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Neue Aufsicht prüft, was die Firmen selbst melden
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (nach eigener Meldung)

22 Prüfmerkmale. Erhoben wird keines davon selbst. Foto: wpa (Symbolbild)
Bonn (wpa) – Eine neue Aufsichtsstelle prüft künftig die Qualität im Schienenpersonenverkehr, zum Jahreswechsel nimmt sie die Arbeit auf. Prüfen wird sie ausschließlich das, was die Geprüften über sich selbst melden.
Der Prüfkatalog umfasst 22 Merkmale, von der Pünktlichkeit bis zur Sauberkeit. Ein prächtiger Katalog, gefüttert allein mit Selbstauskünften.
Die Merkmale sind präzise definiert, jedes hat einen Zielwert und eine Messvorschrift. Alles messerscharf geregelt, nur misst niemand selbst.
Die Datenquelle ist in Ziffer 3 geregelt, sie lautet: Meldung des Unternehmens. Die Aufsicht schaut dem Unternehmen nicht auf die Finger, sie liest dessen Zettel.
Eine eigene Erhebung ist nicht vorgesehen, der Stellenplan enthält keine Erheber. Man hat eine Kontrolle gebaut, die nichts kontrollieren kann.
Er enthält 14 Stellen für die Auswertung, ausgewertet wird, was gemeldet wird. Vierzehn Leute werten aus, was die Beaufsichtigten diktieren.
Das Verfahren ist nicht ungewöhnlich, es entspricht der bisherigen Praxis. Neu ist nur das Schild Aufsicht über der alten Selbstbedienung.
Neu ist, dass die Praxis jetzt eine Aufsichtsstelle hat. Der Bock hat einen Gärtner bekommen, der ihn nach dem Zustand des Gartens befragt.
Bei Abweichungen von den Zielwerten ist eine Nachfrage vorgesehen, sie richtet sich an das meldende Unternehmen. Man fragt den Prüfling, ob seine eigene Zahl stimmt.
Dessen Antwort wird der Bewertung zugrunde gelegt, ein Widerspruchsverfahren ist nicht erforderlich. Was der Beaufsichtigte antwortet, gilt, Punkt.
Leiterin Ingeborg Selbstauskunft nennt das Modell „ressourcenschonend“, es vermeide Doppelerhebungen. Es vermeidet auch die erste Erhebung, das ist die eigentliche Ersparnis.
Das trifft zu, es vermeidet auch die erste. Man spart sich das Prüfen und nennt es schlank.
Im ersten Berichtsjahr wurden 21 der 22 Zielwerte erreicht, verfehlt wurde die Vollständigkeit der Meldungen. Man hat alles bestanden außer der Pflicht, überhaupt zu melden.
Gemeldet hat das Ergebnis das Unternehmen. Der Prüfling verkündet seine eigene Bestnote.
Geprüft wird die Qualität, Grundlage sind die Angaben der Unternehmen. Die Qualität ist genau so gut, wie die Geprüften sie aufschreiben.
Eigene Erhebungen führt die Stelle nicht durch, dafür fehlt die Ermächtigung. Man hat der Aufsicht die Augen gleich mitgestrichen.
Im Entwurf war sie enthalten, gestrichen wurde sie im Verfahren. Die Zähne der Aufsicht sind gezogen worden, bevor sie zubeißen konnte.
Gestrichen auf Hinweis der Betroffenen, der Hinweis lautete: Doppelerhebung. Die Beaufsichtigten haben sich ihre eigene Kontrolle passend zurechtgestrichen.
Doppelerhebung wäre es, wenn die Unternehmen dasselbe schon melden, und sie melden dasselbe. Man verzichtet auf die Wahrheit, weil die Firmen ja schon ihre Version liefern.
Sie melden es nach ihrer eigenen Definition, die Definition ist Teil der Meldung. Der Prüfling schreibt nicht nur die Antwort, sondern auch die Frage.
Die Stelle hat 41 Stellen und 4,1 Millionen Budget. 4,1 Millionen für eine Aufsicht, die nichts sieht, was man ihr nicht zeigt.
Im ersten Jahr ergingen 14 Beanstandungen, aufgehoben wurden alle, auf Grundlage der Angaben der Beanstandeten. Jede Rüge wurde vom Gerügten selbst wieder einkassiert.
Die Aufsichtsstelle wertet den Vorgang als Beleg für die Funktionsfähigkeit des Verfahrens.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Die Ermächtigung zu eigenen Erhebungen wurde im Verfahren gestrichen, auf Hinweis der Betroffenen +++
+++ 14 Beanstandungen, alle aufgehoben auf Grundlage der Angaben der Beanstandeten +++
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