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LED spart Millionen, nur zwei Jahre zu spät
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 2 Minuten (Amortisation zehn Jahre)

Zehn Jahre bis zur Amortisation. Acht Jahre hält die Anlage. Foto: wpa (Symbolbild)
Dortmund (wpa) – Die Bahn stellt die Bahnhofsbeleuchtung auf LED um, Einsparung 1,4 Millionen Euro im Jahr. Eine schöne Zahl, die sich zwei Seiten später selbst widerlegt.
Die Zahl steht in der Pressemitteilung und ist belastbar. Belastbar ist auch die andere, die man lieber nicht daneben legt.
Die Investition beträgt 14 Millionen Euro, das steht in der Vorlage. Vierzehn Millionen, damit es künftig heller und angeblich billiger wird.
Daraus ergibt sich eine Amortisationszeit von zehn Jahren, auch diese Zahl ist genannt. Nach zehn Jahren hat sich die Anlage bezahlt, sagt Seite eins.
Die Nutzungsdauer der Leuchten ist mit acht Jahren angesetzt, in derselben Vorlage. Nach acht Jahren ist die Anlage hin, sagt Seite drei.
Nach acht Jahren ist die Anlage zu ersetzen, nach zehn wäre sie bezahlt. Sie geht kaputt, zwei Jahre bevor sie sich rechnet, das ist der ganze Witz.
Die beiden Zahlen stehen zwei Seiten auseinander, sie stammen von zwei Fachbereichen. Getrennte Seiten, getrennte Referate, und niemand blättert zurück.
Der eine rechnet Energie, der andere Anlagen, beide rechnen richtig. Zwei richtige Rechnungen, die zusammen ein Minusgeschäft ergeben.
Zusammengeführt werden sie in der Zusammenfassung, dort steht die Einsparung. In der Zusammenfassung überlebt nur die schöne Hälfte.
Die Nutzungsdauer von acht Jahren ist konservativ angesetzt, Hersteller nennen bis zu fünfzehn. Man rechnet die Lampe absichtlich früher tot, als sie ist.
Bei fünfzehn Jahren geht die Rechnung auf, bei acht nicht. Man hätte nur die ehrliche Zahl nehmen müssen, dann stimmte sogar alles.
Angesetzt wurde acht, weil sich die Abschreibung danach richtet. Nicht die Lampe bestimmt die Zahl, sondern das Finanzamt.
Beleuchtungsreferent Bernd Nutzungsdauer nennt die Umstellung „wirtschaftlich geboten“. Geboten ist sie, nur rechnet sie sich um genau zwei Jahre nicht.
Sie ist auch ökologisch geboten, der Stromverbrauch sinkt um 61 Prozent. Das Argument wäre stark genug allein, man musste es nicht schönrechnen.
Die Abschreibung über acht Jahre ist eine Entscheidung der Bilanzierung. Ein Buchhaltungsakt entscheidet, wann eine funktionierende Lampe offiziell tot ist.
Bilanziert wird nach steuerlicher Nutzungsdauer, die steht in einer Tabelle. Über moderne Technik entscheidet ein Werk aus einer anderen Zeit.
Die Tabelle stammt von 2001, LED kommt darin nicht vor. Man ordnet das Neue nach einer Liste ein, die es noch gar nicht kannte.
Eingeordnet wurde sie unter „Beleuchtungsanlagen allgemein“. Ein Sammelfach von 2001 diktiert die Wirtschaftlichkeit von 2026.
Wer über zehn Jahre amortisiert und über acht abschreibt, hat zwei Jahre ohne Anlage und ohne Ersparnis. Zwei Jahre lang zahlt man für Licht, das längst wieder erneuert werden musste.
Das ist bekannt, es steht in Anlage 4 der Vorlage. Der Fehler ist dokumentiert, ordentlich, in der Anlage, die keiner liest.
Die Vorlage wurde beschlossen, Anlage 4 war beigefügt. Beschlossen mit dem Widerspruch im Anhang, Hauptsache die Zusammenfassung glänzt.
Beigefügte Anlagen gelten als zur Kenntnis genommen. Man hat den Fehler zur Kenntnis genommen, indem man ihn nicht gelesen hat.
Nur die Rechnung geht nicht auf, und zwar um zwei Jahre.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Steuerliche Nutzungsdauer nach einer Tabelle von 2001, in der LED nicht vorkommt +++
+++ Amortisation zehn Jahre, Abschreibung acht – die Differenz steht in Anlage 4 +++
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