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Bund kauft Anteile an der Bahn, die er vollständig besitzt
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Quote unverändert)

Ein Kauf ohne Verkäufer. Die Quote steht vorher und nachher bei hundert. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Der Bund hat Anteile an der Deutschen Bahn erworben. Das Volumen beträgt 1,4 Milliarden Euro.
Die Beteiligungsquote lag vor dem Erwerb bei 100 Prozent. Sie liegt danach bei 100 Prozent.
Ein Verkäufer ist im Vorgang nicht benannt. Ein solcher war nicht erforderlich.
Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung gegen Einlage. Der Bund zeichnet neue Anteile und bezahlt sie.
Das Geld wechselt von einem Haushaltstitel in das Eigenkapital eines Unternehmens, das dem Bund gehört.
Der Vorgang ist üblich, rechtmäßig und in der Sache richtig. Das Unternehmen braucht das Geld.
Vermeldet wurde er als Investition in die Schiene. Das ist er auch, in zweiter Instanz.
In erster Instanz ist er eine Buchung. Die Schiene sieht davon zunächst nichts.
Für Investitionen in Gleise, Weichen und Stellwerke braucht es Baurecht, Planung und Personal.
Alle drei sind knapper als Geld. Das gilt seit Jahren und ist unbestritten.
Beteiligungsreferent Hartmut Eigenkapital wies darauf hin, dass die Mittel zweckgebunden seien.
Die Zweckbindung ist im Beschluss festgehalten. Sie lautet „Stärkung der Investitionsfähigkeit“.
Die Investitionsfähigkeit ist damit gestärkt. Die Investitionen folgen im Rahmen der verfügbaren Planungskapazität.
Die Planungskapazität wird im Beschluss nicht erwähnt.
Sie ist kein Beteiligungsvorgang.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Beteiligungsquote vor dem Erwerb 100 Prozent, nach dem Erwerb 100 Prozent +++
+++ 1,4 Milliarden als Stärkung der Investitionsfähigkeit gebucht – Planungskapazität im Beschluss nicht erwähnt +++
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