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Vier Länder verpassen die Abstimmung im Zug
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (namentlich abgestimmt)

Der Chefredakteur zählt die Stimmen. Vier fehlen. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz zur Beschleunigung des Schienenausbaus beschlossen. Vier Ländervertretungen fehlten.
Alle vier waren mit der Bahn angereist. Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen und das Saarland.
Die Abstimmung war für 10:30 Uhr angesetzt. Sie begann um 10:34 Uhr.
Die vier trafen zwischen 11:15 und 13:40 Uhr ein. Da war das Gesetz beschlossen.
Beschlossen mit 45 von 69 Stimmen. Die vier hätten das Ergebnis nicht geändert.
„Die Sitzungsleitung hat korrekt gehandelt“, teilt die Verwaltung mit. Gehandelt wurde nach Geschäftsordnung.
Die sieht keine Wartezeit vor. Eine Verschiebung ginge nur auf Antrag.
Ein Antrag wurde nicht gestellt. Die vier Betroffenen waren gerade unterwegs.
Unterwegs ohne Verbindung. Das Funkloch zwischen Fulda und Kassel ist dokumentiert.
Erstmals wurde ein Anreiseprotokoll beigefügt. Vier Seiten.
Darauf die Zugnummern und die Verspätungsgründe. Genannt: Fahrzeugschaden, Stellwerksstörung und Personalmangel.
Alle drei Gründe betreffen das Netz, das das Gesetz beschleunigen soll. Aufgefallen ist das in der Aussprache.
Hingewiesen hat darauf ein Vertreter aus Bremen. Sein Hinweis steht im Protokoll.
Die Anreise der vier führte über zwei Korridore, die gerade saniert werden. Dieselben Abschnitte, die das Gesetz betrifft.
Das ist kein Zufall. Es ist derselbe Netzabschnitt.
Das Gesetz verkürzt Genehmigungsverfahren um im Schnitt elf Monate. Bisher dauern sie neun Jahre.
Danach dauern sie acht Jahre und einen Monat. Das steht in der Gesetzesbegründung.
Die Begründung nennt das einen erheblichen Fortschritt. Erheblich im Vergleich zu neun Jahren.
Ein weitergehender Vorschlag lag vor. Er hätte die Verfahren auf vier Jahre verkürzt.
Er wurde im Ausschuss abgelehnt. Grund: Beteiligungsrechte.
Beteiligungsrechte sind ein hohes Gut. Sie sind auch der Grund für die neun Jahre.
Beides zugleich zu wollen ist zulässig. Es führt zu acht Jahren und einem Monat.
Ihre Bedenken haben die vier zu Protokoll gegeben. Protokollerklärungen sind zulässig.
Das Abstimmungsergebnis ändern sie nicht.
Frau Gerlach ist Bürgermeisterin einer Gemeinde an einer eingleisigen Strecke. Ihr Antrag auf ein zweites Gleis läuft seit 2016.
Sie hat die Verabschiedung verfolgt. Danach hat sie nachgerechnet.
Für ihr Verfahren gilt das neue Gesetz nicht. Es gilt für Verfahren ab 2027.
Ihres soll 2034 abgeschlossen werden. Das war schon vorher der Termin.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Vier Ländervertretungen kamen über sanierte Korridore nicht rechtzeitig an +++
+++ Die Sanierung dieser Korridore wird aus denselben Mitteln bestritten, über die abgestimmt wurde +++
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