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Lärmbonus 2015 abgeschafft — die Strecke von 2034 rechnet weiter damit
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (fünf Dezibel davon)

Rechnerisch fünf Dezibel leiser. Zu hören ist davon nichts. Foto: wpa (Symbolbild)
Hamburg (wpa) – Für einen Streckenabschnitt ist die Lärmberechnung abgeschlossen. Sie ergibt eine Unterschreitung der Grenzwerte.
In die Berechnung geht ein pauschaler Abschlag von fünf Dezibel ein. Er heißt Schienenbonus.
Der Schienenbonus wurde 2015 abgeschafft. Für Vorhaben mit älterem Verfahrensstand gilt er weiter.
Das ist Bestandsschutz und rechtlich korrekt. Es betrifft laufende Verfahren.
Das Verfahren für diesen Abschnitt läuft seit 2011. Die Planfeststellung stammt aus diesem Jahr.
Die Inbetriebnahme ist für 2034 vorgesehen. Der Abschlag gilt dann seit neunzehn Jahren nicht mehr.
Gerechnet wird er trotzdem. Maßgeblich ist der Verfahrensstand, nicht das Baujahr.
Rechnerisch ist die Strecke damit fünf Dezibel leiser. Fünf Dezibel sind deutlich hörbar.
Sie entsprechen etwa einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke.
Tatsächlich ändert sich nichts. Der Zug ist so laut, wie er ist.
Im Berechnungsgebiet wohnen 1.900 Menschen. Für sie besteht kein Anspruch auf Schallschutz.
Der Anspruch entsteht erst bei Überschreitung des Grenzwerts. Sie tritt rechnerisch nicht ein.
Ohne den Abschlag träte sie ein. Die Differenz beträgt 2,4 Dezibel.
Lärmschutzreferent Wolfgang Verfahrensstand nannte die Anwendung zwingend. Das ist zutreffend.
Zwingend ist sie, weil der Antrag alt genug ist. Die Strecke ist es nicht.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Planfeststellung 2011, Inbetriebnahme 2034, Schienenbonus seit 2015 abgeschafft +++
+++ Rechnerische Minderung fünf Dezibel, tatsächliche null, Anwohner im Berechnungsgebiet 1.900 +++
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