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Vier Kilometer zu nah für die Erstattung: Dialyse
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (vier Kilometer fehlen)

Sechsundvierzig. Erstattet wird ab fünfzig. Foto: wpa (Symbolbild)
Schwerin (wpa) – Die Erstattung von Fahrten zur Behandlung ist sauber geregelt. Geregelt ist damit vor allem, wer verrecken darf, ohne dass sich jemand die Hände schmutzig macht.
Genehmigt wird bei bestimmten Diagnosen oder ab fünfzig Kilometern Entfernung. Fünfzig, eine schöne runde Zahl, und kein Mensch passt sauber hinein.
Die Schwelle stammt von 2019, nach der damaligen Standortstruktur. 2019 war das Zentrum um die Ecke, heute ist es weg, die Schwelle nicht.
Damals lagen die Zentren meist im Umkreis von zwanzig Kilometern, die Fünfzig sollte Ausnahmen abfangen. Heute ist die Ausnahme der Normalfall, aber die Zahl klebt fest wie Kaugummi.
Das Dialysezentrum wurde verlagert, von elf auf 46 Kilometer. Verlagert wurde der Beton, die Kranken hat man liegen lassen, wo sie waren.
Vier Kilometer fehlen. Vier lächerliche Kilometer zwischen Erstattung und eigener Rechnung, dreimal die Woche, ein Leben lang.
Die Standortstruktur hat sich geändert, die Schwelle nicht. Die Schwelle ist von 2019, das Sterben ist von heute, und die beiden reden nicht miteinander.
Herr Wietfeld, 69, fährt dreimal die Woche, 276 Kilometer. Dreimal die Woche fährt der Mann um sein Leben, auf eigene Kosten, weil eine Tabelle es so will.
Mit dem Zug wären es 41 Minuten gewesen, die Strecke wurde im Februar abbestellt. Erst nimmt man ihm den Zug, dann verweigert man die Erstattung, dann rechnet man ihm vor, dass er selbst schuld ist.
Abbestellt hat sie das Land, Grund seien die Regionalisierungsmittel. Das Geld war knapp, der Kranke ist knapper, und der wehrt sich nicht so laut.
Der Ersatzbus fährt zweimal am Tag, die Behandlung dauert vier Stunden. Zwischen den beiden Abfahrten liegen neun, rechnen Sie das mal mit müden Beinen.
Neun Stunden für vier Stunden Dialyse. Der Rest ist Warten, auf hartem Plastik, mit dem Blut aus einem fremden Filter im Kreislauf und keiner Bank in Sicht.
Wietfeld fährt jetzt im Auto des Nachbarn und zahlt das Benzin. Seine Nachbarschaft ist besser organisiert als die gesamte gottverdammte Krankenhausreform.
190 Euro im Monat, seine Rente beträgt 1.190. Ein Sechstel seiner Rente dafür, dass er die Schwelle um vier Kilometer verfehlt, den Rest verheizt er im Tank.
Er hat eine Einzelfallentscheidung beantragt, ist ausdrücklich vorgesehen. Vorgesehen ist auch die Ablehnung, gleich mitgeliefert, spart Zeit.
Abgelehnt, die Entfernung liege unter der Schwelle. Der Satz ist wahr und bringt ihn trotzdem um, das ist das Elegante daran.
Widerspruch möglich, eingelegt, beschieden. Beschieden mit exakt demselben Satz, Komma für Komma.
Die Entfernung liegt unter der Schwelle. Zweimal derselbe Satz, weil ihn kein Mensch gelesen hat, nur eine Vorschrift hat brav ihren Baustein ausgespuckt.
Eine Anpassung ist angeregt worden, von zwei Landkreisen und einer Kassenärztlichen Vereinigung. Drei Institutionen betteln darum, dass die Schwelle das Leben zur Kenntnis nimmt.
Geprüft wird, eine Evaluation ist für 2029 vorgesehen. Bis 2029 gilt die Fünfzig, egal wie viele es bis dahin nicht mehr machen.
Bis dahin gilt die Fünfzig. Die Fünfzig hat alle Zeit der Welt, Wietfeld hat sie nicht.
Wietfeld hat ausgerechnet, was ihn die vier fehlenden Kilometer kosten. Er rechnet genauer als das ganze Ministerium, er muss ja, es geht um seinen Hals.
Über die Restlaufzeit seiner Behandlung sind es 11.400 Euro, die Restlaufzeit hat er vom Arzt. Der Arzt war wenigstens ehrlich, das Amt hat dafür ein Formular.
Sie ist kürzer als die Evaluation. Die Schwelle wird also genau dann überprüft, wenn Wietfeld sie nicht mehr braucht, und im Amt nennt das keiner ein Problem.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Erstattungsschwelle 50 Kilometer, verlagertes Zentrum liegt bei 46 – die Schwelle stammt von 2019 +++
+++ Evaluation der Schwelle für 2029 vorgesehen +++
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