Standpunkt
„Hinweis zur Verbindung, heute verhandeln zwei Gewerkschaften, der Fahrplan bleibt vorläufig.“
Sollte bei der Bahn nur noch eine Gewerkschaft Tarifverträge aushandeln?
→ Ein Standpunkt zur Tarifeinheit bei der Bahn.
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Worum es geht
Nein. Eine Einheitsgewerkschaft per Gesetz wäre ein tiefer Eingriff in die Koalitionsfreiheit und würde die Konflikte nur nach innen verlagern. Besser sind abgestimmte Verhandlungen, die Fahrgäste vor Streikserien schützen.
Bei der Deutschen Bahn verhandeln zwei Gewerkschaften über Löhne und Arbeitszeiten, die große EVG und die kleinere GDL.
Für Fahrgäste bedeutet das manchmal zwei Tarifrunden kurz hintereinander, jeweils mit der Gefahr von Streiks.
Seit 2015 regelt das Tarifeinheitsgesetz, welcher Tarifvertrag in einem Betrieb gilt, wenn sich zwei widersprechen.
Daraus ergibt sich die Frage, ob bei der Bahn nicht gleich nur noch eine Gewerkschaft verhandeln sollte.

Zwei Gewerkschaften, ein Konzern
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG gehört zum Deutschen Gewerkschaftsbund und hatte im Jahr 2025 rund 185.000 Mitglieder.
Sie entstand aus den Gewerkschaften Transnet und GDBA und zählte bei ihrer Gründung rund 240.000 Mitglieder.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer GDL kam im Jahr 2020 auf rund 37.000 Mitglieder.
Früher vertrat die GDL ausschließlich Lokführer, im Jahr 2002 öffnete sie sich für das gesamte Fahrpersonal.
Seitdem werben beide Gewerkschaften teilweise um dieselben Beschäftigten, etwa um Zugbegleiter.

Was Tarifeinheit bedeutet
Tarifeinheit ist der Grundsatz, dass in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag angewendet wird.
Über Jahrzehnte galt dieser Grundsatz in Deutschland aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Im Januar 2010 beschloss der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts, an dieser Linie nicht mehr festzuhalten.
Im Juni 2010 schloss sich der 10. Senat an, weil es keinen übergeordneten Grundsatz einheitlicher Tarifregeln in einem Betrieb gebe.
Seitdem konnten in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten.
Das Gesetz von 2015
Seit Juli 2015 gilt in Deutschland das Gesetz zur Tarifeinheit.
Es sieht vor, dass bei kollidierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur der Vertrag der Gewerkschaft angewendet wird, die dort die meisten Mitglieder hat.
Maßgeblich ist die Mitgliederzahl zu dem Zeitpunkt, an dem der zuletzt abgeschlossene kollidierende Tarifvertrag zustande kam.
Das Gesetz verbietet also keine Gewerkschaft, es regelt nur, welcher Vertrag im Streitfall Vorrang hat.
Eine einzige Gewerkschaft für die ganze Bahn wäre ein deutlich weitergehender Schritt.
Der Streit vor den Gerichten
Gewerkschaften und Opposition kritisierten das Gesetz scharf, und es war Gegenstand mehrerer Verfassungsbeschwerden.
Kritiker sahen darin einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit, die das Grundgesetz in Artikel 9 schützt.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Juli 2017, dass das Gesetz im Sinne einer Stärkung kleinerer Gewerkschaften nachzubessern sei.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt das Gesetz für rechtskonform und wies im Juli 2022 eine Beschwerde unter anderem des Deutschen Beamtenbundes ab.
Eine gesetzlich verordnete Einheitsgewerkschaft wäre von dieser Rechtslage aber weit entfernt.
Wie das Gesetz bei der Bahn wirkt
Die Deutsche Bahn ist in rund 300 Betriebe gegliedert, in denen die Mehrheitsverhältnisse jeweils einzeln zählen.
Zuletzt wurden in 18 dieser Betriebe die Verträge der GDL angewendet, in den übrigen 282 die der EVG.
Der Tarifvertrag zwischen Deutscher Bahn und GDL, der vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurde, war von dem Gesetz nicht betroffen.
Schon diese Zahlen zeigen, wie kleinteilig die Tarifeinheit in einem großen Konzern mit vielen Betrieben ist.
Für Beschäftigte kann es dadurch vom Betrieb abhängen, welcher Vertrag für sie gilt.
Zwei Konflikte kurz nacheinander
Im Jahr 2023 scheiterten die Tarifverhandlungen zwischen der Bahn und der EVG, danach berief die Bahn Thomas de Maizière als Schlichter.
Ab dem vierten Quartal 2023 forderte die GDL unter anderem, die Arbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich zu senken.
In einer Urabstimmung erklärten rund 97 Prozent der abstimmenden GDL-Mitglieder ihre Bereitschaft zu unbefristeten Streiks.
Von Januar bis März 2024 kam es zu mehreren Streiks, bevor am 25. März 2024 eine Einigung verkündet wurde.
Für Fahrgäste folgten damit zwei harte Tarifkonflikte dicht aufeinander.
Eine Gewerkschaft mit langer Geschichte
Die Wurzeln der GDL reichen bis 1867 zurück, als der Verein Deutscher Lokomotivführer gegründet wurde.
Lokführer galten lange als durchsetzungsstarke Funktionselite, denn ohne sie fährt kein Zug.
Nach eigenen Angaben aus dem Jahr 2010 waren mehr als 70 Prozent der rund 25.000 Triebfahrzeugführer in Deutschland in der GDL organisiert.
Eine erzwungene Einheitsgewerkschaft würde dieser Berufsgruppe ihre eigene Stimme nehmen.
Genau das war der Kern der Kritik am Tarifeinheitsgesetz, dass kleinere Berufsgewerkschaften überstimmt werden könnten.
Bessere Wege zu weniger Streiks
Weniger Streiktage lassen sich auch ohne Zwang erreichen, etwa durch abgestimmte Laufzeiten der Tarifverträge.
Dann könnten beide Gewerkschaften im selben Zeitraum verhandeln, statt nacheinander.
Im Konflikt von 2024 versuchten zwei externe Moderatoren, Daniel Günther und Thomas de Maizière, eine Lösung zu vermitteln.
Die Frage einer Schlichtungspflicht ist ein eigenes Thema, eine gesetzliche Einheitsgewerkschaft wäre der weit schärfere Eingriff.
Für die Fahrgäste zählt am Ende, dass Konflikte planbarer und kürzer werden.
Zwischen Technik und Menschen
Die Bahn ist ein Zusammenspiel aus ausgefeilter Technik und vielen Händen.
Hinter jedem pünktlichen Zug stehen Lokführer, Fahrdienstleiter und Werkstätten.
Sie sorgen dafür, dass Signale stehen, Weichen greifen und Türen schließen.
Die beste Technik nützt wenig ohne die Menschen, die sie bedienen und warten.
Umgekehrt entlastet moderne Technik die Beschäftigten bei ihrer schweren Arbeit.
Erst beide zusammen bringen den Verkehr Tag für Tag sicher ans Ziel.
Kleine Dinge, große Wirkung
Im Bahnbetrieb entscheiden oft die kleinen Dinge über den großen Ablauf.
Eine klare Ansage, ein sauberer Bahnsteig, ein pünktlicher Anschluss.
Für sich genommen wirken diese Dinge unscheinbar und beinahe nebensächlich.
In der Summe machen sie den Unterschied zwischen Ärger und Freude.
Wer sie beachtet, macht das Reisen für alle ein Stück angenehmer.
So zeigt sich Qualität bei der Bahn gerade im scheinbar Nebensächlichen.
Die Bahn und der Klimaschutz
Kaum ein Verkehrsmittel ist so klimafreundlich wie die Bahn.
Sie fährt in Deutschland zu einem großen Teil mit Strom aus erneuerbaren Quellen.
Ein voll besetzter Zug verbraucht je Reisenden viel weniger Energie als das Auto.
Wer von der Straße auf die Schiene wechselt, spart spürbar Treibhausgase.
Deshalb gilt die Bahn als ein wichtiger Baustein der Verkehrswende.
Jede zusätzliche Fahrt mit dem Zug ist damit auch ein kleiner Beitrag fürs Klima.
Pro und Contra
Dafür
+ Fahrgäste müssten sich nicht mehr auf zwei getrennte Tarifrunden mit möglichen Streiks einstellen.
+ In einem Betrieb gälten für alle Beschäftigten dieselben Regeln, das kann den Zusammenhalt stärken.
+ Die Bahn könnte Personal und Kosten mit nur einem Verhandlungspartner verlässlicher planen.
+ Der Wettlauf zweier Gewerkschaften um die höchsten Forderungen würde wegfallen.
+ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt das Mehrheitsprinzip des Tarifeinheitsgesetzes für rechtskonform.
+ Eine einzige starke Gewerkschaft könnte gegenüber dem Konzern geschlossener auftreten.
Dagegen
− Das Grundgesetz schützt in Artikel 9 das Recht, Gewerkschaften zu bilden und ihnen beizutreten.
− Das Bundesverfassungsgericht verlangte schon beim Tarifeinheitsgesetz mehr Schutz für kleinere Gewerkschaften.
− Berufsgruppen wie Lokführer könnten in einer Einheitsgewerkschaft dauerhaft überstimmt werden.
− Konflikte verschwinden nicht, sie würden nur innerhalb einer Organisation ausgetragen.
− Mit dem Tarifeinheitsgesetz gibt es bereits eine Regel für widersprüchliche Tarifverträge.
− Abgestimmte Laufzeiten und Schlichtung können Streikserien verringern, ohne Grundrechte einzuschränken.
Unterm Strich
Zwei Gewerkschaften in einem Konzern sind anstrengend, vor allem für Fahrgäste in Streikzeiten.
Eine vom Staat verordnete Einheitsgewerkschaft wäre aber ein Eingriff in ein Grundrecht, den nicht einmal das Tarifeinheitsgesetz vorsieht.
Klüger sind gemeinsame Verhandlungsfenster, verlässliche Schlichtungsregeln und faire Arbeitsbedingungen, die Konflikte gar nicht erst eskalieren lassen.
Die Vielfalt der Gewerkschaften bleibt dann bestehen, und die Fahrgäste gewinnen trotzdem mehr Planbarkeit.
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