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Betriebsvorschrift auf zwölf Seiten gekürzt — die Anlagen umfassen 900
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (ohne Anlagen)

Der Hauptteil links. Die Anlagen dahinter. Foto: wpa (Symbolbild)
Bonn (wpa) – Eine zentrale Betriebsvorschrift ist von 210 auf zwölf Seiten gekürzt worden. Gemeldet wurde eine Reduktion um 94 Prozent.
Die Rechnung stimmt. Sie bezieht sich auf den Hauptteil.
Die Anlagen zur Vorschrift umfassen 900 Seiten. Vor der Kürzung waren es 260.
Der Inhalt ist nicht entfallen. Er ist verschoben worden.
Anlagen sind Bestandteil der Vorschrift. Sie sind rechtlich gleichrangig.
Der Hauptteil verweist an 41 Stellen auf sie. Ohne die Anlagen ist er nicht anwendbar.
Gemeldet an das Ministerium wurde der Hauptteil. Die Meldung ist zutreffend.
Sie ist auch vollständig. Die Anlagen stehen in der Fußnote zur Meldung.
Für den Anwender hat sich der Umfang von 470 auf 912 Seiten erhöht.
Die Suche nach einer Regel dauert nach interner Messung länger als zuvor. Der Wert liegt bei plus 31 Prozent.
Diese Messung war nicht Teil des Auftrags. Der Auftrag lautete Verschlankung des Hauptteils.
Er ist erfüllt. Das Ziel der Verschlankung ist im Auftrag nicht genannt.
Regelwerksreferent Manfred Anlagenband nannte das Ergebnis einen Meilenstein der Vereinfachung.
Für die nächste Stufe ist die Kürzung der Anlagen vorgesehen. Sie sollen in Anhänge überführt werden.
Anhänge sind ebenfalls Bestandteil der Vorschrift.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Hauptteil von 210 auf zwölf Seiten gekürzt, Anlagen von 260 auf 900 gewachsen +++
+++ Gesamtumfang für den Anwender: vorher 470 Seiten, jetzt 912 +++
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