Stimmt es, dass…?
„Aus einer Behörde mit Beamten wurde ein Unternehmen mit Vorstand – und doch hat sich an einer Sache bis heute nichts geändert.“
Stimmt es, dass die Bahn früher dem Staat gehörte?
→ Ein Mythos über den Staat, die Behörde und die Aktiengesellschaft auf dem Prüfstand.
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Kurz gesagt
Das stimmt zum Teil. Früher war die Bahn tatsächlich eine staatliche Behörde mit Beamten. Seit der großen Bahnreform ist sie eine Aktiengesellschaft nach privatem Recht. Deren Aktien aber gehören noch heute vollständig dem Bund, sodass die Bahn im Kern weiterhin dem Staat gehört.
Viele Menschen erinnern sich an eine Zeit, in der die Bahn ganz selbstverständlich als staatliche Einrichtung galt, mit Beamten in Uniform und festen Regeln.
Heute dagegen tritt die Bahn als modernes Unternehmen auf, mit einem Vorstand, mit Tochterfirmen und mit dem Anspruch, Gewinne zu erwirtschaften.
Ob die Bahn nun dem Staat gehört oder nicht, ist deshalb eine überraschend verzwickte Frage, deren Antwort in der Geschichte liegt.

Die Bahn als Behörde
Über viele Jahrzehnte hinweg war die Eisenbahn in Deutschland eine staatliche Behörde und damit ein unmittelbarer Teil des Staates.
Im Westen hieß sie Deutsche Bundesbahn, im Osten Deutsche Reichsbahn, und beide waren fest in die staatliche Verwaltung eingebunden.
Ihre Mitarbeiter waren zu einem großen Teil Beamte, die im Dienst des Staates standen wie die Angestellten eines Ministeriums.
Die Bahn folgte damit nicht den Regeln eines Unternehmens, sondern denen einer öffentlichen Verwaltung.

Die Last der roten Zahlen
Als Behörde schrieb die Bahn über viele Jahre hinweg immer höhere Verluste, die der Staat ausgleichen musste.
Das Auto und das Flugzeug nahmen ihr immer mehr Fahrgäste und Güter ab, während die Kosten weiter stiegen.
Die Schulden der Bahn wuchsen zu einer gewaltigen Summe an, die den Staatshaushalt schwer belastete.
Am Ende war klar, dass die Bahn in ihrer alten Form als teure Behörde keine Zukunft mehr hatte.
Gut zu wissen
Die große Bahnreform der neunziger Jahre verschmolz Bundesbahn und Reichsbahn zu einem Unternehmen und machte aus der Behörde eine Aktiengesellschaft.
Die Bahn ist zwar eine Aktiengesellschaft, doch alle Aktien gehören dem Bund. Sie ist damit ein staatliches Unternehmen in privater Rechtsform.
Die große Bahnreform
Um diesen Zustand zu beenden, beschloss die Politik in den neunziger Jahren eine grundlegende Reform der Eisenbahn.
Aus den beiden staatlichen Bahnen des Ostens und des Westens entstand ein einziges neues Unternehmen.
Dieses Unternehmen wurde nicht mehr als Behörde geführt, sondern als Aktiengesellschaft nach den Regeln des privaten Rechts.
Mit diesem Schritt sollte die Bahn wirtschaftlicher, beweglicher und wettbewerbsfähiger werden.
Vom Beamten zum Angestellten
Mit der Reform änderte sich auch die Stellung der vielen Menschen, die für die Bahn arbeiteten.
Neue Mitarbeiter wurden fortan nicht mehr als Beamte eingestellt, sondern als ganz gewöhnliche Angestellte.
Die vorhandenen Beamten blieben zwar in ihrem Status, wurden aber der neuen Aktiengesellschaft zur Arbeit überlassen.
So verwandelte sich die einstige Behörde nach und nach in ein Unternehmen mit einer normalen Belegschaft.
Wem die Aktien gehören
Trotz der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft blieb die Bahn nicht wirklich in private Hände übergehen.
Denn alle Aktien des neuen Unternehmens liegen bis heute vollständig beim Bund, also beim Staat.
Das bedeutet, dass die Bahn zwar wie ein privates Unternehmen geführt wird, aber weiterhin dem Staat gehört.
Man könnte sagen, dass sich das Gewand geändert hat, während der eigentliche Eigentümer derselbe geblieben ist.
Warum die Form so wichtig ist
Der Unterschied zwischen einer Behörde und einer Aktiengesellschaft ist weit mehr als nur eine Frage des Namens.
Als Aktiengesellschaft kann die Bahn eigene Töchter gründen, im Ausland tätig werden und wie ein Unternehmen wirtschaften.
Zugleich unterliegt sie den Regeln des Wettbewerbs, denn auf ihren Schienen dürfen auch andere Bahnen fahren.
Diese neue Form sollte die Bahn aus der Enge der alten Behörde befreien und ihr mehr Beweglichkeit geben.
Die Debatte um die Privatisierung
Seit der Reform wird immer wieder darüber gestritten, ob der Staat Teile der Bahn an private Eigentümer verkaufen sollte.
Befürworter erhoffen sich davon frisches Geld und noch mehr wirtschaftlichen Druck zu besserer Leistung.
Gegner warnen, dass eine Bahn in privater Hand vor allem auf lohnende Strecken setzen und die Fläche vernachlässigen würde.
Bislang ist die Bahn deshalb im vollständigen Besitz des Bundes geblieben, auch wenn die Debatte nie ganz verstummt.
Was von dem Mythos übrig bleibt
Am Ende zeigt sich, dass die scheinbar einfache Frage nach dem Eigentümer der Bahn zwei richtige Antworten kennt.
Ja, früher gehörte die Bahn dem Staat unmittelbar, denn sie war eine Behörde mit Beamten im Staatsdienst.
Und doch gehört sie im Kern auch heute noch dem Staat, weil ihre Aktien vollständig beim Bund liegen.
Geändert hat sich also vor allem die Form, in der der Staat seine Bahn besitzt und führen lässt.
Häufige Fragen
Gehörte die Bahn früher dem Staat?
Was ist sie heute?
Was hat die Bahnreform geändert?
Sind die Mitarbeiter noch Beamte?
Ist die Bahn privatisiert?
Weiterfahrt
→ Wie viele arbeiten bei der Bahn? – ein Konzern von Stadtgröße
→ War die Bahn früher pünktlicher? – die gute alte Zeit
