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Kind steigt ein, Jugendlicher steigt aus, 61 Euro fällig
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (kindgerecht)

Ein junger Reisender bei Kilometer 300. Er hat Geburtstag. Foto: wpa (Symbolbild)
Bremen (wpa) – Kinder unter 15 Jahren fahren in Begleitung kostenlos. Diese Regel gilt seit Jahren.
Maßgeblich ist das Alter bei Fahrtantritt. So die Beförderungsbedingungen.
Fahrtantritt heißt Einstieg. Nicht Ankunft.
Auf einzelnen Verbindungen führt das inzwischen zu Problemen. Manche Kinder werden während der Fahrt älter.
Betroffen ist vor allem der Nachtzug. Er ist regelmäßig länger unterwegs als geplant.
So lange, dass ein Kind einen Geburtstag im Zug haben kann. Eingestiegen als 14, ausgestiegen als 15.
„Uns war das Risiko bekannt“, sagt Tarifexpertin Doris Altersgrenze. Wir hielten es für theoretisch.
Theoretisch war es, bis ein Zug lange genug stand. Praktisch wurde das Kind unterwegs zum Jugendlichen.
Im Juli trat der erste Fall ein. Ein Junge stieg als Kind ein und als Jugendlicher aus.
Die Familie Vogt reiste mit ihrem Sohn im Nachtzug. Er hatte am nächsten Tag Geburtstag, den erlebte er im Zug.
Eingestiegen fuhr er frei, ausgestiegen war er zu alt dafür. 61 Euro wurden fällig, für die Verspätung.
Bezahlt wurde nicht die Fahrt, sondern die Dauer. Der Zug war so spät, dass das Kind teurer wurde.
Der Vorstand nennt den Fall eine Auslegungsfrage. Ausgelegt wird das Alter, nicht der Fahrplan.
Ein Nachtzug, der einen Fahrgast altern lässt, ist zu langsam. Gealtert ist der Junge, gestiegen der Preis.
Der Minister lobt die klaren Beförderungsbedingungen. Klar ist die Altersgrenze, überschritten im Zug.
Gemessen wird das Alter bei Fahrtantritt, nicht die Fahrtdauer. Kind war er beim Einstieg, Jugendlicher beim Aussteigen.
Für solche Fälle gibt es keine Kulanzregel. Es gibt 61 Euro und einen Geburtstag im Zug.
So verdient die Bahn an ihrer Verspätung, indem der Fahrgast unterwegs zu alt für den Freifahrschein wird. Länger fahren, mehr zahlen.
Kind eingestiegen, Jugendlicher ausgestiegen, 61 Euro, ein Geburtstag im Nachtzug. Das ist der erste Fall.
Auf dem überlangen Nachtzug wurde der Sohn der Familie Vogt vom Kind zum Jugendlichen, weil die Verspätung über seinen Geburtstag reichte, und die Bahn verlangte 61 Euro. Maßgeblich sei das Alter beim Einstieg, verändert hat es die Fahrzeit.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Maßgeblich ist der Fahrtantritt, beschieden wurde nach dem Kontrollzeitpunkt +++
+++ Beide Ziffern stehen in denselben Beförderungsbedingungen +++
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