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Sechs-Monats-Frist, die erst nach drei Jahren zu ticken beginnt
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Beginn offen)

Die Frist läuft sechs Monate. Sie beginnt nach drei Jahren. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Für den Schienenbau gilt jetzt eine Frist von sechs Monaten. Sie beginnt zu laufen, wenn die Behörde gnädig auf Start drückt.
Das Gesetz heißt Beschleunigungsgesetz. Beschleunigt wird die Uhr, nicht der Bau.
Die Frist beginnt mit der Vollständigkeit der Unterlagen. Wann die vorliegt, stellt die Behörde selbst fest.
Der Läufer bestimmt den Startschuss selbst. Ein feiner Wettlauf, den man nicht verlieren kann, wenn man nie startet.
Für den Beginn der Frist gibt es keine Frist. Das ist kein Versehen, das ist der ganze Zauber.
Im Schnitt vergehen drei Jahre bis zur Vollständigkeit. Drei Jahre, bevor die sechs Monate überhaupt anfangen zu ticken.
„Wir halten die gesetzliche Frist zu 98 Prozent ein“, sagt Abteilungsleiter Heiko Vollständigkeit, und das stimmt sogar.
Es stimmt, weil er die 34 Monate davor nicht mitzählt. Man misst den Sprint und verschweigt den Marsch.
Berichtet werden die zwölf Monate. Verschwiegen werden die drei Jahre, in denen nichts geschah.
Der Minister meldet Beschleunigung. Er meldet sie so schnell, wie sonst nichts in diesem Haus geht.
Der Antragsteller wartet derweil. Er wartet auf einen Stempel, der vollständig heißt und irgendwann fällt, wie Laub.
Vollständig ist nie etwas. Es fehlt immer ein Blatt, und das Blatt bestimmt die Behörde.
Solange etwas fehlt, läuft keine Uhr. Solange keine Uhr läuft, gibt es keine Verspätung, nur Stillstand, und der ist legal.
Der Aufsichtsrat der Behörde ist zufrieden. Die Quote ist grün, das Land ist grau.
Gebaut wird trotzdem nicht schneller. Man hat die Statistik beschleunigt, nicht den Bagger.
Frau Reinhardt pendelt über eine Strecke, die seit Jahren geplant wird. Geplant ist viel, gefahren wird Bus.
Ihr Bus steht im Stau, den die geplante Strecke beseitigen sollte. Die Strecke wartet auf die Vollständigkeit.
Ihre Kinder werden erwachsen, bevor die Uhr zu ticken beginnt. Dann sind es wieder sechs Monate, verbindlich.
In der Erfolgsmeldung steht die Einhaltungsquote. Die Gesamtdauer steht in der Anlage, dort, wo keiner liest.
Pünktlich ist an diesem Verfahren nur eins: die Statistik, die erst zählt, wenn das Warten vorbei ist.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Für die Vollständigkeitsprüfung gibt es keine Frist – sie dauert im Mittel 34 Monate +++
+++ Berichtet werden die zwölf Monate danach, Einhaltung 94 Prozent +++
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