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Italienische Bahn wirbt mit dem Gegenteil von „deutscher Pünktlichkeit“
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (ohne Gewähr)

Der Chefredakteur liest die Anzeige. Er ist gemeint. Foto: wpa (Symbolbild)
Rom (wpa) – Ein italienischer Bahnbetreiber wirbt seit Juni mit dem Begriff deutsche Pünktlichkeit. Verwendet als Vergleich.
Die Anzeige zeigt zwei Uhren. Eine auf Ankunftszeit, die andere 40 Minuten später.
Darunter der Hinweis, man fahre nicht nach deutschem Vorbild.
Die Kampagne läuft in Italien, Österreich, Frankreich und der Schweiz. Deutschland gehört nicht dazu.
„Die Aussage ist zulässig“, sagt Markenreferent Kurt Markenwert. Zulässig, weil sie zutrifft.
Geschützt sind Marken, nicht Zuschreibungen. Deutsche Pünktlichkeit ist eine Zuschreibung.
Ein Markenschutz wurde 2019 beantragt und im selben Jahr zurückgezogen. Grund: fehlende Unterscheidungskraft.
Fehlende Unterscheidungskraft heißt: der Begriff sagt nichts Eindeutiges mehr. Auch das ist eine Aussage.
Ein Werbeslogan aus dem Ausland lebt von der deutschen Pünktlichkeit. Als Gegenbild, mit zwei Uhren.
Frau Ganter sah die Anzeige im Urlaub, in Bozen. Sie fährt zu Hause die Strecke, die 40 Minuten meint.
Die Uhr in der Anzeige zeigte ihre Verspätung. Zu Hause zeigt sie dasselbe, ohne Werbung.
Der Vorstand der Bahn äußert sich nicht zu ausländischer Werbung. Schweigen ist die passendste Antwort.
Wenn das Ausland mit dem eigenen Ruf gegen einen wirbt, ist der Ruf gewechselt. Pünktlichkeit ist jetzt das Gegenbeispiel.
Der Minister sieht keinen Anlass zur Reaktion. Reagieren ließe sich nur mit Pünktlichkeit, und die fehlt.
Gemessen wird die Zulässigkeit der Aussage, nicht ihr Inhalt. Zulässig ist sie, weil wahr.
Der Markenschutz wurde zurückgezogen, weil der Begriff zu unbestimmt sei. Unbestimmt wurde er im Betrieb.
Für eine Gegenkampagne fehlt die Grundlage. Man bräuchte pünktliche Züge, um sie zu bewerben.
So wirbt das Ausland mit deutscher Pünktlichkeit, indem es das Gegenteil zeigt. Zwei Uhren, 40 Minuten, ein Ruf.
Deutsche Pünktlichkeit ist zur Warnung geworden, im Nachbarland, auf Plakaten. Zulässig, weil zutreffend.
Ein italienischer Betreiber wirbt mit zwei Uhren gegen die „deutsche Pünktlichkeit“, und eine deutsche Stelle bestätigt, die Aussage sei zulässig, weil sie zutrifft. Frau Ganter erkannte im Plakat ihre eigene Strecke.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Rechtsgutachten für 41.000 Euro, Ergebnis auf Seite drei: die Zuschreibung trifft nicht mehr zu +++
+++ Verwiesen wird auf die eigenen, öffentlich zugänglichen Pünktlichkeitswerte +++
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