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Die Ausnahme gilt für 96 Prozent, die Regel für vier
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (96 Prozent)

Bahnsteig im Sonderfall. Das sind 96 Prozent. Foto: wpa (Symbolbild)
Bonn (wpa) – Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Ausnahme verlängert. Sie gilt für 96 Prozent der Bahnsteige, die Regel für vier.
Die Regelhöhe ist 76 Zentimeter, vorgeschrieben seit 1999. Vorgeschrieben, und seit einem Vierteljahrhundert fast nirgends umgesetzt.
„Wir handeln vollständig regelkonform“, sagt Amtsleiter Konrad Ausnahmefall. Regelkonform ist bei ihm die Ausnahme.
Die Ausnahme erlaubt abweichende Höhen im Bestand. Sie greift bei 96 von 100 Bahnsteigen.
Die Ausnahme ist der Normalfall. Die Regel ist die Kuriosität, vier Prozent, gerahmt im Amt.
Vier Prozent heißen amtlich Regelfall. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
96 Prozent heißen Sonderfall. So nennt man die Wirklichkeit, wenn sie stört.
Was zu 96 Prozent Ausnahme ist, ist in Wahrheit die Regel. Nur ohne Verantwortung, das ist der Trick.
Der Erlass erlaubt Abweichung, soweit der Bestand es erfordert. Der Bestand erfordert es immer, also gilt immer die Ausnahme.
Verlängert wurde die Genehmigung bis 2034. Zum wievielten Mal, steht nicht im Erlass.
Der Vorstand ist zufrieden. Solange die Ausnahme gilt, muss er nichts umbauen.
Umbauen kostet, eine Ausnahme kostet einen Stempel. Der Stempel ist billiger.
Der Minister meldet vollständige Regelkonformität. Er hat die Regel abgeschafft, mit einer Regel.
Gemeldet wird die Konformität in Prozent. 100 Prozent konform, weil 96 Prozent Ausnahme sind.
Frau Möller steht mit dem Kinderwagen am Bahnsteig. Zwischen Wagen und Zug klafft ein halber Meter.
Sie wuchtet den Wagen hoch, ein Fremder hilft. Barrierefrei ist das nur im Erlass.
Ihr Bahnsteig ist einer der 96. Der eine passende liegt drei Stationen weiter.
Dort will sie aber nicht hin, sie will hier einsteigen. Die Regel gilt woanders, für andere.
Bis 2034 bleibt das so. Danach wird die Ausnahme verlängert, das Protokoll kennt man schon.
Die Regel gilt für vier Prozent. Für den Rest gilt die Ausnahme, und die heißt: selber hochheben.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ 96 Prozent Ausnahme sind vier Prozent Regel +++
+++ Berichtet wird eine Erfüllungsquote von 96 Prozent – dieselbe Zahl +++
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Die Genehmigung dauert vier Monate, dazu kommen sieben davor
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