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Schranke bleibt zu, weil ein Drittel von 1963 fehlt
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (41 Minuten je Stunde)

Zwei Drittel stehen bereit. Das kleinste fehlt. Foto: wpa (Symbolbild)
Lüneburg (wpa) – Ein Bahnübergang bleibt, wo er ist, die Beseitigung ist beschlossen, aber nicht bezahlt. Beschlossen kostet nichts, deshalb ist das der Lieblingszustand der Behörden.
Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz teilen sich Bahn, Bund und die Kommune die Kosten zu je einem Drittel. Drei Beteiligte, und am Ende hängt alles am ärmsten von ihnen.
Geregelt ist das seit 1963, die Systematik stammt aus einer Zeit mit weniger Zugverkehr. Ein Gesetz, älter als die meisten Schranken, entscheidet heute über das Leben am Gleis.
Der Anteil war damals leichter zu tragen, die Gemeindehaushalte waren größer im Verhältnis zur Bausumme. Man rechnet 2026 mit einer Formel von 1963 und wundert sich, dass nichts passt.
Die Gesamtkosten liegen bei 5,7 Millionen Euro, das kommunale Drittel bei 1,9 Millionen. Fast zwei Millionen für ein Bauwerk, das dem Konzern gehört.
Der Gemeindehaushalt umfasst 4,3 Millionen im Jahr, das Drittel entspricht 44 Prozent davon. 44 Prozent eines ganzen Jahres, für einen einzigen Übergang.
44 Prozent eines Jahreshaushalts. Für ein Bauwerk. Man müsste die halbe Gemeinde ein Jahr lang zusperren, um die Schranke wegzukriegen.
Eine Streckung über mehrere Jahre wurde geprüft, sie ist zulässig und braucht eine Kreditermächtigung. Der Ausweg existiert, gleich hinter der nächsten verschlossenen Tür.
Kreditermächtigungen bekommen Gemeinden in Haushaltssicherung nicht. Man erlaubt ihr den Kredit nicht und wirft ihr zugleich vor, sie zahle nicht.
Die Gemeinde ist seit 2019 in Haushaltssicherung, freiwillige Leistungen sind gestrichen. Arm gespart und dann für die eigene Armut verantwortlich gemacht.
Der Übergang ist keine freiwillige Leistung, eine Pflichtaufgabe aber auch nicht. Er fällt in genau die Ritze, in der Verantwortung zuverlässig verschwindet.
Er ist eine Kostenbeteiligung an fremdem Eigentum. Die Gemeinde soll für die Gleise des Konzerns bluten, damit der Konzern seine Schranke behält.
Die Gemeinde kann den Anteil nicht aufbringen, das hat sie 2021 mitgeteilt. Seither weiß jeder Bescheid, und seither passiert exakt nichts.
Damit ruht das Vorhaben, die beiden anderen Drittel stehen längst bereit. Zwei Drittel warten, ein Drittel fehlt, und die Schranke geht munter weiter zu.
Abgerufen werden können sie nicht, die Finanzierung ist nur vollständig möglich. Wegen des fehlenden Drittels verrottet auch das vorhandene Geld, brillante Konstruktion.
Der Kleinste der drei entscheidet damit über das Ganze, das ist die Systematik des Gesetzes. Man gibt dem Ärmsten das Vetorecht und nennt die Blockade Kostengerechtigkeit.
Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen, ihre Einführung wird seit 2022 geprüft. Geprüft wird, während die Schranke unten bleibt, im gewohnten Behördentempo.
Über den Übergang fahren täglich 141 Züge, die Schranke ist 6,4 Stunden am Tag geschlossen. Ein Viertel des Tages ist der Ort von der anderen Seite abgeschnitten.
Die Zahl stammt aus einer Zählung der Gemeinde, erhoben an vierzehn Tagen. Die Gemeinde hat selbst nachgezählt, weil es sonst keinen interessiert.
Anerkannt ist die Zählung nicht, anerkannt sind Zählungen der Straßenbauverwaltung. Der Ort darf seine eigene Schranke zählen, gelten tut es trotzdem nicht.
Auf der anderen Seite liegt ein Ortsteil mit 900 Einwohnern, die Grundschule steht nicht dort. 900 Menschen hinter einer Schranke, die ein Viertel des Tages zu ist.
Baulastreferent Heinrich Drittelregel nennt die Kostenteilung „bewährt“. Bewährt hat sie sich in reichen Gemeinden, für arme ist sie ein Fallbeil.
Bewährt hat sie sich in Gemeinden mit größerem Haushalt. Für die anderen bedeutet dieselbe Regel: Schranke bleibt, basta.
Der Rettungsdienst hat eine Umfahrung im Einsatzplan hinterlegt, elf Kilometer lang. Wenn es eilt, fährt der Notarzt elf Kilometer außen herum um ein Gesetz von 1963.
Gefahren wurde sie im vergangenen Jahr 41-mal.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Kommunales Drittel 1,9 Millionen bei einem Jahreshaushalt von 4,3 +++
+++ Schranke 6,4 Stunden am Tag geschlossen, der Rettungsdienst fährt elf Kilometer außen herum +++
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