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Verfahren vereinfacht: Wer den Musterungszug verpasst, wird künftig schriftlich für tauglich erklärt
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (nach Aktenlage)

Der Chefredakteur ist nicht erschienen. Er gilt als tauglich. Foto: wpa (Symbolbild)
Erfurt (wpa) – Wer zur Musterung nicht erscheint, wird künftig nach Aktenlage beurteilt. Die Regelung gilt seit August.
Grundlage ist der Fragebogen, den die Betroffenen selbst ausgefüllt haben. Er umfasst 41 Fragen.
Beurteilt wird auf dieser Basis die Tauglichkeit. In 94 Prozent der Fälle lautet das Ergebnis tauglich.
„Wir vermeiden unnötige Verzögerungen“, teilt das Amt mit. Vermieden wird die Untersuchung.
Nicht erschienen sind im laufenden Jahr 29 Prozent der Geladenen. Das sind rund 41.000 Menschen.
Untersucht wurde, woran das liegt. Die Quote ist dort am höchsten, wo der Nahverkehr am dünnsten ist.
An 6.200 Meldeadressen hält kein öffentliches Verkehrsmittel mehr. Erhoben hat das ein Verband.
Das Kreiswehrersatzamt liegt im Schnitt 41 Kilometer entfernt. Erreichbar ist es werktags von 8 bis 15 Uhr.
Wer keinen Führerschein hat, kommt in dieser Zeit nicht hin. Der Führerscheinzuschuss wird erst nach der Musterung gezahlt.
Ein Drittel der Geladenen wohnt an einer stillgelegten Strecke. Der Zug dorthin fuhr zuletzt 2019.
Ein Widerspruch gegen die Beurteilung nach Aktenlage ist möglich. Er ist persönlich einzureichen.
Persönlich einzureichen ist er im Kreiswehrersatzamt. Es liegt im Schnitt 41 Kilometer entfernt.
Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit der Zustellung.
Zugestellt wird per Post. Die Zustellung ist lückenlos.
Lückenlos ist der Postweg. Der Rückweg ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Erhoben wurde im Juli eine Zufriedenheitsbefragung. Befragt wurden die Erschienenen.
Die Nichterschienenen wurden nicht befragt. Sie waren nicht da.
Ihre Zufriedenheit liegt damit nicht vor. Der Gesamtwert beträgt 4,1 von 5.
Für die Anreise wird eine Erstattung gewährt. Sie beträgt 30 Cent je Kilometer.
Beantragt wird sie schriftlich. Das Formular liegt im Amt aus.
Herr Lenz ist 18 und wohnt im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Er ist mit dem Traktor des Nachbarn gefahren.
Er ist erschienen und wurde untersucht. Das Ergebnis lautet tauglich.
Ein Klassenkamerad hat es nicht geschafft. Sein Ergebnis lautet ebenfalls tauglich.
Untersucht wurde er nicht. Beide Bescheide sind auf denselben Tag datiert, beide kamen mit der Post.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ 29 Prozent nicht erschienen, sie gelten nach Aktenlage als tauglich +++
+++ Widerspruch möglich, er ist persönlich einzureichen +++
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