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Klapptisch für 200 Gramm, der Laptop wiegt 1400
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (Tisch kippt)

Der Tisch ist ausgeklappt. Mehr ist nicht vorgesehen. Foto: wpa (Symbolbild)
Köln (wpa) – Der Klapptisch am Zugsitz ist für 200 Gramm zugelassen. Das steht im Datenblatt.
Ein Becher Kaffee wiegt gefüllt etwa 340 Gramm. Ein Laptop 1400.
Beides wird täglich darauf abgestellt. Der Tisch hält meistens.
„Die Angabe ist eine Dauerlast“, sagt Fahrzeugtechniker Bruno Klapptisch. Wie viel kurzzeitig geht, weiß seit 1998 niemand. Man findet es auf dem eigenen Schoß heraus.
Wie viel mehr, sagt das Datenblatt nicht. Es nennt nur die 200 Gramm.
Die Zahl stammt aus einer Norm von 1998. Nie überarbeitet.
Damals gab es keine Laptops im Zug. Kaffeebecher gab es schon.
Sie waren nur kleiner. Ein Becher fasste 150 Milliliter.
Heute sind 300 üblich. Manche Automaten geben 400 aus.
Die Bahn hat die Norm 2019 zur Prüfung gemeldet. Zuständig ist ein europäisches Gremium.
Es tagt zweimal im Jahr. Der Punkt steht auf der Liste.
Er stand dort auch 2020 und 2021. Behandelt wurde er nicht.
Der Grund ist die Reihenfolge. Sicherheitsthemen haben Vorrang.
Ein kippender Tisch gilt nicht als Sicherheitsthema. Solange nichts Heißes darauf steht.
Verbrühungen im Zug werden nicht zentral erfasst. Keine Meldepflicht.
Ein Zugbegleiterverband schätzt 400 Fälle im Jahr. Die Zahl ist nicht belegt.
Die Bahn hält sie für zu hoch. Eine eigene Zahl nennt sie nicht.
In neuen Wagen sind die Tische größer. Sie tragen 500 Gramm.
Das reicht für den Kaffee. Für den Laptop nicht.
Beides gleichzeitig ist ohnehin nicht vorgesehen. Darauf weist ein Aufkleber hin.
Der Aufkleber sitzt auf der Unterseite des Tisches. Sichtbar nur im hochgeklappten Zustand.
Der Tisch ist Teil der Innenausstattung. Beschafft nach Gewicht und Preis.
Beide Kriterien standen im Leistungsverzeichnis. Ein Kriterium zur Tragfähigkeit nicht.
Geprüft wurde nach Norm. Die prüft die Klappmechanik, nicht die Auflast.
Im ersten Jahr wurden 41 Verbrühungen gemeldet. Vier davon betrafen Kinder.
Die Meldungen sind erfasst. Zuständig ist die Fahrzeugtechnik.
Die Fahrzeugtechnik hat den Aufkleber veranlasst.
Er sitzt auf der Unterseite.
Lesbar ist er nur, wenn nichts darauf steht.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Klapptisch nach Gewicht und Preis beschafft, ein Kriterium zur Tragfähigkeit stand nicht im Leistungsverzeichnis +++
+++ 41 gemeldete Verbrühungen im ersten Jahr, vier davon betrafen Kinder +++
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