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Bahnlärm mit 92 Dezibel zum Klangdenkmal erklärt, statt abgestellt
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (Ohren zu)

Hier quietscht es. Seit 1957. Foto: wpa (Symbolbild)
Bremen (wpa) – In einer Gleiskurve in Bremen quietschen die Züge. Das tun sie seit 1957.
Der Grund ist der enge Radius. 190 Meter.
Die Räder gleiten dabei seitlich. Das erzeugt einen hohen Ton.
Er erreicht 92 Dezibel. Zulässig sind nachts 45.
92 Dezibel sind eine Kreissäge in zehn Metern Entfernung. Jede Nacht, seit 1957.
Anwohner fordern seit Jahren Abhilfe. Ihre Eingaben füllen vier Ordner.
Im Juni kam eine Antwort. Sie fiel unerwartet aus.
Der Lärm wurde zum Klangdenkmal erklärt. Statt ihn abzustellen, stellt man ihn unter Schutz.
„Der Ton gehört zur Geschichte des Ortes“, sagt Kulturreferent Dietmar Klangdenkmal. Geschützt wird das Quietschen, nicht die Nachtruhe.
Ein Denkmal muss man nicht sanieren, nur bewahren. Bewahrt werden 92 Dezibel.
Was zu teuer war zu reparieren, ist jetzt zu wertvoll zu ändern. Die Kurve bleibt, der Ton auch.
Herr Wilms wohnt zwanzig Meter neben der Kurve. Sein Schlafzimmer grenzt an ein Kulturgut.
Er wollte Ruhe, er bekam eine Urkunde. Das Quietschen ist jetzt offiziell erhaltenswert.
Der Vorstand begrüßt die Würdigung des historischen Klangbilds. Gewürdigt wird, was man nicht beheben wollte.
Der Minister lobt den Erhalt eisenbahnhistorischer Zeugnisse. Zeugnis legt hier ein Radius von 190 Metern ab.
Gemessen wird der kulturelle Wert, nicht der Schallpegel. Wertvoll sind 92 Dezibel, unzulässig ebenfalls.
Für eine Schienenkopfschmierung gäbe es Technik. Sie ist billiger als der Denkmalstatus und leiser.
So löst man ein Lärmproblem, indem man den Lärm adelt. Aus einem Mangel wird ein Monument.
Vier Ordner Eingaben, eine Urkunde, kein Schlaf. Das ist die Bilanz von 68 Jahren Quietschen.
In Bremen quietschen die Züge seit 1957 mit 92 Dezibel, und statt die Kurve zu sanieren, erklärte man den Lärm zum Klangdenkmal. Herr Wilms wollte Nachtruhe und bekam ein Kulturgut, zwanzig Meter neben seinem Bett.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ 92 Dezibel unter Denkmalschutz, zulässig sind nachts 45 +++
+++ Abhilfe kostet 190 Euro, einbauen darf sie nur ein benannter Partner, die Benennung läuft seit 2022 +++
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