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Haltepunkt bleibt in Betrieb, weil die Förderung sonst zurückgezahlt werden muss
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Restbindung bis 2041)

Neuer Bahnsteig, vier Fahrgäste. Der Zug hält für die Frist. Foto: wpa (Symbolbild)
Kassel (wpa) – Ein Haltepunkt an einer Nebenstrecke bleibt in Betrieb. Die Entscheidung ist wirtschaftlich begründet.
Der Bahnsteig wurde 2016 gefördert. Die Fördersumme betrug 3,1 Millionen Euro.
Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre. Sie läuft bis 2041.
Wer die Anlage vorher aufgibt, zahlt anteilig zurück. Die Rückforderung läge bei 2,4 Millionen Euro.
Der Betrieb des Haltepunkts kostet 210.000 Euro im Jahr. Über die Restlaufzeit sind das 3,2 Millionen.
Die Rechnung ist knapp. Sie geht zugunsten des Weiterbetriebs aus, weil die Rückforderung sofort fällig wäre.
Die mittlere Besetzung der haltenden Züge beträgt vier Personen. Gezählt wurde an 14 Tagen.
Vier Personen sind nicht viel. Sie sind der Grund, warum die Frage überhaupt gestellt wurde.
Beantwortet hat sie nicht der Bedarf, sondern die Bindungsfrist.
Das ist kein Fehler im Verfahren. Es ist das Verfahren.
Die Zweckbindung soll verhindern, dass geförderte Anlagen vorschnell aufgegeben werden. Genau das tut sie.
Sie unterscheidet dabei nicht, ob die Aufgabe vorschnell wäre.
Referent Ludwig Bindungsfrist nannte den Weiterbetrieb die wirtschaftlich richtige Entscheidung.
Das ist sie. Sie ist nur aus keinem verkehrlichen Grund richtig.
Ab 2041 wird neu bewertet. Die Bewertung ist bereits terminiert.
Bis dahin fährt der Zug für die Frist.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Zweckbindung 25 Jahre, Restbindung bis 2041, Rückforderung bei Aufgabe 2,4 Millionen +++
+++ Mittlere Besetzung der haltenden Züge: vier Personen +++
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