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Beschwerdefrist auf sechs Wochen verlängert, die Bearbeitungsfrist auf neun Monate
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Bearbeitung länger)

Zwei Wochen mehr für die Beschwerde. Drei Monate mehr für die Antwort. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Die Frist für Fahrgastbeschwerden ist von vier auf sechs Wochen verlängert worden. Die Änderung gilt seit dem Fahrplanwechsel.
Sie ist eine Verbesserung. Fahrgäste haben zwei Wochen mehr Zeit.
In derselben Mitteilung steht die Bearbeitungsfrist. Sie ist von sechs auf neun Monate verlängert worden.
Auch das ist begründet. Die Zahl der Vorgänge ist gestiegen.
Beide Änderungen stehen in einem Absatz, in dieser Reihenfolge.
Der zweite Satz wird seltener zitiert.
Die Verjährung tritt nach zwölf Monaten ein. Sie beginnt mit dem Reisetag.
Wer die Beschwerdefrist ausschöpft, hat danach zehn Monate und zwei Wochen bis zur Verjährung.
Die Bearbeitung dauert neun. Das reicht.
Es reicht nicht, wenn eine Rückfrage kommt. Eine Rückfrage setzt die Bearbeitungsfrist neu in Gang.
Rückfragen gab es im vergangenen Jahr in 31 Prozent der Fälle. Sie betrafen überwiegend Belege.
Die Belege liegen dem Erstantrag in der Regel bei. Sie werden getrennt geprüft.
Beschwerdereferentin Helga Bearbeitungsstand nannte die längere Frist einen Zugewinn an Kundenfreundlichkeit.
Sie sprach über die erste Frist. Nach der zweiten wurde nicht gefragt.
Sie steht im selben Absatz.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Beschwerdefrist von vier auf sechs Wochen, Bearbeitungsfrist von sechs auf neun Monate +++
+++ Verjährung nach zwölf Monaten – Rückfragen setzen die Bearbeitungsfrist neu in Gang +++
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