Standpunkt
„Vorsicht an der Bahnsteigkante, hier fährt die Frage ein, ob der Staat wieder Lokführer ernennt.“
Sollten Lokführer und Fahrdienstleiter wieder verbeamtet werden?
→ Ein Standpunkt zum Beamtenstatus für Eisenbahner.
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Worum es geht
Nein. Ein Streikverbot über den Beamtenstatus klingt verlockend, würde den Personalmangel aber nicht lösen und den Staat für Jahrzehnte mit Pensionen belasten. Besser sind gute Arbeitsbedingungen und verlässliche Regeln für Tarifkonflikte.
Bei der Deutschen Bundesbahn arbeiteten bis zur Bahnreform viele Beamte, und noch 2018 waren der Deutschen Bahn rund 26.500 Beamte zugewiesen.
Beamte dürfen in Deutschland nicht streiken.
Nach den langen Arbeitskämpfen der vergangenen Jahre liegt der Gedanke nahe, zumindest Lokführer und Fahrdienstleiter wieder zu verbeamten.
Ob das eine gute Idee wäre, ist die Frage dieses Standpunkts.

Die Bahnreform von 1994
Mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 begann die Bahnreform.
Zum 1. Januar 1994 wurden die Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn zum Bundeseisenbahnvermögen zusammengeführt.
Der unternehmerische Teil ging im Januar 1994 an die neu gegründete Deutsche Bahn AG über.
Die Beamten der früheren Bundesbahn behielten ihren Status und bekamen das Bundeseisenbahnvermögen als Dienstherrn.
Der Zugang zur Beamtenlaufbahn der Bundesbahn war bereits 1992 geschlossen worden.

Eine Beamtenschaft läuft aus
Im Frühjahr 2018 waren der Deutschen Bahn rund 26.500 Beamte zugewiesen, dazu kamen etwa 3.500 beurlaubte Beamte.
Ihre Zahl sollte bis 2025 auf rund 15.500 und bis 2035 auf rund 1.600 sinken.
Bei einer Altersgrenze von 65 Jahren werden ab 2041 keine Beamten mehr bei der Deutschen Bahn tätig sein.
Die Bahn zahlt dem Bundeseisenbahnvermögen für diese Beamten so viel, wie vergleichbare Angestellte kosten würden.
Im Jahr 2006 waren das insgesamt 1,537 Milliarden Euro.
Kein Streikrecht für Beamte
Beamte dürfen sich in Gewerkschaften zusammenschließen, das regelt unter anderem Paragraf 116 des Bundesbeamtengesetzes.
Ihre Koalitionsfreiheit gilt aber nur eingeschränkt, denn wegen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums haben sie kein Streikrecht.
Im Gegenzug erhalten Beamte eine besondere Absicherung, etwa eine Versorgung im Alter durch ihren Dienstherrn.
Genau dieser Tausch macht die Idee für den Bahnbetrieb interessant.
Ein Zug, dessen Lokführer nicht streiken darf, fällt zumindest nicht wegen eines Arbeitskampfes aus.
Was Pensionen kosten
Das Bundeseisenbahnvermögen betreute im Jahr 2024 rund 127.000 Versorgungsempfänger.
Seine Pensionslasten belaufen sich auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden vom Bund finanziert.
Diese Zahlen zeigen, wie lange die Folgen einer Verbeamtung nachwirken, nämlich weit über das Berufsleben hinaus.
Neue Beamte würden den Haushalt nicht sofort belasten, sondern vor allem in einigen Jahrzehnten.
Eine ehrliche Rechnung müsste diese späteren Kosten von Anfang an einbeziehen.
Wer heute die Züge fährt
Die Deutsche Bahn ist seit 1994 eine Aktiengesellschaft im Eigentum des Bundes.
Neben ihr fahren viele andere Eisenbahnunternehmen, besonders im Nahverkehr und im Güterverkehr.
Deren Lokführer ließen sich nicht einfach verbeamten, denn Beamte brauchen einen öffentlichen Dienstherrn.
Ein Beamtenstatus nur bei der Deutschen Bahn würde deshalb zwei Klassen von Lokführern schaffen.
Das passt schlecht zu einem Markt, auf dem Unternehmen um Personal und um Aufträge konkurrieren.
Der Mangel an Personal
Die Bahn rechnete schon für 2015 mit einem Anstieg des Durchschnittsalters ihrer Beschäftigten auf über 50 Jahre.
Wenn viele Beschäftigte älter sind, müssen in den folgenden Jahren besonders viele Stellen neu besetzt werden.
Ob ein Beamtenstatus junge Menschen anlockt, ist offen, denn er bringt Sicherheit, aber auch Bindung und Pflichten.
Ein Streikverbot allein bringt keinen einzigen zusätzlichen Lokführer in den Führerstand.
Entscheidend sind Bezahlung, planbare Schichten und eine gute Ausbildung.
Fahrdienstleiter als Sonderfall
Fahrdienstleiter entscheiden in den Stellwerken, wann welcher Zug fahren darf.
Ihre Arbeit gehört zur Infrastruktur, die heute die DB InfraGO betreibt und die nach den Plänen des Bundes eigenständiger werden soll.
Hier wäre ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eher denkbar als bei einem Zugbetreiber im Wettbewerb.
Doch auch dort blieben die langen Pensionslasten und die Konkurrenz um Fachkräfte.
Zudem würde ein Wechsel mitten im laufenden Betrieb viele Fragen des Arbeitsrechts aufwerfen.
Verlässlichkeit ohne Beamtenstatus
Die Frage hinter der Idee ist berechtigt, denn lange Streiks treffen Pendler, Schüler und die Wirtschaft hart.
Doch es gibt Wege, Arbeitskämpfe berechenbarer zu machen, ohne das Beamtentum zurückzuholen.
Dazu gehören etwa verbindliche Schlichtungsvereinbarungen zwischen den Tarifparteien.
Denkbar sind auch Absprachen über ein Mindestangebot an Zügen während eines Streiks.
Solche Regeln wirken sofort und verursachen keine Pensionslasten für Jahrzehnte.
Kleine Dinge, große Wirkung
Im Bahnbetrieb entscheiden oft die kleinen Dinge über den großen Ablauf.
Eine klare Ansage, ein sauberer Bahnsteig, ein pünktlicher Anschluss.
Für sich genommen wirken diese Dinge unscheinbar und beinahe nebensächlich.
In der Summe machen sie den Unterschied zwischen Ärger und Freude.
Wer sie beachtet, macht das Reisen für alle ein Stück angenehmer.
So zeigt sich Qualität bei der Bahn gerade im scheinbar Nebensächlichen.
Warum Verlässlichkeit so wichtig ist
Nichts schätzen Fahrgäste an der Bahn so sehr wie Verlässlichkeit.
Wer sich auf seinen Zug verlassen kann, plant seinen Tag mit ruhigem Gewissen.
Schon eine einzige Verspätung kann eine ganze Reisekette stören.
Deshalb arbeitet die Bahn mit großem Aufwand an einem stabilen Betrieb.
Pünktlichkeit entsteht aus dem Zusammenspiel vieler einzelner Schritte.
Am Ende ist Verlässlichkeit das wertvollste Versprechen der Bahn.
Was ein Bahnhof für eine Stadt bedeutet
Ein Bahnhof ist für viele Städte weit mehr als nur ein Verkehrsbauwerk.
Er ist oft das Erste, was Reisende von einem Ort zu sehen bekommen.
Rund um den Bahnhof entstehen Geschäfte, Cafés und ein reges Treiben.
Er verbindet die Stadt mit der weiten Welt und die Welt mit der Stadt.
Ein gepflegter Bahnhof ist deshalb auch eine Visitenkarte des Ortes.
So prägt er das Bild einer Stadt weit über die Gleise hinaus.
Pro und Contra
Dafür
+ Beamte dürfen nicht streiken, Züge würden dadurch verlässlicher fahren.
+ Der Staat hätte bei wichtigen Aufgaben wie der Zugsteuerung direkten Zugriff.
+ Ein sicherer Beamtenstatus kann für manche Bewerber ein attraktives Angebot sein.
+ Bis zur Bahnreform funktionierte der Bahnbetrieb über Jahrzehnte auch mit Beamten.
+ Für Fahrdienstleiter in der Infrastruktur passt ein öffentlicher Dienstherr gut zur Aufgabe.
+ Pendler und Güterkunden könnten sich auf den Fahrplan besser verlassen.
Dagegen
− Pensionen belasten den Staat noch Jahrzehnte später, wie die 5,5 Milliarden Euro im Jahr beim Bundeseisenbahnvermögen zeigen.
− Andere Bahnunternehmen könnten ihr Personal nicht verbeamten, es entstünden zwei Klassen von Beschäftigten.
− Ein Streikverbot behebt den Mangel an Lokführern und Fahrdienstleitern nicht.
− Die Deutsche Bahn ist eine Aktiengesellschaft, ein Beamtenstatus passt schlecht zu ihrer Rechtsform.
− Der Weg zurück würde die Bahnreform in einem Kernpunkt umkehren.
− Verlässlichkeit lässt sich auch mit Schlichtungsregeln und guten Tarifverträgen erreichen.
Unterm Strich
Der Wunsch nach Zügen, die nicht wegen Streiks ausfallen, ist verständlich.
Die Verbeamtung wäre aber ein teurer Umweg, der Pensionslasten für Jahrzehnte schafft und den Personalmangel nicht behebt.
Mit der Bahnreform hat der Bund diesen Weg bewusst verlassen, und die letzten Bahnbeamten gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand.
Klüger ist es, Lokführer und Fahrdienstleiter gut zu bezahlen und Tarifkonflikte mit klaren Regeln zu entschärfen.
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