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Defekter Aufzug gilt als barrierefrei, Vorgabe erfüllt
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (Frist gewahrt)

Der Chefredakteur wartet auf den Aufzug. Er ist vorhanden. Foto: wpa (Symbolbild)
Brüssel (wpa) – Deutschland hat der EU gemeldet, die Barrierefreiheit sei erfüllt. An 5.400 Bahnhöfen, auch dort, wo der Aufzug kaputt ist.
Barrierefrei ist ein Bahnhof, an dem ein Aufzug vorhanden ist. Ob er läuft, gehört nicht zur Definition.
Vorhanden und defekt sind zwei Zustände. Erfasst wird der erste.
„Die Vorgabe ist erfüllt“, teilt das Ministerium mit. Erfüllt ist die Ausstattung, nicht die Funktion.
Die Definition stammt aus einer nationalen Verordnung. Sie ist mit der EU-Vorgabe vereinbar.
Vereinbar heißt: es steht ein Aufzug da. Dass er hochfährt, verlangt keiner.
So sind 5.400 Bahnhöfe barrierefrei, auf dem Papier. Auf dem Bahnsteig steht mancher Aufzug still.
Der Vorstand nennt das erfüllte Standards. Erfüllt ist der Kasten, nicht der Weg nach oben.
Herr Volz fährt im Rollstuhl, sein Bahnhof gilt als barrierefrei. Der Aufzug ist seit Monaten kaputt.
Er steht vor der defekten Tür, das Schild sagt Aufzug. Barrierefrei, laut Meldung an die EU.
Hochkommt er nicht, gemeldet ist er als versorgt. Vorhanden ist der Aufzug, das genügt.
Er fragte, wann repariert werde. Man sagte, die Vorgabe sei ja erfüllt.
Erfüllt vor der kaputten Tür, das ist die Definition. Sie kennt nur vorhanden, nicht funktionierend.
Der Minister lobt die vollständige Barrierefreiheit im Netz. Vollständig ist die Ausstattung, lückenhaft die Fahrt.
Repariert wird der Aufzug, wenn Geld da ist. Da ist selten welches, aber gemeldet ist er als da.
Brüssel bekommt die Zahl 5.400. Herr Volz bekommt eine Treppe und ein Schild.
Gemessen wird das Vorhandensein, nicht der Betrieb. Vorhanden ist viel, betrieben wird weniger.
Für nächstes Jahr sind weitere Meldungen geplant. Mehr vorhandene Aufzüge, gleich viele defekte.
So erfüllt man eine Vorgabe mit einem Kasten. Der Kasten steht, der Rollstuhl auch, unten.
Ein defekter Aufzug gilt als barrierefrei, die EU-Vorgabe ist erfüllt. Vorhanden ist der Aufzug, hochfahren muss er nicht, das steht nicht in der Definition.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Erfasst wird die bauliche Ausstattung, nicht die Verfügbarkeit +++
+++ Der Aufzug ist seit 2019 defekt, das Ersatzteil wird nicht mehr gefertigt +++
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