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Pflegeantrag dauert 23 Monate, dann gilt er als erledigt
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (Bearbeitung läuft)

Hannover (wpa) – Die Pflegereform ist beschlossen. Sie „vereinfacht“ den Pflegeantrag auf 23 Monate.
Die Bearbeitung sinkt von sechzehn auf vierzehn Monate. Das gilt als Fortschritt, gefeiert im Beschluss.
Danach kommt die Wartezeit auf einen Heimplatz, neun Monate. Beide Verfahren laufen nacheinander, nie zugleich.
„Die Verfahren greifen ineinander“, sagt Verfahrensbevollmächtigte Christa Bedarfsfeststellung. „Nur nicht zeitgleich.“
Vierzehn plus neun sind dreiundzwanzig. Das ist die Regel, nicht die Ausnahme.
23 Monate sind fast zwei Jahre. Zwei Jahre, in denen die Pflege gebraucht wird, nicht bewilligt.
Gebraucht wird sie ab dem ersten Tag. Bewilligt wird sie, wenn fast zwei Jahre vergangen sind.
Vereinfacht wurde das Formular, nicht das Warten. Zwei Monate schneller, ein ganzes Leben zu spät.
Der Antrag wandert von Stelle zu Stelle. Jede prüft, keine wartet auf die andere, alle nacheinander.
Zum Gutachtertermin muss man hinkommen. Der Bus zum Amt fährt zweimal am Tag, wenn er fährt.
Wer nicht mehr laufen kann, kommt schwer zum Termin, der die Pflege feststellt. Ein Kreis, geschlossen von der Verwaltung.
Der Minister lobt die Entbürokratisierung. Entbürokratisiert wurde die Zahl im Titel, nicht die Schlange davor.
Frau Kettler ist 84 und stellte den Antrag im Frühjahr. Man nannte ihr einen Bescheid in vierzehn Monaten.
Danach der Heimplatz, neun weitere. Sie rechnete nach und wurde still.
Ihre Tochter pflegt sie derweil, neben der Arbeit, neben allem. Unbezahlt, unerfasst, unbedankt.
Erfasst ist nur die verkürzte Bearbeitungszeit. Zwei Monate schneller, ein Erfolg auf dem Papier.
Auf dem Papier greift alles ineinander. Im Leben greift niemand der Frau Kettler unter die Arme, außer der Familie.
Der Antrag gilt nach 23 Monaten als erledigt. Erledigt heißt hier: bearbeitet, nicht rechtzeitig.
Für nächstes Jahr ist eine weitere Vereinfachung geplant. Dreizehn Monate, wieder ein Fortschritt.
Der Pflegeantrag ist nach 23 Monaten erledigt. Ob die Pflege dann noch gebraucht wird, fragt kein Formular.
+++ 31 Prozent der Vorgänge erledigen sich vor Abschluss und gelten statistisch als abgeschlossen +++
+++ Bearbeitungsdauer fünf Monate, bei Widerspruch elf – Widerspruch ist in 62 Prozent der Fälle erfolgreich +++
+++ 31 Prozent der Vorgänge erledigen sich vor Abschluss und gelten statistisch als abgeschlossen +++
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