⚠ Störungsinfo: Auf diesem Abschnitt der Website fällt der Ernst bis auf Weiteres aus. Es verkehrt ein Satire-Ersatzverkehr. Wir bitten, die Freude zu entschuldigen.
Termin verpasst, der Bus fuhr nicht, 30 Prozent gestrichen
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Fahrtkosten nicht erstattungsfähig)

Erfurt (wpa) – Die neue Grundsicherung verschärft die Mitwirkungspflichten. Wer einen Termin versäumt, verliert 30 Prozent.
Die Regelung gilt bundesweit. Der Nahverkehr nicht.
In 610 Gemeinden fährt der Bus zum Amt zweimal am Tag. Einmal davor, einmal danach.
Die Termine liegen dazwischen. Eine Abstimmung ist nicht vorgesehen.
„Die Erreichbarkeit ist Sache des Landkreises“, sagt Verfahrensreferent Uwe Mitwirkungspflicht. „Die Frist ist Sache des Bundes.“
Zwei Zuständigkeiten, ein Mensch dazwischen. Der Bund straft, der Kreis fährt nicht, keiner ist schuld.
Wer keinen Bus hat, mitzuwirken, wirkt trotzdem nicht mit. Nach dem Gesetz ist das dasselbe.
Dasselbe kostet 30 Prozent. 30 Prozent von wenig ist bitter wenig.
Der Termin um zehn, der Bus um acht und um vier. Dazwischen liegen sechs Stunden und kein Weg.
Man könnte laufen, zwölf Kilometer. Oder ein Taxi nehmen, das teurer ist als die Kürzung.
Der Vorstand der Behörde nennt das Eigenverantwortung. Verantwortlich ist, wer den Bus nicht bestellt hat, nämlich der Kreis.
Bestraft wird, wer im Bus nicht saß, den es nicht gab. Eine saubere Trennung von Schuld und Folge.
Herr Kaminski hatte einen Termin um zehn. Der Bus fuhr um acht, das Amt öffnete um neun.
Zu früh da wäre zu spät gefahren, zu spät gefahren wäre gar nicht da. Er entschied sich fürs Laufen.
Nach zwölf Kilometern kam er, verschwitzt, eine Stunde zu spät. Der Termin war verfallen, die Kürzung nicht.
30 Prozent weniger, weil ein Bus nicht fuhr. Der Bund kürzt, der Kreis zuckt mit den Schultern.
Er legte Widerspruch ein, mit dem Busfahrplan als Beweis. Zuständig fühlte sich niemand.
Der Minister lobt die gestärkte Mitwirkung. Gestärkt wurde die Strafe, nicht der Bus.
So trifft die Frist des Bundes den, den der Kreis nicht hinbringt. Zwei Ämter, ein Opfer, keine Verantwortung.
Der Bus fuhr nicht, der Termin verfiel, 30 Prozent sind weg. Zuständig für den Weg ist der Kreis, für die Strafe der Bund, für den Schaden Sie.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ 1.400 Sanktionen im Jahr, 41 aufgehoben – alle nach Ablauf der Kürzung +++
+++ Nachweisfrist des Verkehrsunternehmens neun Monate, Dauer der Kürzung drei +++
Mehr Satire-Ersatzverkehr:
Alle Meldungen der Waschbär-Presseagentur
Achtung, Satire: Personen, Zitate und Pressestellen sind frei erfunden — im Gegensatz zu den Verspätungen.
Folge dem Bahn-Slam
auf WhatsApp
- Neue Slam-Texte zuerst
- Gedanken vom Gleis
- Keine E-Mail, kein Spam
Deine Nummer bleibt geheim. Du liest, ich schreibe – ganz ohne Datensammeln.
📷 Scannen & folgen
Komm mit meinem Waschbär an Bord – schon jetzt an Gleis 1 der Bahn-Slam-Community.
