Stimmt es, dass …?
„Sommer, Hitze, drückende Schuhe – am liebsten würde man sie im Zug einfach ausziehen. Aber darf man das überhaupt?“
Stimmt es, dass man barfuß Bahn fahren darf?
→ Ein Mythos zwischen Reisefreiheit und gutem Ton.
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Kurz gesagt
Ja. Einen Kleidungszwang oder eine Schuhpflicht gibt es in der Bahn nicht, barfuß fahren ist also erlaubt. Grenzen setzen nur das Hausrecht bei grober Störung und der einfache Anstand gegenüber den Mitreisenden.
An einem heißen Sommertag gibt es kaum etwas Verlockenderes, als im Zug endlich die drückenden Schuhe von den Füßen zu streifen.
Sofort meldet sich aber ein leises schlechtes Gewissen, ob man das in der Öffentlichkeit überhaupt darf oder gegen eine ungeschriebene Regel verstößt.
Die Frage nach dem Barfußfahren führt mitten hinein in das Spannungsfeld aus persönlicher Freiheit und Rücksicht auf die anderen im Wagen.

Keine Schuhpflicht in der Bahn
Die klare rechtliche Auskunft lautet, dass es in der Bahn keine Kleiderordnung und schon gar keine Schuhpflicht gibt.
Niemand schreibt vor, in welcher Kleidung oder mit welchem Schuhwerk man einen Zug betreten darf.
Wer barfuß, in Sandalen oder in Socken reisen möchte, verstößt damit gegen keine geschriebene Regel der Bahn.
In diesem Sinne ist das Barfußfahren also tatsächlich erlaubt und Teil der ganz normalen Reisefreiheit.

Wo das Hausrecht greift
So frei die Kleiderwahl ist, ganz grenzenlos ist sie doch nicht, denn die Bahn übt in ihren Zügen das Hausrecht aus.
Wer andere Reisende erheblich stört, belästigt oder gefährdet, kann vom Zugpersonal zur Ordnung gerufen werden.
Nackte Füße auf dem Sitz gegenüber oder auf dem Klapptisch fallen genau unter diese Störung und sind ein klarer Verstoß gegen den guten Ton.
Barfuß auf dem eigenen Boden zu stehen ist erlaubt, die Füße dem Nachbarn ins Gesicht zu strecken dagegen nicht.
Kurz gesagt
Barfuß fahren ist erlaubt – eine Schuhpflicht kennt die Bahn nicht.
Die Grenze ist die Rücksicht: Füße bei sich behalten, nicht auf den Sitz gegenüber, und für den Gang zur Toilette lieber doch die Schuhe anziehen.
Die Frage der Hygiene
Neben der Rücksicht spielt beim Barfußfahren auch die eigene Hygiene und Gesundheit eine Rolle.
Der Boden eines vielbefahrenen Zuges ist selten so sauber, wie man es sich für die bloßen Fußsohlen wünschen würde.
Wer barfuß über den Wagenboden läuft, geht deshalb ein kleines gesundheitliches Risiko ein.
Für den eigenen Sitzplatz mag das kein Problem sein, für den Weg zur Toilette empfiehlt sich aber besser doch ein Schuh.
Rücksicht als eigentliche Grenze
Die wichtigste Grenze beim Barfußfahren zieht am Ende nicht ein Gesetz, sondern der ganz normale Anstand.
Nackte Füße können, gerade an einem heißen Tag, auf engem Raum als unangenehm oder aufdringlich empfunden werden.
Wer die Schuhe auszieht, sollte deshalb die Füße bei sich behalten und nicht in den gemeinsamen Raum ausstrecken.
So bleibt die eigene Freiheit gewahrt, ohne dass sich der Sitznachbar davon gestört fühlt.
Der Vergleich mit dem Flugzeug
Auch im Flugzeug ziehen viele Menschen auf langen Flügen ganz selbstverständlich ihre Schuhe aus.
Meist geschieht das dezent, mit Socken an den Füßen und ohne sie dem Nachbarn zu präsentieren.
Genau dieses Maß an Rücksicht lässt sich mühelos auf die Bahn übertragen.
Wer es so hält, wird kaum jemals auf Widerspruch stoßen, egal ob im Flieger oder im Zug.
Was das Zugpersonal darf
Solange niemand gestört wird, hat das Zugpersonal keinen Grund, sich um die Fußbekleidung eines Fahrgastes zu kümmern.
Erst wenn sich andere Reisende beschweren oder die Füße offen zur Belästigung werden, kann es eingreifen.
Dann genügt meist ein freundlicher Hinweis, die Füße vom Sitz zu nehmen oder wieder in die Schuhe zu schlüpfen.
Ein Rauswurf aus dem Zug allein wegen nackter Füße wäre dagegen völlig unverhältnismäßig und ist nicht zu erwarten.
Ein Zeichen entspannter Freiheit
Dass man barfuß Bahn fahren darf, ist im Grunde ein schönes Zeichen für die entspannte Freiheit des öffentlichen Verkehrs.
Die Bahn schreibt ihren Fahrgästen nicht vor, wie sie sich zu kleiden haben, sondern vertraut auf ihren gesunden Menschenverstand.
Diese Freiheit funktioniert genau so lange gut, wie jeder mit ein wenig Rücksicht von ihr Gebrauch macht.
Sie ist damit ein kleines Beispiel dafür, wie viel ein gutes Miteinander ohne strenge Regeln erreichen kann.
Das Fazit zum Mythos
Die Sorge, man dürfe im Zug nicht barfuß fahren, ist damit unbegründet, denn eine Schuhpflicht gibt es nicht.
Erlaubt ist das Barfußfahren, solange man niemanden stört und die eigenen Füße bei sich behält.
Die einzigen echten Grenzen setzen das Hausrecht bei grober Störung und der ganz normale Anstand im geteilten Raum.
Wer die Schuhe rücksichtsvoll auszieht, kann seine Reise an heißen Tagen also mit gutem Gewissen genießen.
Häufige Fragen
Darf man barfuß Bahn fahren?
Wo liegt die Grenze?
Kann mich jemand deswegen rauswerfen?
Ist Barfußlaufen im Zug hygienisch?
Gilt das auch im Flugzeug?
Weiterfahrt
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