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Stadt bucht Verspätungsminuten als Haushaltsposten
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (Haushalt gesperrt)

Position 1.4.7: Wartezeit. Foto: wpa (Symbolbild)
Gelsenkirchen (wpa) – Die Stadt Gelsenkirchen führt Verspätungsminuten als eigenen Haushaltsposten. Nummer 1.4.7.
Er heißt Mindereinnahmen aus Erreichbarkeit. Geführt seit 2024.
Erfasst wird die Zeit, die städtische Beschäftigte auf Bahn und Bus warten. Bewertet mit dem Stundensatz.
Erfasst werden außerdem entgangene Gewerbesteuer, Schülerbeförderung und Ersatzverkehre.
„Es sind Arbeitskosten wie andere auch“, sagte der Kämmerer. Bewertet werden sie wie andere auch.
Für dieses Jahr ergibt das 9,2 Millionen Euro. Betroffen sind 6.000 Beschäftigte.
Der Betrag entspricht dem Etat für Straßenunterhaltung. Der wurde im Gegenzug gekürzt.
Im ersten Jahr lag der Posten bei 4 Millionen. Für 2027 rechnet die Stadt mit elf.
Die Zahl ist geprüft und Teil des Haushaltsplans. Damit rechtsverbindlich beschlossen.
Beschlossen wurde der Posten. Nicht seine Beseitigung.
Die Stadt hat die Summe beim Land angemeldet. Eine Erstattung wurde nicht in Aussicht gestellt.
Das Land verweist auf den Bund. Der Bund auf die Bahn.
Die Bahn verweist auf die Fahrgastrechte. Die gelten je Fahrt, nicht je Arbeitgeber.
Damit ist der Vorgang abgeschlossen. Die Buchung bleibt.
Andere Kommunen prüfen eine Übernahme. Interesse haben bisher 40 Städte bekundet.
Der Städtetag hält das Verfahren für sinnvoll. Kosten müssten sichtbar werden.
Sichtbar werden sie aber nur im eigenen Haushalt. Verursacht werden sie anderswo.
Fachleute nennen das eine externe Wirkung. In der Betriebswirtschaft ein bekannter Begriff.
In der Verwaltung ist er neu. Ein Verfahren zur Weiterverrechnung fehlt.
Erarbeitet werden soll es bis 2029. Beteiligt sind vier Ministerien.
Bis dahin bleibt die Buchung eine Feststellung. Zahlen muss sie die Stadt.
Der Kämmerer sieht darin dennoch einen Wert. Man wisse jetzt, worüber man spricht.
Vorher habe es geheißen, die Lage sei schwierig. Jetzt steht eine Zahl dahinter.
Die Stadt hat daraufhin die Gleitzeit ausgeweitet. Der Effekt war messbar.
Er betrug 400.000 Euro. Der Rest blieb.
Für die Beseitigung wäre der Bund zuständig. Die Stadt hat das viermal mitgeteilt.
Auf drei Mitteilungen kam eine Eingangsbestätigung. Auf die vierte kam eine Antwort.
Darin steht, die Erreichbarkeit werde im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigt.
Berücksichtigt wird sie dort seit 1998.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Haushaltsposten Mindereinnahmen aus Erreichbarkeit, für 2027 elf Millionen Euro +++
+++ Vier Mitteilungen an den Bund, drei Eingangsbestätigungen, eine Antwort +++
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