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Neue Norm für Bahnsteighöhen gilt für Bahnsteige, die es noch nicht gibt
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Bestand ausgenommen)

Die Norm regelt den Neubau. Der Bestand ist der Rest. Foto: wpa (Symbolbild)
Bonn (wpa) – Für Bahnsteighöhen gilt eine neue Norm. Die Regelhöhe beträgt 76 Zentimeter.
Die Festlegung ist fachlich unstrittig. Sie ermöglicht den stufenfreien Einstieg.
Die Norm gilt für Neubau und grundhafte Erneuerung. Für den Bestand gilt sie nicht.
Im Bestand kommen sechs verschiedene Höhen vor. Die niedrigste liegt bei 38 Zentimetern.
Grundhaft erneuert wird jährlich rund ein Prozent der Bahnsteige. Bei diesem Tempo ist der Bestand 2075 umgestellt.
Diese Zahl steht in der Begründung. Sie ist dort als Umsetzungshorizont bezeichnet.
Ein Umsetzungshorizont ist keine Frist. Er ist eine Fortschreibung des aktuellen Tempos.
Die Fahrzeuge werden nach der Norm beschafft. Ihre Einstiegshöhe beträgt 76 Zentimeter.
Sie halten überwiegend an Bahnsteigen, die diese Höhe nicht haben. Dort bleibt die Stufe.
Die Stufe ist damit nicht mehr ein Mangel der Anlage, sondern eine Abweichung vom Normfall.
Normreferent Albrecht Regelhöhe nannte die Vereinheitlichung überfällig. Das ist zutreffend.
Überfällig ist sie seit der vorherigen Norm. Die stammt aus dem Jahr 1996.
Auch sie galt nicht für den Bestand. Auch sie nannte einen Umsetzungshorizont.
Er lag bei 2040. Erreicht ist zu diesem Zeitpunkt rund die Hälfte.
Die neue Norm ersetzt die alte. Der Bestand bleibt derselbe.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Regelhöhe 76 Zentimeter, grundhafte Erneuerung ein Prozent im Jahr, Umsetzungshorizont 2075 +++
+++ Die Vorgängernorm von 1996 nannte den Horizont 2040 – erreicht ist bislang die Hälfte +++
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