeugnisformel „auch über den übertragenen Aufgabenbereich hinaus“ – in der Zeugnissprache kein Lob +++
+++ Drei Anmerkungen im Praktikum: eine entfernt, eine zurückgestellt, eine auf Seite 190 +++
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