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Schienengesetz vertagt: Vier Ländervertretungen kamen mit der Schiene nicht an, der Rest beschloss ohne sie
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (namentlich abgestimmt)

Der Chefredakteur zählt die Stimmen. Vier fehlen. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz zur Beschleunigung des Schienenausbaus beschlossen. Vier Ländervertretungen fehlten.
Alle vier waren mit der Bahn angereist. Betroffen waren Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen und das Saarland.
Die Abstimmung war für 10:30 Uhr angesetzt. Sie begann um 10:34 Uhr.
Die vier trafen zwischen 11:15 und 13:40 Uhr ein. Das Gesetz war da beschlossen.
Beschlossen wurde es mit 45 von 69 Stimmen. Die vier fehlenden hätten das Ergebnis nicht geändert.
„Die Sitzungsleitung hat korrekt gehandelt“, teilt die Verwaltung mit. Gehandelt wurde nach Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung sieht keine Wartezeit vor. Eine Verschiebung ist auf Antrag möglich.
Ein Antrag wurde nicht gestellt. Die vier Betroffenen waren zu diesem Zeitpunkt unterwegs.
Unterwegs waren sie ohne Verbindung. Das Funkloch zwischen Fulda und Kassel ist dokumentiert.
Erstmals wurde ein Anreiseprotokoll als Anlage beigefügt. Es umfasst vier Seiten.
Auf ihnen stehen die Zugnummern und die Verspätungsgründe. Genannt werden Fahrzeugschaden, Stellwerksstörung und Personalmangel.
Alle drei Gründe betreffen das Netz, das durch das Gesetz beschleunigt werden soll. Aufgefallen ist das in der Aussprache.
Hingewiesen hat darauf ein Vertreter aus Bremen. Sein Hinweis steht im Protokoll.
Das Gesetz verkürzt Genehmigungsverfahren um durchschnittlich elf Monate. Bisher dauern sie neun Jahre.
Nach der Verkürzung dauern sie acht Jahre und einen Monat. Das steht in der Gesetzesbegründung.
Die Begründung nennt das einen erheblichen Fortschritt. Erheblich ist er im Vergleich zu neun Jahren.
Ein weitergehender Vorschlag lag vor. Er hätte die Verfahren auf vier Jahre verkürzt.
Er wurde im Ausschuss abgelehnt. Als Grund werden Beteiligungsrechte genannt.
Beteiligungsrechte sind ein hohes Gut. Sie sind auch der Grund für die neun Jahre.
Beides gleichzeitig zu wollen ist zulässig. Es führt zu acht Jahren und einem Monat.
Frau Reinhold ist Bürgermeisterin einer Gemeinde an einer eingleisigen Strecke. Ihr Antrag läuft seit 2016.
Sie hat die Verabschiedung verfolgt. Sie hat anschließend nachgerechnet.
Für ihr Verfahren gilt das neue Gesetz nicht. Es gilt für Verfahren ab 2027.
Ihres soll 2034 abgeschlossen werden. Das war schon vorher der Termin.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Vier Stimmen fehlten, das Gesetz kam mit 45 von 69 durch +++
+++ Anreiseprotokoll erstmals als Anlage beigefügt +++
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