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Italien wirbt gegen „deutsche Pünktlichkeit“
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (ohne Gewähr)

Der Chefredakteur liest die Anzeige. Er ist gemeint. Foto: wpa (Symbolbild)
Rom (wpa) – Ein italienischer Bahnbetreiber wirbt seit Juni mit dem Begriff deutsche Pünktlichkeit. Verwendet als Vergleich.
Die Anzeige zeigt zwei Uhren. Eine auf Ankunftszeit, die andere 40 Minuten später.
Darunter der Hinweis, man fahre nicht nach deutschem Vorbild.
Die Kampagne läuft in Italien, Österreich, Frankreich und der Schweiz. Deutschland gehört nicht dazu.
„Die Aussage ist zulässig“, teilt eine deutsche Stelle mit. Zulässig, weil sie zutrifft.
Geschützt sind Marken, nicht Zuschreibungen. Deutsche Pünktlichkeit ist eine Zuschreibung.
Ein Markenschutz wurde 2019 beantragt und im selben Jahr zurückgezogen. Grund: fehlende Unterscheidungskraft.
Beschreibend war der Begriff damals im positiven Sinn. Heute im anderen.
Am Schutzstatus hat das nichts geändert.
Die italienische Pünktlichkeit im Fernverkehr liegt bei 88 Prozent. Die deutsche bei 52,6.
Italien misst ab fünf Minuten, Deutschland ab sechs. Der Unterschied begünstigt Deutschland.
Auch mit gleicher Definition bleiben rund 33 Punkte Abstand. Unstrittig.
Italien hat sein Netz seit 2008 um rund 1.400 Kilometer Schnellstrecke erweitert.
Finanziert überwiegend aus EU-Mitteln. Dieselben Mittel stehen Deutschland zu.
Abgerufen wurden sie dort zu 94 Prozent. In Deutschland zu 61.
Die Differenz erklärt sich aus der Baureife. Baureif wird ein Projekt nach dem Planfeststellungsbeschluss.
Der dauert neun Jahre. Die Mittel sind auf sieben befristet.
Der deutsche Konzern hat eine Kanzlei mit der Prüfung beauftragt. Mandat: 41.000 Euro.
Das Ergebnis umfasst vier Seiten. Ein Vorgehen sei nicht aussichtsreich.
Nicht aussichtsreich, weil die Zuschreibung nicht mehr zutrifft. Das steht auf Seite drei.
Eine Zuschreibung, die nicht zutrifft, ist keine Irreführung. Sie ist eine Beschreibung.
Verwiesen hat die Kanzlei auf die eigenen Pünktlichkeitswerte. Die sind öffentlich.
Für 41.000 Euro hat der Konzern erfahren, was in seinem eigenen Bericht steht.
Frau Benedetti arbeitet in der Marketingabteilung des Betreibers und hat die Kampagne entwickelt.
Die Idee sei bei einer Dienstreise entstanden. Sie war in Fulda.
Ihr Anschluss fiel aus. Sie hat vier Stunden gewartet.
In diesen vier Stunden hat sie den Entwurf geschrieben.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Rechtsgutachten für 41.000 Euro, Ergebnis auf Seite drei: die Zuschreibung trifft nicht mehr zu +++
+++ Verwiesen wird auf die eigenen, öffentlich zugänglichen Pünktlichkeitswerte +++
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