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Bund fördert Elektrifizierung — förderfähig sind nur Strecken mit Oberleitung
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (61 Prozent davon)

Hier endet die Oberleitung. Hier endet auch die Förderfähigkeit. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Der Bund hat ein Programm zur Elektrifizierung des Schienennetzes aufgelegt. Das Volumen beträgt 1,8 Milliarden Euro.
Antragsberechtigt sind Infrastrukturbetreiber und Aufgabenträger. Die Laufzeit reicht bis 2033.
Die Förderbedingungen stehen in Ziffer 2.1 der Richtlinie. Sie umfassen vier Absätze.
Absatz drei nennt die technische Voraussetzung. Gefördert werden Maßnahmen an Strecken mit vorhandener Oberleitung.
Damit sind 61 Prozent des Netzes förderfähig. Es sind exakt die 61 Prozent, die bereits elektrifiziert sind.
Die übrigen 39 Prozent erfüllen die Voraussetzung nicht. Sie sind der Grund für das Programm.
Beantragt wurden bislang null Kilometer Neuelektrifizierung. Anträge auf Ertüchtigung bestehender Anlagen liegen 140 vor.
Diese Anträge sind zulässig. Sie betreffen Umrichter, Trennstellen und Mastfundamente.
Die Maßnahmen sind sinnvoll. Sie elektrifizieren nichts.
Auf Nachfrage teilte das Ministerium mit, die Richtlinie sei technikoffen formuliert.
Referatsleiterin Beate Fahrdrahtbezug verwies auf die Systematik. Gefördert werde die Elektrifizierungsinfrastruktur, nicht deren erstmalige Errichtung.
Für die Errichtung gebe es ein eigenes Programm. Es befinde sich in Abstimmung.
Die Abstimmung läuft seit 2022. Ein Abschluss ist nicht terminiert.
Der Elektrifizierungsgrad des Netzes lag zu Programmbeginn bei 61 Prozent. Er liegt weiterhin dort.
Das Programm gilt als regelkonform umgesetzt. Die Mittelabflussquote beträgt 94 Prozent.
Sie bezieht sich auf die 61 Prozent.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Förderfähig sind 61 Prozent des Netzes – exakt die bereits elektrifizierten +++
+++ Null Kilometer Neuelektrifizierung beantragt, Mittelabflussquote trotzdem 94 Prozent +++
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