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Neue Aufsichtsstelle prüft die Qualität — auf Grundlage der Angaben der Geprüften
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (nach eigener Meldung)

22 Prüfmerkmale. Erhoben wird keines davon selbst. Foto: wpa (Symbolbild)
Bonn (wpa) – Eine neue Aufsichtsstelle prüft künftig die Qualität im Schienenpersonenverkehr. Sie nimmt zum Jahreswechsel die Arbeit auf.
Der Prüfkatalog umfasst 22 Merkmale. Er reicht von der Pünktlichkeit bis zur Sauberkeit.
Die Merkmale sind präzise definiert. Jedes hat einen Zielwert und eine Messvorschrift.
Die Datenquelle ist in Ziffer 3 geregelt. Sie lautet: Meldung des Unternehmens.
Eine eigene Erhebung ist nicht vorgesehen. Der Stellenplan enthält keine Erheber.
Er enthält 14 Stellen für die Auswertung. Ausgewertet wird, was gemeldet wird.
Das Verfahren ist nicht ungewöhnlich. Es entspricht der bisherigen Praxis.
Neu ist, dass die Praxis jetzt eine Aufsichtsstelle hat.
Bei Abweichungen von den Zielwerten ist eine Nachfrage vorgesehen. Sie richtet sich an das meldende Unternehmen.
Dessen Antwort wird der Bewertung zugrunde gelegt. Ein Widerspruchsverfahren ist nicht erforderlich.
Leiterin Ingeborg Selbstauskunft nannte das Modell ressourcenschonend. Es vermeide Doppelerhebungen.
Das trifft zu. Es vermeidet auch die erste.
Im ersten Berichtsjahr wurden 21 der 22 Zielwerte erreicht. Verfehlt wurde die Vollständigkeit der Meldungen.
Gemeldet hat das Ergebnis das Unternehmen.
Die Aufsichtsstelle wertet den Vorgang als Beleg für die Funktionsfähigkeit des Verfahrens.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ 22 Prüfmerkmale, Datenquelle „Meldung des Unternehmens“, eigene Erhebung nicht vorgesehen +++
+++ 21 von 22 Zielwerten erreicht – verfehlt wurde die Vollständigkeit der Meldungen +++
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