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Neue Grundsicherung: Wer den Termin verpasst, verliert 30 Prozent – der Bus fährt zweimal am Tag
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Fahrtkosten nicht erstattungsfähig)

Erfurt (wpa) – Die neue Grundsicherung verschärft die Mitwirkungspflichten. Wer einen Termin versäumt, verliert 30 Prozent.
Die Regelung gilt bundesweit. Der Nahverkehr nicht.
In 610 Gemeinden fährt der Bus zum zuständigen Amt zweimal täglich. Einmal davor, einmal danach.
Die Termine liegen dazwischen. Eine Abstimmung ist nicht vorgesehen.
„Die Erreichbarkeit ist Sache des Landkreises“, erklärte Verfahrensreferent Uwe Mitwirkungspflicht. „Die Frist ist Sache des Bundes.“
Beide Seiten halten ihre Regelung für eingehalten. Der Betroffene hält beide nicht ein.
Für den Nachweis der Verhinderung ist ein Formular vorgesehen. Ausgegeben wird es im Amt.
Wer das Amt nicht erreicht, erhält das Formular nicht. Ein Versand ist beantragt.
Der Antrag liegt seit zwei Jahren vor. Er wird geprüft.
Eine Auswertung nennt die Zahl der Kürzungen im ersten Quartal. Sie liegt bei 34.000.
In 41 Prozent der Fälle war als Grund „Nichterscheinen“ vermerkt. Ein Feld für den Fahrplan gibt es nicht.
Das Ministerium betont die Zumutbarkeitsgrenze. Sie liegt bei zweieinhalb Stunden Wegzeit.
Gemessen wird nach Fahrplan. Ausfälle gelten als nicht planbar und bleiben unberücksichtigt.
Auf der betroffenen Strecke fielen im Vorjahr 41 Prozent der Fahrten aus. Der Wert wurde nicht erhoben, sondern gemeldet.
Gemeldet hat ihn das Verkehrsunternehmen. Es hat die Fahrten auch gestrichen.
Der Sozialverband fordert eine Härtefallregelung. Sie ist im Gesetz bereits vorgesehen.
Zuständig für die Feststellung des Härtefalls ist das Amt. Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Die Bearbeitung dauert im Schnitt neun Wochen. Die Kürzung wirkt ab dem Folgemonat.
Für die Zwischenzeit ist ein Darlehen möglich. Es wird von der gekürzten Leistung einbehalten.
Ein Vorteil der Regelung bleibt unbestritten. Sie wirkt zuverlässiger als jeder Fahrplan.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Landkreis prüft eine dritte Busfahrt – das Ergebnis liegt nach Ablauf der Widerspruchsfrist vor +++
+++ Amt verlegt die Sprechzeit auf 8 Uhr – der erste Bus kommt um 8 Uhr 40 +++
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