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Ausnahmegenehmigung erteilt — sie betrifft 96 Prozent der Fälle
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (96 Prozent)

Bahnsteig im Sonderfall. Das sind 96 Prozent. Foto: wpa (Symbolbild)
Bonn (wpa) – Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Ausnahmegenehmigung für Bahnsteighöhen verlängert. Sie gilt bis 2034.
Die Regelhöhe beträgt 76 Zentimeter. Sie ist seit 1999 vorgeschrieben.
Die Ausnahme erlaubt abweichende Höhen im Bestand. Sie greift bei 96 Prozent der Bahnsteige.
Vier Prozent entsprechen der Regel. Sie werden im Erlass als Regelfall geführt.
Die übrigen 96 Prozent werden als Sonderfall geführt. Die Bezeichnung blieb bei der Verlängerung unverändert.
Ein Sprecher der Behörde nannte die Systematik gewachsen. Eine Umbenennung sei rechtstechnisch aufwendig.
Sie erforderte eine Änderung der zugrunde liegenden Verordnung. Diese wird derzeit nicht überarbeitet.
Für Reisende hat die Höhe praktische Folgen. Bei abweichender Höhe entsteht eine Stufe.
Die größte dokumentierte Stufe beträgt 41 Zentimeter. Sie befindet sich an einem Haltepunkt in Ostwestfalen.
Dort ist der Einstieg nur mit Hilfe möglich. Hilfe ist zwei Werktage vorher anzumelden.
Die Anpassung aller Bahnsteige auf Regelhöhe ist beschlossen. Sie ist bis 2045 vorgesehen.
Bis dahin gilt die Ausnahme. Sie wurde bislang fünfmal verlängert.
Die erste Verlängerung erfolgte 2004. Sie war als Übergangslösung bezeichnet.
Der Begriff Übergangslösung wird im aktuellen Erlass nicht mehr verwendet. Er wurde durch Bestandsregelung ersetzt.
Der Rechnungshof merkte an, eine Regel, die in vier Prozent der Fälle gelte, sei keine Regel. Die Anmerkung ist im Bericht enthalten.
Die Behörde antwortete, die Quote sage nichts über die Verbindlichkeit. Bei Neubauten gelte die Regelhöhe ausnahmslos.
Neubauten machen 0,4 Prozent des Bestands im Jahr aus. Diese Zahl stammt aus derselben Antwort.
Im Erlass steht ein Satz, der die Lage vollständig beschreibt. Von der Regel könne abgewichen werden, soweit der Bestand dies erfordere.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Größte dokumentierte Einstiegsstufe: 41 Zentimeter, Hilfe zwei Werktage vorher anzumelden +++
+++ Ausnahme seit 2004 fünfmal verlängert – aus der Übergangslösung wurde die Bestandsregelung +++
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