Zug fiel aus, sie zahlt 177 Euro, kriegt 12,80

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Zug fiel aus, sie zahlt 177 Euro, kriegt 12,80

Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Höchstparkdauer: 24 Stunden)

Bußgeldbescheid Park and Ride Satire: Waschbär sitzt nachts auf der Motorhaube eines einzelnen Autos auf einem leeren Parkplatz

Vierzehn Tage für die Zahlung. Neun Monate für die Erstattung. Foto: wpa (Symbolbild)

Hagen (wpa) – Uns liegt ein Bescheid vor, rechtmäßig, wir geben ihn gekürzt wieder. Rechtmäßig ist er, gerecht nicht, und dazwischen liegen Welten und ein kaputtes Stellwerk.

„Betroffene: Frau Ines Bartels. Tatvorwurf: Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz.“

„Tatzeit: 12. bis 14. August. Verwarnungsgeld: 55 Euro.“

Frau Bartels stellte ihr Auto am 12. August um 6:20 Uhr auf dem Park-and-Ride-Platz ab, Höchstparkdauer 24 Stunden. Sie hat alles richtig gemacht, ihr einziger Fehler war, der Bahn zu vertrauen.

Die Regel steht gut lesbar auf einem Schild am Eingang, seit 2019 unverändert. Das Schild ist erheblich zuverlässiger als der Zug daneben, das muss man ihm lassen.

Sie fuhr mit dem Zug zu einem Termin, der Rückzug am Abend fiel aus. Der Parkschein tickte weiter, der Zug tat gar nichts.

Grund sei eine Stellwerksstörung, ein Ersatzverkehr wurde nicht eingerichtet. Dass sie gestrandet ist, sei ihr Problem, sagt ausgerechnet der, der sie hat stranden lassen.

Der nächste Zug am Vormittag fiel ebenfalls aus. Zweimal im Regen stehen gelassen, und obendrauf bestraft, doppelt hält besser.

Sie hat übernachtet, das Hotel kostete 94 Euro. 94 Euro aus eigener Tasche, weil ein Stellwerk seinen Dienst verweigert hat.

Am 14. August um 11:40 Uhr war sie zurück, das Auto stand 53 Stunden. 29 Stunden zu lang, und keine einzige davon war ihre Schuld.

Der Parkplatz gehört einer Betreibergesellschaft, einer Tochter des Verkehrsunternehmens. Dieselbe Sippe, die ihr den Zug gestrichen hat, kassiert jetzt fürs Parken, praktisch aufgestellt.

Dasselbe Unternehmen fährt die ausgefallenen Züge, die Bereiche berichten getrennt. Die eine Hand lässt sie stranden, die andere schreibt seelenruhig das Bußgeld, und keine kennt die andere.

Festgestellt wurde die Überschreitung durch ein Kennzeichenerfassungssystem, es arbeitet zuverlässig. Das einzige System im ganzen Vorgang, das funktioniert, ist das, das die Kundin abkassiert.

Es ist das Einzige hier, an dem nichts auszusetzen war. Beim Geldeinsammeln läuft der Konzern wie ein Uhrwerk, nur beim Fahren nicht.

Frau Bartels legte Einspruch ein und führte die Zugausfälle an. Sie berief sich auf ein Versagen, das im selben Haus fein säuberlich dokumentiert ist.

Die Ausfälle stehen in der Verspätungsdatenbank desselben Unternehmens, ein Abruf war nicht vorgesehen. Man hätte bloß ins eigene System schauen müssen, aber das war dann doch zu viel verlangt.

Der Einspruch wurde zurückgewiesen, die Begründung hat vier Sätze. Vier dürre Sätze, um einer Frau die eigene Panne des Konzerns aufzuhalsen.

Sie lautet, die Parkordnung sehe keine Ausnahme für Betriebsstörungen vor. Der Konzern hat für sein eigenes Versagen keine Ausnahme eingebaut, aus gutem Grund.

Das trifft zu, eine solche Ausnahme gibt es nicht. Vorgesehen ist in dieser Ordnung nur eines: dass der Kunde zahlt.

Vorgeschlagen wurde sie 2021 von einem Fahrgastverband, der Vorschlag wurde beantwortet. Beantwortet, nicht umgesetzt, den Trick kennt man langsam.

Für die Prüfung des Einspruchs fielen 28,50 Euro Verwaltungskosten an, ihr aufgebrummt. Ihr Widerspruch kostet extra, das ist die Strafe dafür, dass sie den Mund aufgemacht hat.

Gesamtbetrag 83,50 Euro, mit Übernachtung 177,50. 177,50 Euro dafür, dass ein Zug nicht kam, den sie bezahlt hatte.

Die Entschädigung nach Fahrgastrechten für die Ausfälle: 12,80 Euro. Der Konzern schuldet ihr 12,80 und nimmt ihr im selben Atemzug 177,50, sauberer Schnitt.

Sie ist beantragt, Bearbeitungsfrist neun Monate. Neun Monate für 12,80 Euro, das ist die atemberaubende Geschwindigkeit der Kulanz.

Das Verwarnungsgeld war in vierzehn Tagen fällig. So schnell ist der Konzern nur, wenn er nimmt, beim Geben lässt er sich neun Monate Zeit.

+++ MÜLLEIMER-TICKER +++

+++ 55 Euro Verwarnungsgeld plus 28,50 Euro Verwaltungskosten – Entschädigung nach Fahrgastrechten 12,80 Euro +++

+++ Parkplatzbetreiber ist eine Tochter des Verkehrsunternehmens, dessen Züge ausfielen +++

Achtung, Satire: Personen, Zitate und Pressestellen sind frei erfunden — im Gegensatz zu den Verspätungen.

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Über BahnSlam

Stephan Pinkwart verkörpert einzigartig die Welt der Poetry Slams und der Bahn. Mit fesselnden Auftritten verbindet er die Kraft der Worte mit seiner Liebe zu Zügen. Seine Poesie ist tiefgründig und emotional, und seine Leidenschaft für die Bahn symbolisiert Freiheit und Verbindung. Pinkwarts Kunst begeistert Poetry Slam-Fans und Eisenbahnliebhaber gleichermaßen.

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