Stimmt es, dass Schwarzfahren eine Straftat ist? Paragraf 265a, 60 Euro und die Debatte um die Entkriminalisierung

Bahn-Slam · Stimmt es, dass …?

„Sehr geehrte Fahrgäste, bitte halten Sie Ihren Fahrschein bereit. Ohne ist keine Ordnungswidrigkeit – sondern eine Straftat.“

Stimmt es, dass Schwarzfahren eine Straftat ist?

→ Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne Ticket steht dagegen im Strafgesetzbuch.

Lesezeit: 7 Minuten · Mythen-Check · Recht

Kurz gesagt

Ja. Fahren ohne gültigen Fahrschein ist in Deutschland kein bloßer Regelverstoß, sondern eine Straftat: das „Erschleichen von Leistungen“ nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs. Möglich sind eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft. Dazu kommt fast immer das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro, das die Verkehrsunternehmen verlangen. Ob Schwarzfahren eine Straftat bleiben soll, ist heftig umstritten – auch im Bundestag.

Die meisten halten es für eine Lappalie: einmal ohne Ticket erwischt, ein Bußgeld, fertig.

Tatsächlich ist es das nicht.

Wer ohne gültigen Fahrschein fährt, begeht nach deutschem Recht keine Ordnungswidrigkeit wie beim Falschparken, sondern eine Straftat.

Sie steht im Strafgesetzbuch – gleich neben Betrug und Untreue.

Fahrkartenautomat der S-Bahn
Ein Ticket am Automaten kostet ein paar Euro – kein Ticket kann teuer werden. Foto: Anselm Schüler, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die Behauptung

Schwarzfahren sei eine Straftat, kein bloßer Regelverstoß.

Das stimmt – und überrascht viele, weil es sich so wenig nach Verbrechen anfühlt.

Der Blick ins Gesetz ist trotzdem eindeutig.

Der Paragraf 265a

Im Strafgesetzbuch heißt das Vergehen „Erschleichen von Leistungen“.

Gemeint ist, wer eine Leistung nutzt, ohne zu zahlen – zum Beispiel eine Fahrt mit Bus oder Bahn.

Das Gesetz sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.

In der Praxis endet es meist bei einer Geldstrafe. Wer sie nicht zahlen kann, muss aber im schlimmsten Fall ins Gefängnis – die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.

Schwarzfahren vor dem Gesetz

§ 265a

im Strafgesetzbuch

„Erschleichen von Leistungen“

bis 1 Jahr

Freiheitsstrafe

oder Geldstrafe – es ist eine Straftat

60 €

erhöhtes Entgelt

verlangen die Verkehrsunternehmen zusätzlich

erwischt

ab wann oft eine Anzeige folgt

Quellen: § 265a StGB; Wikipedia „Beförderungserschleichung (Deutschland)“; Deutscher Bundestag zur Debatte über die Streichung. Das Entgelt von 60 Euro ist zivilrechtlich und kommt zur Strafe hinzu.

Zweimal zahlen

Neben der Strafe steht noch das erhöhte Beförderungsentgelt.

Das sind meist 60 Euro, die das Verkehrsunternehmen verlangt – zusätzlich zum eigentlichen Fahrpreis.

Es ist eine zivilrechtliche Forderung, kein Ersatz für die Strafe.

Genau diese Doppelung – Geldstrafe vom Staat und Entgelt vom Unternehmen – kritisieren viele als zu hart.

Warum das umstritten ist

Kritiker sagen: Wer in eine offene Bahn einsteigt, überwindet keine Sperre und keinen Schutz. Es brauche keine „kriminelle Energie“ – also passe der Straftatbestand nicht.

Die Ersatzfreiheitsstrafen füllen zudem Gefängnisse mit Menschen, die vor allem arm sind und die Geldstrafe nicht zahlen können.

Deshalb gab es im Bundestag Vorstöße, Schwarzfahren aus dem Strafrecht zu streichen und wie Falschparken als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Entschieden ist die Frage bis heute nicht.

Das Urteil

Wahr. Schwarzfahren ist nach Paragraf 265a eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

In der Praxis droht meist eine Geldstrafe plus 60 Euro Entgelt – im Wiederholungsfall auch mehr.

Ob das so bleiben soll, ist eine politische Frage, über die weiter gestritten wird. Das Gesetz aber ist derzeit eindeutig.

Häufige Fragen zum Schwarzfahren

Ist Schwarzfahren wirklich eine Straftat?
Ja. Es ist das „Erschleichen von Leistungen“ nach Paragraf 265a StGB – eine Straftat, keine bloße Ordnungswidrigkeit wie Falschparken.
Welche Strafe droht?
Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor. In der Praxis ist es meist eine Geldstrafe.
Was hat es mit den 60 Euro auf sich?
Das ist das erhöhte Beförderungsentgelt, das die Verkehrsunternehmen zusätzlich verlangen. Es ist zivilrechtlich und ersetzt die Strafe nicht.
Kann man fürs Schwarzfahren ins Gefängnis kommen?
Direkt selten. Aber wer die Geldstrafe nicht zahlt, muss unter Umständen eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Genau das kritisieren viele.
Reicht es, das erhöhte Entgelt zu zahlen?
Nicht unbedingt. Das Entgelt regelt nur den zivilrechtlichen Teil. Die Strafanzeige nach Paragraf 265a kann davon unabhängig bestehen bleiben.
Wird Schwarzfahren bald keine Straftat mehr sein?
Möglich, aber offen. Im Bundestag gab es Vorstöße zur Entkriminalisierung. Entschieden ist bislang nichts – noch gilt Paragraf 265a.

Quellen

Paragraf 265a Strafgesetzbuch (Erschleichen von Leistungen); Wikipedia „Beförderungserschleichung (Deutschland)“; Deutscher Bundestag zur Debatte über die Streichung des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht.

Das erhöhte Beförderungsentgelt (meist 60 Euro) ist zivilrechtlich. Stand: September 2026.

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Über BahnSlam

Stephan Pinkwart verkörpert einzigartig die Welt der Poetry Slams und der Bahn. Mit fesselnden Auftritten verbindet er die Kraft der Worte mit seiner Liebe zu Zügen. Seine Poesie ist tiefgründig und emotional, und seine Leidenschaft für die Bahn symbolisiert Freiheit und Verbindung. Pinkwarts Kunst begeistert Poetry Slam-Fans und Eisenbahnliebhaber gleichermaßen.

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