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Verbundgrenze verläuft durch den Bahnsteig — Tickets gelten bis Gleismitte
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (ab Meter 84 anders)

Ein Bahnsteig, zwei Tarife. Die Grenze ist älter als der Bahnsteig. Foto: wpa (Symbolbild)
Kassel (wpa) – Durch einen Bahnsteig verläuft eine Verbundgrenze. Sie ist bei Meter 84 markiert.
Die Markierung ist ein weißer Strich. Er quert den Bahnsteig auf ganzer Breite.
Nördlich des Strichs gilt der eine Verbundtarif. Südlich gilt der andere.
Der Grenzverlauf folgt einer Verwaltungsgrenze. Diese ist älter als der Bahnsteig.
Fahrkarten gelten bis Gleismitte. Das ist die übereinstimmende Auslegung beider Verbünde.
Wer am falschen Ende einsteigt, hat kein gültiges Ticket. Das kommt vor.
Die Zahl der Beanstandungen liegt bei rund 40 im Monat. Sie werden in der Regel kulant behandelt.
Kulanz ist keine Regelung. Sie ist eine Entscheidung im Einzelfall.
Ein Übergangstarif ist in Prüfung. Die Prüfung läuft seit 2017.
Sie betrifft die Aufteilung der Einnahmen. Die Aufteilung ist der schwierige Teil.
Es geht um rund 90.000 Euro im Jahr. Die Prüfung hat bisher mehr gekostet.
Verbundreferentin Beate Tarifgrenze nannte eine Lösung wünschenswert. Das ist sie.
Wünschenswert ist sie seit neun Jahren.
Der Strich wird jährlich nachgezogen. Die Kosten trägt der Bahnhofsbetreiber.
Er gehört keinem der beiden Verbünde an.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Markierung bei Meter 84, zwei Tarife auf einem Bahnsteig, Geltung bis Gleismitte +++
+++ Übergangstarif in Prüfung seit 2017 – strittig ist die Aufteilung von 90.000 Euro im Jahr +++
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