Stimmt es, dass …?
„Auf Gleis 12 fährt ein Zug der Flixtrain GmbH ein, bitte beachten Sie, dass auf diesem Gleis viele verschiedene Bahnunternehmen unterwegs sind.“
Stimmt es, dass private Bahnen das Schienennetz der Deutschen Bahn nutzen dürfen?
→ Ein Mythos auf dem Prüfstand.
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Kurz gesagt
Das stimmt. Seit der Bahnreform ist der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz gesetzlich festgelegt, jedes zugelassene Eisenbahnverkehrsunternehmen darf also gegen Gebühr auf den Gleisen fahren, auch wenn das Netz einer Tochter der Deutschen Bahn gehört.
Das Schienennetz gilt vielen als Eigentum der Deutschen Bahn, auf dem folglich auch nur ihre Züge fahren dürften.
In Wirklichkeit sind auf deutschen Gleisen Hunderte verschiedene Bahnunternehmen unterwegs, von der kleinen Güterbahn bis zum Fernzug eines Konkurrenten.
Dieser Mythos-Check erklärt, warum das erlaubt ist, welche Regeln dabei gelten und wer darüber wacht.

Die Fakten in Zahlen
452
22.09.2021
öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland
über 450
2024
Bahnunternehmen fahren auf dem Netz der DB
2006
seit
wacht die Bundesnetzagentur über den Netzzugang
Hinzu kamen am 22. September 2021 weitere 149 nichtöffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Bahnreform öffnete die Gleise
Zu den wichtigsten Bestandteilen der Bahnreform gehörte die Öffnung der Schienenwege für private Eisenbahnunternehmen.
Neben der Gründung der Deutschen Bahn AG und der Regionalisierung des Nahverkehrs gilt sie als einer der drei Pfeiler der Reform.
Ziel war ein Verkehrsmarkt, auf dem neben der Deutschen Bahn auch andere Eisenbahnunternehmen ihre Transportleistungen anbieten können.
Mit der Reform setzte Deutschland zugleich die europäische Richtlinie 91/440/EWG um, die einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz verlangte.
Das Allgemeine Eisenbahngesetz, das die Grundregeln dafür enthält, stammt vom 27. Dezember 1993.

Fahren und Netz sind getrennt
Damit der Wettbewerb funktioniert, unterscheidet das Recht seitdem zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Die einen fahren Züge, die anderen betreiben die Infrastruktur mit Gleisen, Bahnsteigen und Stellwerken.
Ein Unternehmen kann auch beides sein, muss die beiden Bereiche dann aber wirtschaftlich getrennt führen.
Das bundeseigene Netz betreibt die DB InfraGO, eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Bahn.
Gut zu wissen
Die Unternehmensgenehmigung nach Paragraf 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ist grundsätzlich unbefristet. Erteilt wird sie meist von einer Landesbehörde, die als Landeseisenbahnaufsicht oder Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht bekannt ist.
In der Schweiz erteilt das Bundesamt für Verkehr eine Netzzugangsbewilligung, die jeweils zehn Jahre gilt. Dort besitzen 39 Unternehmen eine solche Bewilligung.
Gleiche Regeln für alle
Jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen hat im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten das Recht, gegen Gebühr seine Züge auf den Strecken eines Infrastrukturunternehmens fahren zu lassen.
Für alle Bewerber müssen dabei gleiche Bedingungen bei der Fahrplangestaltung und bei der Höhe der Gebühren gelten.
Ein Netzbetreiber darf also kein Unternehmen willkürlich bevorzugen oder benachteiligen.
Die Gebühr für die Nutzung heißt Trassenpreis und wird nach einem festen Preissystem berechnet.
Wer über den Zugang wacht
Weil die Regeln zum diskriminierungsfreien Netzzugang immer wieder zu Streit führten, übernahm das Eisenbahn-Bundesamt 2001 die Aufgabe einer Regulierungsbehörde.
Im Jahr 2006 ging diese Aufgabe auf die Bundesnetzagentur in Bonn über.
Seitdem trägt die Behörde den vollständigen Namen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Seit 2016 regelt das Eisenbahnregulierungsgesetz ihre Aufgaben, es löste unter anderem die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung von 2005 ab.
Hunderte Unternehmen auf der Schiene
Am 22. September 2021 gab es in Deutschland 452 öffentliche und 149 nichtöffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Nach Angaben der Deutschen Bahn fuhren im Jahr 2024 insgesamt über 450 Eisenbahnverkehrsunternehmen auf ihrem Netz.
Rund 135 davon nutzen das Netz der DB InfraGO im Personenverkehr.
Vor allem im Nahverkehr und im Güterverkehr haben diese sogenannten Dritten immer mehr Marktanteile gegenüber der Deutschen Bahn gewonnen.
Nicht jeder darf einfach losfahren
Offene Gleise bedeuten allerdings nicht, dass jeder mit einem eigenen Zug losfahren darf.
Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen braucht eine Unternehmensgenehmigung nach Paragraf 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
Dafür muss es unter anderem Zuverlässigkeit, Fachkunde und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von über 20 Millionen Euro je Schadensereignis vorgeschrieben.
Erteilt wird die Genehmigung meist von einer Landesbehörde, für bundeseigene und ausländische Bahnen vom Eisenbahn-Bundesamt.
Sicherheit muss nachgewiesen werden
Wer auf dem übergeordneten Netz fährt, braucht zusätzlich eine Sicherheitsbescheinigung.
Dafür muss das Unternehmen ein Sicherheitsmanagementsystem nachweisen.
Die Bescheinigung kann in Deutschland entweder das Eisenbahn-Bundesamt oder die Eisenbahnagentur der Europäischen Union erteilen.
Europaweite Grundanforderungen an die Bahnunternehmen legt die Richtlinie (EU) 2016/798 über die Eisenbahnsicherheit fest.
Ein Beispiel aus dem Fernverkehr
Wie der offene Netzzugang in der Praxis aussieht, zeigt der Fernverkehr zwischen Hamburg und Köln.
Ab 2012 verband dort der Hamburg-Köln-Express den Bahnhof Hamburg-Altona mit Köln Hauptbahnhof.
Nach April 2018 fuhren diese Züge unter dem Namen Flixtrain weiter.
Die Flixtrain GmbH gehört zum Verkehrskonzern Flix und bietet seit 2017 Fernverkehr in ganz Deutschland an, als Mitbewerber von DB Fernverkehr.
Insgesamt spielen private Anbieter im Fernverkehr aber nur eine kleine Rolle, ihr Marktanteil lag im Jahr 2012 unter 2 Prozent.
Offene Netze in ganz Europa
Auch auf europäischer Ebene ist der diskriminierungsfreie Netzzugang festgeschrieben, unter anderem durch die Richtlinie 2001/14/EG.
Das europäische Recht sieht vor, dass sich der Netzzugang auch auf Infrastrukturen in anderen Ländern erstrecken kann.
Auch ausländische Bahnen können deshalb in Deutschland fahren, ihre Unternehmensgenehmigung erteilt dann das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Richtlinie 2012/34/EU für einen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum wurde 2016 mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt.
Das Fazit
Der Mythos stimmt: Private und andere Bahnunternehmen dürfen das Schienennetz der Deutschen Bahn nutzen.
Seit der Bahnreform ist dieser Zugang gesetzlich garantiert und muss allen zu gleichen Bedingungen gewährt werden.
Dafür zahlen die Unternehmen Trassenpreise und brauchen eine Genehmigung sowie eine Sicherheitsbescheinigung.
Über die Einhaltung der Regeln wacht die Bundesnetzagentur, damit kein Unternehmen beim Zugang zu den Gleisen benachteiligt wird.
Von der Dampflok bis heute
Die Eisenbahn hat sich in fast zwei Jahrhunderten enorm verändert.
Am Anfang stand die schnaubende Dampflok, langsam und rußig, aber revolutionär.
Später kamen der elektrische Antrieb und immer schnellere Züge hinzu.
Aus einfachen Holzbänken wurden bequeme Sitze mit Steckdose und Klimaanlage.
Vieles, was heute selbstverständlich wirkt, war früher undenkbarer Luxus.
Dieser lange Weg zeigt, wie sehr die Bahn mit der Zeit gegangen ist.
Kleine Dinge, große Wirkung
Im Bahnbetrieb entscheiden oft die kleinen Dinge über den großen Ablauf.
Eine klare Ansage, ein sauberer Bahnsteig, ein pünktlicher Anschluss.
Für sich genommen wirken diese Dinge unscheinbar und beinahe nebensächlich.
In der Summe machen sie den Unterschied zwischen Ärger und Freude.
Wer sie beachtet, macht das Reisen für alle ein Stück angenehmer.
So zeigt sich Qualität bei der Bahn gerade im scheinbar Nebensächlichen.
