Bahn-Slam · Stimmt es, dass …?
„Sehr geehrte Fahrgäste, für manche ist diese Fahrt kostenlos. Der Schwerbehindertenausweis macht es möglich.“
Stimmt es, dass Schwerbehinderte kostenlos Bahn fahren?
→ Kostenlos Bahn fahren mit Behinderung? Im Nahverkehr ja – aber nur mit den richtigen Papieren.
Lesezeit: 6 Minuten · Mythen-Check · Recht
Kurz gesagt
Teils wahr. Menschen mit Schwerbehinderung können im Nahverkehr kostenlos fahren – aber nicht automatisch. Voraussetzung sind bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, etwa G, aG, H, Bl oder Gl, und eine gültige Wertmarke. Diese Wertmarke kostet meist einen Eigenanteil von rund 104 Euro im Jahr; bei manchen Merkzeichen ist sie kostenlos. Gilt dann in der 2. Klasse des Nahverkehrs, nicht im ICE oder IC. Und: Steht ein „B“ im Ausweis, fährt eine Begleitperson gratis mit.
Viele haben es schon gehört: Mit einem Schwerbehindertenausweis fahre man kostenlos Bahn.
Das stimmt – aber nicht pauschal und nicht für alle Züge.
Es hängt an den Merkzeichen im Ausweis, an einer Wertmarke und an der Zugart.
Wer die Regeln kennt, spart viel Geld; wer sie nicht kennt, steht trotzdem ohne gültiges Ticket da.

Die Behauptung
Schwerbehinderte fahren kostenlos Bahn.
Im Nahverkehr ist das richtig – unter bestimmten Voraussetzungen.
Im Fernverkehr dagegen gilt es nicht.
Wer kostenlos fährt – und womit
Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung haben Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt, hilflos, blind oder gehörlos sind.
Erkennbar ist das an Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: G, aG, H, Bl oder Gl.
Dazu braucht man ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke. Die kostet meist einen Eigenanteil von rund 104 Euro im Jahr – bei den Merkzeichen Bl, H oder aG ist sie kostenlos.
Damit fährt man dann kostenlos in der 2. Klasse des Nahverkehrs: S-Bahn, Regionalbahn, Regional-Express.
Freifahrt in Zahlen
Nahverkehr
kostenlos
2. Klasse, mit Voraussetzungen
G, aG, H, Bl, Gl
nötige Merkzeichen
im Schwerbehindertenausweis
104 €
Wertmarke pro Jahr
Eigenanteil, teils entfällt er
Merkzeichen B
Begleitung gratis
eine Begleitperson fährt frei mit
nicht im ICE
kein Fernverkehr
dort gilt die Freifahrt nicht
Quellen: ÖPNV-Info, Familienratgeber, Landesämter für Soziales. Eigenanteil Stand 2025.
Wo die Grenzen liegen
Die Freifahrt gilt im Nahverkehr, nicht im Fernverkehr.
Für ICE, IC und EC braucht man also ein normales Ticket, auch mit Ausweis.
Dafür gibt es eine schöne Zusatzregel: Steht im Ausweis das Merkzeichen „B“, darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren – und oft auch ein Hund.
So ist sichergestellt, dass niemand aus Kostengründen allein reisen muss, der Hilfe braucht.
Das Urteil
Halb wahr. Im Nahverkehr fahren Schwerbehinderte kostenlos – aber nur mit passendem Merkzeichen und gültiger Wertmarke.
Die Wertmarke kostet meist einen Eigenanteil; bei bestimmten Merkzeichen ist sie gratis.
Im Fernverkehr gilt die Freifahrt nicht. Dafür fährt mit Merkzeichen „B“ die Begleitperson umsonst mit.
Häufige Fragen zur Freifahrt
Fahren Schwerbehinderte wirklich kostenlos Bahn?
Welche Merkzeichen berechtigen zur Freifahrt?
Kostet die Freifahrt etwas?
Gilt die Freifahrt im ICE?
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Was brauche ich konkret zum Mitführen?
Quellen
ÖPNV-Info, Familienratgeber und Landesämter für Soziales: unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr mit Merkzeichen G/aG/H/Bl/Gl und Wertmarke (Eigenanteil rund 104 Euro, teils kostenlos), Begleitperson bei Merkzeichen B frei.
Stand: September 2026.
Weiterfahrt
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