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Lebensleistung gewürdigt: Wartezeit am Bahnsteig zählt künftig als Beitragsjahr
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (bis 67)

Der Chefredakteur wartet seit 40 Jahren. Der Zug kommt gleich. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Wartezeiten am Bahnsteig werden künftig in der Rentenberechnung berücksichtigt. Die Regelung gilt ab Januar.
Anerkannt wird die Zeit zwischen planmäßiger und tatsächlicher Abfahrt. Sie gilt als Ausfallzeit.
Über ein Arbeitsleben ergeben sich im Schnitt 208 Tage. Das entspricht rund 0,6 Entgeltpunkten.
Ein Entgeltpunkt entspricht derzeit rund 40 Euro Monatsrente. Für 0,6 Punkte sind es etwa 24.
„Wir würdigen eine reale Belastung“, erklärt Staatssekretär Ottmar Kilometerpauschale. Gewürdigt wird sie mit 24 Euro.
Nachgewiesen wird die Wartezeit durch Fahrkarten. Vorzulegen sind sämtliche Belege des Erwerbslebens.
Das sind bei täglichem Pendeln rund 9.000 Fahrkarten. Aufzubewahren sind sie 40 Jahre.
Elektronische Tickets gelten ebenfalls. Sie müssen ausgedruckt beigefügt werden.
Der Ausdruck muss lesbar sein. Thermopapier verblasst nach etwa fünf Jahren.
Darauf weist das Merkblatt hin. Es empfiehlt, die Belege zu kopieren.
Zusätzlich vorzulegen ist ein Nachweis der Verspätung. Er wird vom Beförderer ausgestellt.
Der Beförderer stellt ihn für Fahrten der letzten zwölf Monate aus. Ältere Daten werden gelöscht.
Gelöscht werden sie aus Datenschutzgründen. Das ist rechtlich geboten.
Damit lassen sich 39 der 40 Jahre nicht belegen. Anerkannt wird, was belegt ist.
Der erste Antrag wurde im Juli bewilligt. Er umfasst 14 Aktenordner.
Anerkannt wurden elf Monate. Sie ergeben 0,04 Entgeltpunkte.
Das entspricht 1,60 Euro Monatsrente. Die Bearbeitung dauerte sieben Monate.
Der Bearbeitungsaufwand wird auf 2.100 Euro geschätzt. Er trägt die Rentenversicherung.
Beantragt haben die Regelung mehrere Verbände. Sie hatten eine Pauschale vorgeschlagen.
Die Pauschale wurde geprüft und verworfen. Als Grund wurde die Einzelfallgerechtigkeit genannt.
Herr Brinkmann ist 62 und fährt seit 1983 dieselbe Strecke. Er hat keine Fahrkarten aufgehoben.
Er sagt, er habe nicht gewusst, dass er sie braucht. Gewusst hat es bis Januar niemand.
Er wird zwei Jahre länger arbeiten als geplant. Das steht in demselben Gesetz.
Diese zwei Jahre sind belegt. Sie stehen im Rentenkonto.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Nachweis erfolgt über Fahrkarten, aufzubewahren sind 40 Jahrgänge +++
+++ Erster Antrag bewilligt, er umfasst 14 Aktenordner und 0,6 Entgeltpunkte +++
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