⚠ Störungsinfo: Auf diesem Abschnitt der Website fällt der Ernst bis auf Weiteres aus. Es verkehrt ein Satire-Ersatzverkehr. Wir bitten, die Freude zu entschuldigen.
Ticket-Wallet eingeführt: Die Fahrkarte gilt, solange der Akku hält
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (bei 14 Prozent)

Sitzplatz mit Ladebuchse. Zwei von 84 funktionieren. Foto: wpa (Symbolbild)
Bremen (wpa) – Die Deutsche Bahn stellt ihren Vertrieb vollständig auf digitale Fahrkarten um. Papierfahrkarten entfallen ersatzlos.
Geregelt ist das in Ziffer 8.4 der Beförderungsbedingungen. Danach ist die Fahrkarte auf Verlangen vorzuzeigen.
Kann sie nicht vorgezeigt werden, gilt sie als nicht vorhanden. Der Grund ist unerheblich.
Ein leerer Akku ist ein solcher Grund. Er wird als Verantwortungsbereich des Reisenden geführt.
Im Fernverkehr sind Ladebuchsen vorgesehen. Eine Stichprobe ergab, dass davon zwei von 84 Sitzplätzen funktionsfähig waren.
Die übrigen liefern keinen Strom. Nach der jüngsten Ausstattungsänderung liefern sie Atmosphäre.
Ein Sprecher wies darauf hin, dass die Fahrkarte auch offline hinterlegt werde. Voraussetzung sei ein eingeschaltetes Gerät.
Diese Voraussetzung sei zumutbar. Sie entspreche der allgemeinen Lebenswirklichkeit.
Im vergangenen Jahr wurden 24.000 erhöhte Beförderungsentgelte wegen nicht vorzeigbarer Fahrkarte erhoben. In 9.100 Fällen war der Kauf nachweisbar.
Die Entgelte wurden dennoch fällig. Sie können nachträglich reduziert werden.
Die Reduzierung erfolgt auf Antrag. Die Bearbeitungsgebühr beträgt sieben Euro.
Der Antrag ist digital zu stellen. Das setzt ein geladenes Gerät voraus.
Der Fahrgastverband forderte eine Rückkehr zum Papier für Bedarfsfälle. Die Forderung wurde geprüft.
Sie sei aus Gründen der Vertriebseinheitlichkeit nicht darstellbar. Ausnahmen würden das System belasten.
Für ältere Reisende ist eine Sonderregelung in Vorbereitung. Sie sieht eine Chipkarte vor.
Die Einführung ist für 2030 geplant. Die Chipkarte benötigt kein Gerät.
Bis dahin gilt Ziffer 8.4. Sie wurde zuletzt 2024 geändert.
In der Ausstattungsrichtlinie steht ein Satz, der beide Vorgänge verbindet, ohne es zu bemerken. Ladebuchsen seien ein Komfortmerkmal, kein Betriebsmittel.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ In 9.100 von 24.000 Fällen war der Kauf nachweisbar – Entgelt wurde trotzdem fällig +++
+++ Chipkarte ohne Gerät für 2030 geplant +++
Mehr Satire-Ersatzverkehr:
Alle Meldungen der Waschbär-Presseagentur
Steckdosen liefern künftig keinen Strom mehr, sondern Atmosphäre
App-Ticket gilt nur mit Netzverbindung: im Zug gibt es keine
Achtung, Satire: Personen, Zitate und Pressestellen sind frei erfunden — im Gegensatz zu den Verspätungen.
Folge dem Bahn-Slam
auf WhatsApp
- Neue Slam-Texte zuerst
- Gedanken vom Gleis
- Keine E-Mail, kein Spam
Deine Nummer bleibt geheim. Du liest, ich schreibe – ganz ohne Datensammeln.
📷 Scannen & folgen
Komm mit meinem Waschbär an Bord – schon jetzt an Gleis 1 der Bahn-Slam-Community.
