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Verfahren seit 2003, jetzt erbt es die Tochter
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (im Verfahren)

Der Chefredakteur wartet auf das zweite Gleis. Der Antrag läuft. Foto: wpa (Symbolbild)
Karlsruhe (wpa) – Ein Planfeststellungsverfahren bei Karlsruhe läuft seit 2003. Jetzt führt es die Tochter des Antragstellers weiter.
Antragsteller war eine Gemeinde, vertreten durch ihren Bürgermeister. Der ist 2021 verstorben.
Fortgeführt wird das Verfahren von seiner Tochter. Sie ist seit 2022 im Amt.
Das Aktenzeichen blieb gleich. Geändert wurde nur die Zustelladresse.
„Der Vorgang läuft geordnet weiter“, sagt Planfeststellungsleiter Werner Aktenzeichen. Geordnet über zwei Generationen.
Die Änderung der Adresse dauerte vier Monate. Vier Monate für ein neues Feld im Formular.
Der Vater begann das Verfahren, die Tochter erbt es. Gebaut ist bis heute nichts.
Zweiundzwanzig Jahre Verfahren, ein Aktenzeichen, zwei Menschen. Der eine tot, das andere ungeboren, als es begann.
Der Vorstand nennt das Kontinuität. Kontinuierlich ist der Stillstand, verlässlich die Frist.
Frau Sturm wohnt in der Gemeinde, seit ihrer Kindheit. Sie kennt das Verfahren, seit sie denken kann.
Als es begann, ging sie zur Schule. Jetzt hat sie selbst Kinder, die Strecke fehlt noch immer.
Der Minister lobt die sorgfältige Planung. Sorgfältig ist ein Verfahren, das Generationen überdauert.
Geprüft wird gründlich, geändert selten, entschieden nie. Das Aktenzeichen ist das Beständigste im Ort.
Verstirbt auch die Tochter im Verfahren, gibt es Enkel. Das Aktenzeichen ist geduldig.
Vier Monate für eine Adresse zeigen das Tempo. Bei dem Tempo baut man in Jahrhunderten.
Für nächstes Jahr ist ein Erörterungstermin geplant. Der dritte, seit 2003, mit denselben Einwänden.
Die Einwände sind vererbbar, wie das Verfahren. Vater, Tochter, Aktenzeichen, alles bleibt.
Gebaut wird, wenn das Verfahren durch ist. Durch ist es nie, das ist die Sicherheit.
So altert die Gemeinde mit ihrem Antrag. Der Antrag altert nicht, er ist unsterblich.
Das Verfahren läuft seit 2003, der Antragsteller ist tot, seine Tochter erbte es. Gebaut wurde nichts, nur die Zustelladresse, in vier Monaten.
+++ Seit 2003 in Verfahren, vier Planänderungen, jede setzt die Auslegungsfrist neu in Gang +++
+++ Seit 2003 in Verfahren, vier Planänderungen, jede setzt die Auslegungsfrist neu in Gang +++
+++ Artenschutzkartierung von 2003, dreimal erneuert, jedes Mal mit neuen Arten +++
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