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Kundeninformation künftig in Leichter Sprache — der Sachverhalt bleibt trotzdem unverständlich
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (in einfachen Sätzen)

Die geprüfte Fassung. Sprachlich einwandfrei. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Die Deutsche Bahn stellt ihre Kundeninformation auf Leichte Sprache um. Betroffen sind Aushänge, Formulare und Ansagetexte.
Die Übersetzung erfolgte nach den geltenden Regeln. Beteiligt war ein Fachbüro.
Anschließend prüfte eine Prüfgruppe die Texte. Sie bestand aus neun Personen.
Die Prüfgruppe ist der vorgeschriebene und richtige Weg. Nur wer die Sprache nutzt, kann beurteilen, ob sie funktioniert.
Das Ergebnis lag im Juli vor. Es ist in einem Vermerk festgehalten.
Der Vermerk lautet: sprachlich einwandfrei, inhaltlich nicht nachvollziehbar. Beanstandet wurde kein einziger Satz.
Beanstandet wurde, was in den Sätzen steht. Die Prüfgruppe konnte die Regelung nicht nachvollziehen, weil sie nicht nachvollziehbar ist.
Ein Beispiel betrifft die Erstattung. Der Text lautet: „Sie bekommen Geld zurück. Sie bekommen kein Geld zurück. Beides kann stimmen.“
Die Übersetzung gibt damit die Ausgangsfassung korrekt wieder. Diese umfasst 94 Seiten und regelt vier Ausnahmen.
Ein zweites Beispiel betrifft den Ersatzverkehr. Der Text lautet: „Der Bus fährt. Der Bus fährt nicht immer. Fragen Sie am Bahnhof.“
Am betreffenden Bahnhof ist niemand mehr, den man fragen könnte. Auch das steht so im Ausgangstext.
Die Prüfgruppe hat den Widerspruch benannt. Sie hat ihn nicht der Sprache angelastet.
In ihrem Vermerk steht ein Satz, der die Sache trifft. Leichte Sprache mache nichts einfacher, sie mache nur sichtbar, was vorher unsichtbar war.
Die Kommunikationsabteilung nahm den Vermerk entgegen. Die Texte wurden freigegeben.
Eine Überarbeitung des Sachverhalts war nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftrag lautete Übersetzung.
Zuständig für den Sachverhalt ist eine andere Abteilung. Sie wurde nicht beteiligt.
Für 2028 ist eine Prüfung der zugrunde liegenden Regelungen vorgesehen. Ein Termin steht nicht fest.
Bis dahin gilt die neue Fassung. Sie ist verständlich formuliert und beschreibt einen Zustand, der es nicht ist.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Prüfgruppe beanstandet keinen einzigen Satz – nur den Sachverhalt dahinter +++
+++ Prüfung der zugrunde liegenden Regelungen für 2028 vorgesehen, Termin offen +++
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