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Markenrecht geklärt: Italiens Bahn darf mit deutscher Pünktlichkeit werben, weil sie nicht geschützt ist
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (ohne Gewähr)

Der Chefredakteur liest die Anzeige. Er ist gemeint. Foto: wpa (Symbolbild)
Rom (wpa) – Ein italienischer Bahnbetreiber wirbt seit Juni mit dem Begriff deutsche Pünktlichkeit. Verwendet wird er als Vergleich.
Die Anzeige zeigt zwei Uhren. Die eine steht auf Ankunftszeit, die andere 40 Minuten später.
Darunter steht der Hinweis, man fahre nicht nach deutschem Vorbild. Die Kampagne läuft in vier Ländern.
Deutschland gehört nicht dazu. Geschaltet wird in Italien, Österreich, Frankreich und der Schweiz.
„Die Aussage ist zulässig“, teilt eine deutsche Stelle mit. Zulässig ist sie, weil sie zutrifft.
Ein Markenschutz für den Begriff besteht nicht. Ein Antrag wurde 2019 gestellt.
Zurückgezogen wurde er im selben Jahr. Als Grund wird fehlende Unterscheidungskraft genannt.
Fehlende Unterscheidungskraft bedeutet, dass der Begriff beschreibend ist. Beschreibend war er damals im positiven Sinn.
Heute ist er es im anderen. Der Schutzstatus hat sich dadurch nicht geändert.
Die italienische Pünktlichkeit im Fernverkehr liegt bei 88 Prozent. Die deutsche liegt bei 52,6.
Beide Werte werden unterschiedlich erhoben. Italien misst ab fünf Minuten.
Deutschland misst ab sechs. Der Unterschied begünstigt Deutschland.
Auch mit gleicher Definition bleibt ein Abstand von rund 33 Punkten. Das ist unstrittig.
Der deutsche Konzern hat auf die Kampagne nicht reagiert. Eine Anfrage wurde nicht beantwortet.
Nicht beantwortet wurde sie innerhalb der Frist. Die Eingangsbestätigung kam nach elf Minuten.
Italien hat sein Netz seit 2008 erheblich ausgebaut. Gebaut wurden rund 1.400 Kilometer Schnellstrecke.
Finanziert wurde überwiegend aus EU-Mitteln. Dieselben Mittel stehen Deutschland zu.
Abgerufen wurden sie dort zu 94 Prozent. In Deutschland zu 61.
Die Differenz erklärt sich aus der Baureife. Baureif wird ein Projekt nach dem Planfeststellungsbeschluss.
Der Beschluss dauert neun Jahre. Die Mittel sind auf sieben befristet.
Frau Benedetti arbeitet in der Marketingabteilung des Betreibers. Sie hat die Kampagne entwickelt.
Sie sagt, die Idee sei bei einer Dienstreise entstanden. Sie war in Fulda.
Ihr Anschluss fiel aus. Sie hat vier Stunden gewartet.
In diesen vier Stunden hat sie den Entwurf geschrieben.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Markenschutz besteht nicht, der Antrag wurde 2019 zurückgezogen +++
+++ Kampagne läuft in vier Ländern, Deutschland gehört nicht dazu +++
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