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Weichen werden nach Norm gewartet — die Norm kennt den verbauten Typ nicht
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (sinngemäß)

Bauform von 1974. In der Vorschrift kommt sie nicht vor. Foto: wpa (Symbolbild)
Frankfurt am Main (wpa) – Weichen werden nach einer Instandhaltungsvorschrift gewartet. Sie regelt Fristen, Prüfumfang und Werkzeuge.
Die Vorschrift kennt vier Bauformen. Die im Netz am häufigsten verbaute ist nicht darunter.
Es handelt sich um eine Bauform von 1974. Im Netz liegen davon 610 Stück.
Sie wurde bei der letzten Überarbeitung als auslaufend eingestuft. Das war 2009.
Ausgelaufen ist sie nicht. Der Ersatz erfolgt im Rahmen der ohnehin fälligen Erneuerung.
Die Erneuerungsrate liegt bei rund 20 Weichen im Jahr. Bei diesem Tempo ist der Bestand 2056 ersetzt.
Gewartet wird bis dahin nach dem Verfahren der sinngemäßen Anwendung. Der Begriff steht so in der Vorschrift.
Er bedeutet, dass der Instandhalter die nächstähnliche Bauform heranzieht. Welche das ist, entscheidet er.
Die Entscheidung wird dokumentiert. Sie ist nicht zu beanstanden.
Sie ist auch nicht überprüfbar, weil es für diesen Fall keinen Sollwert gibt.
Die Störungsquote der Bauform von 1974 liegt über dem Mittel. Sie beträgt das 1,4-Fache.
Ob das an der Bauform liegt oder am Verfahren, ist nicht erhoben.
Eine Aufnahme der Bauform in die Vorschrift wäre möglich. Sie wurde 2009 geprüft.
Das Ergebnis lautete, der Aufwand lohne sich für eine auslaufende Bauform nicht.
Das Ergebnis gilt weiter. Es ist siebzehn Jahre alt und betrifft 610 Weichen.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Bauform von 1974, 610 Stück im Netz, Verfahren „sinngemäße Anwendung“ +++
+++ 2009 als auslaufend eingestuft – bei aktueller Erneuerungsrate ersetzt im Jahr 2056 +++
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