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Klarheit geschaffen: 14 Seiten Regeln für Roller am Bahnsteig ersetzen zwei Sätze, die vierzig Jahre reichten
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (Absatz 41)

Der Chefredakteur liest die Regel. Sie ist gründlich. Foto: wpa (Symbolbild)
Karlsruhe (wpa) – Für das Abstellen von E-Scootern auf Bahnsteigen gilt seit August eine neue Regelung. Sie umfasst 14 Seiten.
Die bisherige Regelung bestand aus zwei Sätzen. Sie lautete, Wege seien frei zu halten.
Diese Regel galt seit 1984. Sie galt ursprünglich für Fahrräder.
Die neue Regelung enthält 41 Absätze. Geregelt werden Abstellflächen, Kennzeichnung und Haftung.
„Wir schaffen Rechtssicherheit“, erklärt Verfahrensleiterin Hannelore Auslegungsfrist. Sicher ist die Rechtslage.
Absatz 14 definiert den Begriff Bahnsteigfläche. Die Definition umfasst neun Zeilen.
Absatz 22 regelt das Abstellen bei Schneelage. Vorgesehen ist ein Mindestabstand von 1,20 Metern.
Absatz 31 regelt die Zuständigkeit bei umgefallenen Rollern. Zuständig ist der Betreiber.
Der Betreiber ist per Aufkleber am Roller erkennbar. Der Aufkleber ist zwei Zentimeter groß.
Kontrolliert wird die Einhaltung nicht. Personal ist an 1.900 Bahnhöfen nicht mehr vorhanden.
Ohne Kontrolle wirkt eine Regelung über Einsicht. Einsicht setzt Kenntnis voraus.
Kenntnis setzt Lektüre voraus. Die Lektüre dauert etwa 40 Minuten.
Ausgehängt wurde eine Kurzfassung. Sie umfasst eine Seite.
Auf ihr steht, Wege seien frei zu halten. Das entspricht der alten Regelung.
Die Erarbeitung der 14 Seiten dauerte 19 Monate. Beteiligt waren vier Referate und zwei Verbände.
Die Kosten werden mit rund 190.000 Euro angegeben. Sie umfassen Personal und Beteiligung.
Ein Praxistest fand nicht statt. Er war nicht vorgesehen.
Seit August wurden in Karlsruhe 41 umgefallene Roller gemeldet. Beseitigt wurden vier.
Die übrigen 37 standen wieder aufrecht, bevor jemand kam. Aufgestellt haben sie Reisende.
Reisende sind in der Regelung nicht vorgesehen. Sie kommen in keinem Absatz vor.
Frau Sturm ist 74 und geht am Stock. Sie ist im Juli über einen Roller gestolpert.
Sie hat sich nicht verletzt. Sie hat den Roller zur Seite gestellt.
Sie sagt, das mache sie jedes Mal. Sie sagt auch, sie habe von der neuen Regelung gehört.
Gelesen hat sie die Kurzfassung. Sie fand sie zutreffend.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ 14 Seiten Regeln erlassen, kontrolliert wird nicht +++
+++ Alte Regel lautete, Wege sind frei zu halten +++
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