Standpunkt
„Die Sitzung des Aufsichtsrats beginnt, Fahrgäste warten bitte draußen am Bahnsteig.“
Sollten Fahrgastvertreter im Aufsichtsrat der Bahn sitzen?
→ Ein Standpunkt zur Mitsprache der Fahrgäste.
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Worum es geht
Ja, mit einem Sitz und klaren Regeln. Eine unabhängige Stimme der Fahrgäste im Kontrollgremium würde die Sicht der Reisenden dorthin bringen, wo Strategie und Vorstand überwacht werden, ohne die Mehrheiten zu verschieben.
Im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn fallen wichtige Entscheidungen über Strategie und Führung.
Dort sitzen Vertreter des Bundes und der Beschäftigten, aber niemand, der ausdrücklich für die Fahrgäste spricht.
Sollten Reisende dort einen eigenen Platz bekommen?

Was ein Aufsichtsrat tut
Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und vor allem zu überwachen.
So steht es im Aktiengesetz.
Er setzt außerdem die Bezüge der Vorstandsmitglieder fest.
Damit ist er das wichtigste Kontrollgremium eines Unternehmens.
Bei der Deutschen Bahn wacht er über einen Konzern mit rund 223.000 Beschäftigten in Deutschland.

Zwanzig Plätze, zwei Seiten
Der Aufsichtsrat der Bahn hat 20 Mitglieder.
Zehn werden vom Alleinaktionär berufen, der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Verkehrsministerium.
Zehn weitere wählen die Beschäftigten.
Den Vorsitz hat seit September 2022 ein früherer Staatssekretär des Finanzministeriums.
Sein Stellvertreter ist der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft.
Das Prinzip der Mitbestimmung
Die gleiche Zahl von Sitzen für Eigentümer und Beschäftigte entspricht dem Prinzip der paritätischen Mitbestimmung in großen deutschen Unternehmen.
Im Jahr 2008 mussten in Deutschland 694 Unternehmen einen solchen paritätisch besetzten Aufsichtsrat bilden.
Bei einem Patt entscheidet am Ende die Stimme des Vorsitzenden, der in der Regel von der Eigentümerseite kommt.
Eine eigene Bank für Kunden sieht dieses Modell nicht vor.
Fahrgäste haben im höchsten Kontrollgremium der Bahn deshalb keine eigene Stimme.
Der Kundenbeirat der Bahn
Seit 2004 gibt es bei der Bahn einen Kundenbeirat.
Er besteht aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern, die die wichtigsten Kundengruppen im Regional- und Fernverkehr abbilden sollen.
Die ersten 32 Mitglieder wurden Anfang 2004 aus 5300 Bewerbern ausgewählt.
Der Beirat trifft sich zweimal im Jahr in nicht öffentlichen Sitzungen mit Entscheidern des Konzerns.
Die erste Sitzung fand am 21. Juni 2004 im Bahntower in Berlin statt.
Er hat eine beratende Funktion für den Personenverkehr.
Kleine Erfolge
Bei einer Vorabbegehung des ICE 4 kritisierte der Kundenbeirat einen zu engen Sitzabstand.
Die Bahn änderte daraufhin den Abstand.
Das zeigt, dass die Sicht der Fahrgäste etwas bewirken kann.
Der Beirat entscheidet aber nichts selbst, er kann nur beraten.
Die Mitglieder wählt das Unternehmen selbst aus, und sie können bis zu zweimal wiederberufen werden.
Beiräte kommen und gehen
Von Ende 2002 bis 2017 gab es außerdem einen Bahnbeirat mit 13 Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Er beriet den Konzernvorstand, hatte aber keine Aufgaben im Sinne des Aktienrechts.
Seine Mitglieder waren unabhängig, hatten Mandate für jeweils drei Jahre und tagten mindestens viermal im Jahr.
Nach dem Weggang des damaligen Bahnchefs im Jahr 2017 wurde er aufgelöst.
Beiräte hängen damit stark vom Willen der jeweiligen Führung ab.
Ein Sitz im Aufsichtsrat wäre dagegen rechtlich abgesichert.
Fahrgastbeiräte in Deutschland
Der erste Fahrgastbeirat entstand 1989 bei den Kölner Verkehrsbetrieben.
Heute gibt es im deutschsprachigen Raum etwa 100 solcher Beiräte, meist bei Unternehmen, Kommunen oder Regionen.
Die meisten wurden freiwillig eingerichtet.
In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nennt das Landesgesetz für den Nahverkehr einen Fahrgastbeirat als Soll-Bestimmung, in Brandenburg als Kann-Bestimmung.
Manche Beiräte bestehen aus einfachen Fahrgästen, andere aus Vertretern von Verbänden.
Wie ein Fahrgastsitz aussehen könnte
Ein Sitz für Fahrgäste müsste vom Eigentümer oder per Gesetz geschaffen werden.
Denkbar wäre, dass Fahrgastverbände, Verbraucherschützer und Behindertenverbände gemeinsam eine Person vorschlagen.
Wichtig wäre, dass diese Person unabhängig ist und weder vom Konzern noch von einer Partei ausgesucht wird.
Ihr Einfluss bliebe mit einer einzigen Stimme begrenzt.
Sie könnte aber in jeder Sitzung fragen, was eine Entscheidung für die Reisenden bedeutet.
Warum die Bahn für das ganze Land zählt
Die Bahn bringt Tag für Tag sehr viele Menschen sicher ans Ziel.
Sie verbindet große Städte mit kleinen Dörfern und hält so das Land zusammen.
Bei Wind und Wetter fährt sie, wenn andere Verkehrsmittel längst stehen.
Ein gut gefüllter Zug ersetzt viele Autos und entlastet damit die Straßen.
Zugleich schont die Schiene die Umwelt, weil sie je Reisenden wenig Energie braucht.
So ist die Bahn weit mehr als ein Verkehrsmittel, sie ist ein Stück Daseinsvorsorge.
Warum sich der Blick aufs Detail lohnt
Der Bahnbetrieb steckt voller kleiner Dinge, die kaum jemand bewusst wahrnimmt.
Und doch hängt der reibungslose Ablauf oft genau an diesen Kleinigkeiten.
Ein einziges Bauteil kann darüber entscheiden, ob ein Zug rollt oder steht.
Wer genauer hinschaut, entdeckt hinter dem Alltag eine erstaunlich feine Technik.
Dieses Zusammenspiel unzähliger Teile ist die eigentliche Leistung der Bahn.
Es lohnt sich, dem scheinbar Selbstverständlichen einmal Beachtung zu schenken.
Von der Dampflok bis heute
Die Eisenbahn hat sich in fast zwei Jahrhunderten enorm verändert.
Am Anfang stand die schnaubende Dampflok, langsam und rußig, aber revolutionär.
Später kamen der elektrische Antrieb und immer schnellere Züge hinzu.
Aus einfachen Holzbänken wurden bequeme Sitze mit Steckdose und Klimaanlage.
Vieles, was heute selbstverständlich wirkt, war früher undenkbarer Luxus.
Dieser lange Weg zeigt, wie sehr die Bahn mit der Zeit gegangen ist.
Pro und Contra
Dafür
+ Die Bahn wird zu einem großen Teil von Fahrgästen und Steuerzahlern finanziert, die im Aufsichtsrat keine eigene Stimme haben.
+ Eine unabhängige Fahrgastvertretung würde Themen wie Pünktlichkeit und Service stärker auf die Tagesordnung bringen.
+ Beiräte ohne Rechte hängen vom guten Willen der Führung ab, ein Aufsichtsratssitz nicht.
+ Der Kundenbeirat hat gezeigt, dass Fahrgäste konkrete Verbesserungen anstoßen können.
+ Ein einzelner Sitz verschiebt keine Mehrheiten, bringt aber eine neue Sicht ein.
+ Mit rund 100 Fahrgastbeiräten im deutschsprachigen Raum ist die Idee der Mitsprache längst erprobt.
Dagegen
− Ein Aufsichtsrat braucht Fachleute für Finanzen, Technik und Recht, nicht Interessenvertreter.
− Fahrgäste sind keine einheitliche Gruppe, eine einzelne Person kann sie kaum alle vertreten.
− Der Bund als Eigentümer soll ohnehin die Interessen der Allgemeinheit und damit der Fahrgäste wahren.
− Für einen neuen Sitz müsste die bewährte Aufteilung zwischen Eigentümern und Beschäftigten angetastet werden.
− Zusätzliche Sitze machen ein ohnehin großes Gremium noch schwerfälliger.
− Ein gestärkter Kundenbeirat mit echten Anhörungsrechten wäre der einfachere Weg.
Unterm Strich
Die Bahn fährt für ihre Fahrgäste, doch im Aufsichtsrat fehlt deren Stimme.
Ein einzelner, unabhängiger Sitz für die Fahrgäste wäre ein starkes Signal.
Er sollte von Fahrgast-, Verbraucher- und Behindertenverbänden gemeinsam besetzt werden.
Der Kundenbeirat bleibt daneben wichtig, als Ohr für den Alltag im Zug.
Weiterfahrt
