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Mittelgang wird Gepäckfläche und bleibt Fluchtweg
Waschbär-Presseagentur · Lesezeit: 3 Minuten (Handgepäck)

Der Chefredakteur kommt nicht durch. Es ist der offizielle Weg. Foto: wpa (Symbolbild)
Hamburg (wpa) – Die Bahn weist den Mittelgang in ihren Fernzügen künftig als Gepäckfläche aus. Seit August.
Erfasst werden so 41 Quadratmeter je Zug. Die ausgewiesene Gepäckkapazität steigt um 61 Prozent.
Gebaut wurde dafür nichts. Geändert wurde die Flächenzuordnung im Fahrzeugregister.
„Wir bilden die tatsächliche Nutzung ab“, erklärt Produktmanagerin Silke Handgepäck. Tatsächlich stand das Gepäck da immer.
Die neue Zuordnung geht in den Qualitätsbericht ein. Unter „Komfortverbesserung“.
Der Gang bleibt gleichzeitig Fluchtweg. Beide Angaben stehen im selben Aushang.
Der Aushang hängt an der Wagentür. In Schriftgröße 9.
Auf ihm steht, Fluchtwege seien freizuhalten. Darunter steht die neue Flächenwidmung.
Ein Widerspruch wurde geprüft. Ergebnis: Beide Regelungen gelten für sich.
Gemeinsam gelten sie auch. Für den Fall des Falles gilt die Fluchtwegregelung.
Der Fall des Falles ist selten. Die übrige Zeit gilt die Gepäckwidmung.
Der Gepäckwagen wurde 1997 abgeschafft. Ein eigener Wagen für Koffer und Fahrräder.
Abgeschafft, weil er Platz kostete. Der Platz wurde zu Sitzplätzen.
Sitzplätze bringen Umsatz. Ein Gepäckregal bringt keinen.
Die Ablagen über den Sitzen wurden für die Koffer der Neunziger gebaut. Koffer sind seitdem größer geworden.
2024 kam deshalb eine Koffergrenze. Wer größer packt, soll nichts mitnehmen.
Die Grenze wird nicht kontrolliert. Kontrolliert wird die Fahrkarte.
Im Ausland gibt es große Regale am Wageneingang. Sie werden dort mitbestellt.
Mitbestellt, weil der Umstieg dort als Teil der Reise gilt. Hier gilt der Sitzplatz als Produkt.
Familie Oborny wollte mit drei Rädern von Hamburg an die Ostsee. Zwei Stellplätze waren frei.
Das dritte fuhr eine Woche später. Sie sind mit dem Auto gefahren.
In der Statistik erscheinen sie nicht. Sie haben nie eine Fahrkarte gekauft.
Ihre Räder standen an dem Tag im Flur. Der Flur ist bei ihnen zu Hause.
Der Mittelgang ist ein Rettungsweg. Aus der Brandschutzvorschrift.
Die verlangt eine nutzbare Breite von 60 Zentimetern. Die Breite wird eingehalten.
Gemessen wird ohne Gepäck. Gepäck ist bewegliche Ladung und damit nicht Teil der Anlage.
Bei der Räumungsübung im März wurde der Wagen leer geräumt. Zeit: 94 Sekunden.
Der Zielwert liegt bei 120. Die Übung gilt als bestanden.
Geübt wurde der Fall, der nicht eintritt.
+++ MÜLLEIMER-TICKER +++
+++ Mittelgang als Gepäckfläche gewidmet, brandschutzrechtlich nutzbare Breite 60 Zentimeter – gemessen ohne Gepäck +++
+++ Räumungsübung im leeren Wagen: 94 Sekunden bei einem Zielwert von 120 +++
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