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Fahrkarten werden künftig in Teilabschnitten ausgegeben — jeder einzeln pünktlich
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (je Abschnitt)

Eine Reise, vier Verträge. Jeder für sich unter der Schwelle. Foto: wpa (Symbolbild)
Frankfurt am Main (wpa) – Die Deutsche Bahn stellt ihren Vertrieb auf Teilfahrkarten um. Eine Reise wird künftig in bis zu vier Abschnitte zerlegt.
Jeder Abschnitt bildet einen eigenen Beförderungsvertrag. Die Fahrkarten werden gemeinsam ausgegeben.
Für den Fahrgast ändert sich der Preis nicht. Für seine Rechte ändert sich einiges.
Die Entschädigung nach den Fahrgastrechten setzt 60 Minuten Verspätung voraus. Maßgeblich ist der einzelne Beförderungsvertrag.
Bei einem durchgehenden Vertrag zählt die Verspätung am Zielort. Bei getrennten Verträgen zählt sie je Abschnitt.
In einem dokumentierten Beispielfall betrug die Gesamtverspätung 140 Minuten. Die Reise umfasste vier Abschnitte.
Auf keinem Abschnitt wurde die Schwelle von 60 Minuten erreicht. Die höchste Einzelverspätung betrug 48 Minuten.
Die Erstattung betrug null Euro. Der Vorgang wurde als regelkonform abgeschlossen.
Vertriebsreferent Holger Teilstrecke nannte die Umstellung eine Flexibilisierung. Reisende könnten Abschnitte einzeln umbuchen.
Diese Möglichkeit besteht. Sie wird nach Vertriebsangaben in 1,4 Prozent der Fälle genutzt.
Der Fahrgastverband wies darauf hin, dass die Rechtslage genau umgekehrt schütze. Der durchgehende Vertrag sei die Absicherung, die Zerlegung hebe sie auf.
Wer bislang mit getrennten Fahrkarten reiste, tat dies freiwillig und trug das Risiko selbst. Künftig wird es ihm zugeteilt.
Die Bahn wies das zurück. Es handle sich um eine Vertriebsform, nicht um eine Rechtsänderung.
Das trifft zu. Die Wirkung ist dieselbe.
Auf Wunsch bleibt der durchgehende Vertrag erhältlich. Er ist im Buchungsprozess auswählbar.
Die Auswahl befindet sich unter den erweiterten Optionen. Sie ist voreingestellt auf Teilabschnitte.
Im ersten Quartal wählten 0,9 Prozent der Kunden den durchgehenden Vertrag. Die Zahl der Entschädigungsanträge sank um 61 Prozent.
In der Vertriebsvorlage steht ein Satz, der beide Zahlen erklärt. Die Zerlegung berühre den Preis nicht, nur die Schwelle.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Beispielfall: 140 Minuten Gesamtverspätung, höchste Einzelverspätung 48 Minuten, Erstattung null +++
+++ Entschädigungsanträge um 61 Prozent gesunken – durchgehender Vertrag von 0,9 Prozent gewählt +++
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