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Fördermittel verfallen zum Jahresende — das Genehmigungsverfahren endet im März
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Frist läuft)

Zwei Fristen, jede für sich sachgerecht. Zusammen ergeben sie null. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Fördermittel für kommunale Bahnhofsprojekte verfallen zum Jahresende. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember.
Nicht abgerufene Mittel fallen an den Haushalt zurück. Das ist haushaltsrechtlich zwingend.
Voraussetzung für den Abruf ist ein genehmigtes Vorhaben. Die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde.
Die mittlere Bearbeitungsdauer beträgt 15 Monate. Sie wird seit Jahren erhoben und ist unstreitig.
Wer im Januar beantragt, erhält den Bescheid im April des Folgejahres. Bis dahin sind die Mittel verfallen.
Beide Fristen sind für sich betrachtet sachgerecht. Gemeinsam erzeugen sie eine Unmöglichkeit.
Verfallen sind im laufenden Jahr 610 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 540 Millionen.
Die Steigerung wird als Zeichen wachsenden Interesses gewertet. Es wurden mehr Anträge gestellt.
Zuständig für die Frist ist das Haushaltsreferat. Zuständig für die Genehmigung ist die Fachbehörde.
Für das Verhältnis der beiden Fristen zueinander ist niemand zuständig. Eine solche Zuständigkeit ist nicht vorgesehen.
Referentin Christa Bewilligungsfrist verwies auf die Möglichkeit der vorzeitigen Maßnahmenzulassung.
Diese Möglichkeit besteht. Sie setzt einen Antrag voraus, der bearbeitet wird.
Die Bearbeitung dauert im Mittel neun Monate. Sie ist damit schneller als die Genehmigung.
Kommunen, die beide Verfahren parallel betreiben, erreichen den Abruf im zweiten Jahr.
Dann gilt die neue Richtlinie. Die Anträge sind nach der alten gestellt.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ 610 Millionen Euro verfallen, mittlere Genehmigungsdauer 15 Monate, Antragsfrist 31. Dezember +++
+++ Steigerung gegenüber dem Vorjahr wird als wachsendes Interesse gewertet +++
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