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Alkoholverbot am Bahnhof: Fahrgäste müssen Verspätung erstmals nüchtern ertragen
14. August 2026 · Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (gefühlt: knochentrocken)

Ein Betroffener zieht Bilanz. Die Flasche ist leer, der Zug ist weg. Foto: wpa (Symbolbild)
Berlin (wpa) – Die Deutsche Bahn weitet das Alkoholverbot auf alle Bahnhöfe aus. Damit erleben Fahrgäste ihre Verspätung künftig bei vollem Bewusstsein.
An 30 Bahnhöfen gilt die Regel bereits. Die restlichen folgen schrittweise.
Kritiker warnen vor den Folgen. Zum ersten Mal müssten Reisende die Anzeigetafel klar im Kopf verarbeiten.
„Nüchtern liest sich ‚90 Minuten‘ völlig anders“, berichtet Pendler Sven Marquardt. „Vorher war das eine Zahl. Jetzt ist es ein Schicksal.“
Die Bahn verteidigt den Schritt. Man wolle die Sicherheit erhöhen und das Miteinander verbessern.
Ausgenommen bleiben Bahnhofsgaststätten. Dort darf weiter getrunken werden, allerdings nur im Sitzen und unter Aufsicht.
Ein Sprecher sieht darin kein Problem. „Wer auf seinen Zug wartet, hat ohnehin genug Zeit für ein Restaurant.“
Für den Bordverkauf im Zug ändert sich nichts. Dort bleibt Bier erlaubt.
Fahrgäste müssen dafür nur eines schaffen: in den Zug kommen.
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