Lärm um fünf Dezibel kleingerechnet, kein Schutz

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Lärm um fünf Dezibel kleingerechnet, kein Schutz

Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (fünf Dezibel davon)

Schienenbonus Berechnung Satire: Waschbär sitzt auf einer Bahndammböschung direkt neben Gleisen am Rand eines Wohngebiets

Rechnerisch fünf Dezibel leiser. Zu hören ist davon nichts. Foto: wpa (Symbolbild)

Hamburg (wpa) – Für einen Streckenabschnitt ist die Lärmberechnung fertig, sie ergibt eine saubere Unterschreitung der Grenzwerte. Leiser wird kein einziger Zug, nur die Rechnung.

In die Berechnung geht ein pauschaler Abschlag von fünf Dezibel ein, er heißt Schienenbonus. Man zieht dem Lärm auf dem Papier fünf Dezibel ab, im Ohr bleiben sie.

Der Schienenbonus wurde 2015 abgeschafft, für Vorhaben mit älterem Verfahrensstand gilt er weiter. Eine tote Regel, die für dieses Projekt praktischerweise weiterlebt.

Das ist Bestandsschutz und rechtlich korrekt, es betrifft laufende Verfahren. Korrekt heißt hier: Der alte Trick darf noch einmal ran.

Das Verfahren für diesen Abschnitt läuft seit 2011, die Planfeststellung stammt aus dem Jahr. Man rechnet 2034 mit einer Regel, die 2015 für falsch erklärt wurde.

Die Inbetriebnahme ist für 2034 vorgesehen, der Abschlag gilt dann seit neunzehn Jahren nicht mehr. Ein Rabatt aus der Mottenkiste, angewandt auf einen Zug von übermorgen.

Gerechnet wird er trotzdem, maßgeblich ist der Verfahrensstand, nicht das Baujahr. Nicht wie laut der Zug wirklich ist, entscheidet, sondern wie alt die Akte ist.

Rechnerisch ist die Strecke damit fünf Dezibel leiser, und fünf Dezibel sind deutlich hörbar. Man rechnet einen Lärm weg, den jeder Anwohner nachts im Bett hat.

Sie entsprechen etwa einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke. Auf dem Papier ist es halb so laut, im Schlafzimmer voll.

Tatsächlich ändert sich nichts, der Zug ist so laut, wie er ist. Der Formel ist egal, was das Ohr hört.

Im Berechnungsgebiet wohnen 1.900 Menschen, für sie besteht kein Anspruch auf Schallschutz. 1.900 Leuten wird der Lärm weggerechnet, den sie trotzdem ertragen.

Der Anspruch entsteht erst bei Überschreitung des Grenzwerts, und die tritt rechnerisch nicht ein. Der Grenzwert wird gerissen, aber erst nachdem die Formel ihn geschönt hat, also nie.

Ohne den Abschlag träte sie ein, die Differenz beträgt 2,4 Dezibel. An 2,4 geschummelten Dezibel hängt der Schlaf von 1.900 Menschen.

Lärmschutzreferent Wolfgang Verfahrensstand nennt die Anwendung „zwingend“. Zwingend ist, dass der Antrag geschont wird, nicht das Trommelfell.

Der Schienenbonus erlaubte, Schienenlärm fünf Dezibel niedriger anzusetzen als Straßenlärm. Ein Rabatt darauf, dass ein Güterzug angeblich netter dröhnt als ein Lkw.

Begründet war das mit geringerer Belästigungswirkung, diese Annahme wurde widerlegt. Die Grundlage ist längst wissenschaftlich beerdigt, die Rechnung lebt weiter.

Abgeschafft wurde er 2015, für vorher eingeleitete Verfahren gilt er weiter. Wer früh genug einen Antrag stellte, darf die widerlegte Annahme behalten.

Weiter gilt er, weil sonst das Verfahren neu aufzurollen wäre, rechtlich ist das zwingend. Lieber lässt man die Leute im Lärm, als die Aktendeckel neu zu ordnen.

Dieses Verfahren wurde 2009 eingeleitet, gebaut wird ab 2034. Ein Vierteljahrhundert später zieht man noch immer denselben falschen Bonus ab.

Zwischen Einleitung und Inbetriebnahme liegen 25 Jahre, der Bonus überdauert sie alle. Menschen ziehen weg, wachsen auf und sterben, der Rechentrick bleibt.

Fünf Dezibel entscheiden über die Lärmschutzwand, mit Bonus ist keine erforderlich. An einer erfundenen Zahl hängt, ob überhaupt gebaut wird, was schützt.

Die Wand würde 4,1 Millionen kosten, betroffen sind 210 Anwohner. Man spart die Wand, indem man den Lärm für nicht vorhanden erklärt.

Zwingend ist sie, weil der Antrag alt genug ist. Die Strecke ist es nicht.

+++ MÜLLEIMER-TICKER +++

+++ 2015 abgeschafft, gilt weiter für ein 2009 eingeleitetes Verfahren – gebaut wird ab 2034 +++

+++ Fünf Dezibel entscheiden über eine Lärmschutzwand für 210 Anwohner +++

Achtung, Satire: Personen, Zitate und Pressestellen sind frei erfunden — im Gegensatz zu den Verspätungen.

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Über BahnSlam

Stephan Pinkwart verkörpert einzigartig die Welt der Poetry Slams und der Bahn. Mit fesselnden Auftritten verbindet er die Kraft der Worte mit seiner Liebe zu Zügen. Seine Poesie ist tiefgründig und emotional, und seine Leidenschaft für die Bahn symbolisiert Freiheit und Verbindung. Pinkwarts Kunst begeistert Poetry Slam-Fans und Eisenbahnliebhaber gleichermaßen.

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