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Batteriezüge beschafft — die Ladeinfrastruktur ist für 2032 vorgesehen
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Zwischenlösung Abstellung)

Das Fahrzeug ist da. Die Bedingung, unter der es fährt, kommt 2032. Foto: wpa (Symbolbild)
Kiel (wpa) – Ein Aufgabenträger hat 14 Batterietriebzüge beschafft. Sie sollen nicht elektrifizierte Strecken bedienen.
Die Fahrzeuge sind für 2027 avisiert. Der Vertrag ist unterzeichnet.
Batterietriebzüge laden unter Oberleitung oder an ortsfesten Ladepunkten. Auf der vorgesehenen Strecke gibt es beides nicht.
Geplant sind zwei Ladepunkte an den Endbahnhöfen. Ihre Inbetriebnahme ist für 2032 vorgesehen.
Zwischen Auslieferung und Ladeinfrastruktur liegen damit fünf Jahre.
Für diese Zeit ist eine Zwischenlösung vereinbart. Sie ist im Vertrag als Abstellung bezeichnet.
Die Fahrzeuge stehen in einer Halle. Die Halle wird angemietet.
Die Miete beträgt 190.000 Euro im Jahr. Über fünf Jahre sind das 950.000.
Batterien altern auch im Stand. Der Hersteller gibt einen Kapazitätsverlust von rund zwei Prozent im Jahr an.
Bei Inbetriebnahme 2032 liegt die Restkapazität rechnerisch bei 90 Prozent. Die Garantie läuft ab Auslieferung.
Sie endet 2035. Dann sind die Fahrzeuge drei Jahre im Einsatz.
Die Reihenfolge ist nicht ungewöhnlich. Fahrzeugbeschaffung und Infrastrukturbau laufen in getrennten Verfahren.
Sie haben getrennte Fördertöpfe, getrennte Fristen und getrennte Zuständigkeiten.
Beschaffungsreferent Jens Ladepunkt nannte die Bestellung ein klares Signal für die Verkehrswende.
Das Signal steht in einer angemieteten Halle.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ 14 Fahrzeuge, Auslieferung 2027, Ladepunkte 2032, Zwischenlösung „Abstellung“ +++
+++ Hallenmiete 190.000 Euro im Jahr, Kapazitätsverlust der Batterien rund zwei Prozent jährlich +++
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