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Kinder fahren kostenlos bis 14: Wer länger unterwegs ist, hat Geburtstag
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (kindgerecht)

Ein junger Reisender bei Kilometer 300. Er hat Geburtstag. Foto: wpa (Symbolbild)
Bremen (wpa) – Kinder unter 15 Jahren fahren in Begleitung kostenlos. Diese Regel gilt seit Jahren.
Auf einzelnen Verbindungen führt sie inzwischen zu Problemen. Manche Kinder werden während der Fahrt älter.
Betroffen ist vor allem der Nachtzug. Er ist regelmäßig länger unterwegs als geplant.
„Uns war das Risiko bekannt“, räumte Tarifexpertin Doris Beförderungsfall ein. „Wir hielten es für theoretisch.“
Im Juli trat der erste Fall ein. Ein Junge stieg als Kind ein und als Jugendlicher aus.
Der Zugbegleiter stellte das bei der Kontrolle fest. Er verlangte 61 Euro Nachzahlung.
Die Familie legte Widerspruch ein. Das Verfahren läuft seit sechs Wochen.
Die Bahn beruft sich auf die Beförderungsbedingungen. Maßgeblich sei das Alter bei Ankunft.
Fahrgastverbände halten das für unhaltbar. Maßgeblich müsse der Fahrtantritt sein.
Juristen sehen eine Regelungslücke. Die Bedingungen stammen aus einer Zeit mit kürzeren Fahrten.
Der Konzern prüft nun eine Anpassung. Angedacht ist eine Stichtagsregelung.
Sie soll den Geburtstag während der Fahrt ausdrücklich einschließen. Bearbeitet wird das im kommenden Jahr.
Bis dahin gilt eine Kulanzregelung. Betroffene erhalten ein Getränk.
Ausgegeben wird es im Bordbistro. Dieses ist geschlossen.
Eltern wird empfohlen, das Alter vorab zu prüfen. Und die Fahrzeit großzügig zu kalkulieren.
Betroffen sind jährlich etwa 40 Kinder. Erfasst wird der Fall seit 2024.
Vorher gab es ihn nicht. Die Fahrzeiten waren kürzer.
Die Bahn führt darüber keine eigene Statistik. Man halte den Fall für selten.
Für Kinder kurz vor dem Geburtstag gibt es eine Empfehlung. Man solle eine kürzere Strecke wählen.
Alternativ könne man später fahren. Dann ist das Kind ohnehin zahlungspflichtig.
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