Schwerbehindertenausweis

Ich verstehe nur Bahnhof · Das Wörterbuch · Begriff 211

„Mit gültiger Wertmarke fahren Sie im Nahverkehr unentgeltlich.“

Schwerbehindertenausweis

→ Übersetzt: Ein Ausweis, der für viele Menschen die Mobilität überhaupt erst bezahlbar macht.

Lesezeit: 9 Minuten · Tickets & Preise

Die 30-Sekunden-Antwort

Menschen mit bestimmten Merkmalen im Schwerbehindertenausweis können den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen. Dafür ist zusätzlich zum Ausweis eine gültige Wertmarke nötig, die jährlich oder halbjährlich verlängert wird. Für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen B darf zudem eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Im Fernverkehr gelten dagegen eigene, deutlich eingeschränktere Regeln.

Mobilität kostet Geld.

Für manche Menschen kostet sie deutlich mehr als für andere.

Wer auf Hilfsmittel oder Begleitung angewiesen ist, zahlt oft doppelt.

Genau hier setzt eine gesetzliche Regelung an.

Sie ist über fünfzig Jahre alt und trotzdem wenig bekannt.

Viele Berechtigte wissen gar nicht, was ihnen zusteht.

Dabei geht es um echte Freiheit im Alltag.

Eine Person im Rollstuhl wartet ruhig auf einem Bahnsteig im warmen Tageslicht
Ein kleines Dokument, das über echte Bewegungsfreiheit entscheidet. Symbolbild, mit KI erstellt.

Wer überhaupt anspruchsberechtigt ist

Entscheidend ist nicht der Grad der Behinderung allein.

Wichtig sind vor allem die eingetragenen Merkzeichen im Ausweis.

Relevant sind hier vor allem die Buchstaben G, aG, H, Bl und Gl.

Sie stehen für erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit.

Auch Blindheit und Gehörlosigkeit gehören ausdrücklich dazu.

Ohne eines dieser Merkzeichen besteht kein Anspruch auf Freifahrt.

Der Ausweis allein reicht also nicht aus.

Was die Wertmarke damit zu tun hat

Die Freifahrt gilt nur mit einer gültigen Wertmarke.

Diese Marke wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt.

Sie gilt für ein halbes oder ein ganzes Jahr.

Für die meisten Berechtigten kostet sie eine jährliche Eigenbeteiligung.

Bestimmte Gruppen erhalten die Marke dagegen kostenlos.

Dazu zählen etwa blinde und hilflose Menschen.

Auch Empfänger bestimmter Sozialleistungen sind davon befreit.

Ausweis, Merkzeichen und Marke

AUSWEIS

die Grundlage

Weist die Schwerbehinderung nach, berechtigt allein aber noch nicht zur Freifahrt.

MERKZEICHEN

entscheidet mit

Erst Buchstaben wie G, aG, H, Bl oder Gl eröffnen den Anspruch auf Freifahrt.

WERTMARKE

macht es gültig

Nur mit gültiger Marke gilt die unentgeltliche Beförderung tatsächlich.

MERKZEICHEN B

Begleitung frei

Eine Begleitperson fährt kostenlos mit, auch im Fernverkehr.

Ausweis und Wertmarke müssen bei jeder Kontrolle gemeinsam vorgezeigt werden.

Die besondere Rolle des Merkzeichens B

Das Merkzeichen B steht für die Berechtigung zur Begleitung.

Es bedeutet, dass eine Begleitperson notwendig sein kann.

Diese Begleitperson fährt kostenlos mit.

Das gilt ausdrücklich auch im Fernverkehr.

Die Begleitperson braucht dafür keinen eigenen Fahrschein.

Eine Reservierung sollte für sie trotzdem gebucht werden.

Diese Reservierung selbst ist allerdings kostenpflichtig.

Wo die Freifahrt tatsächlich gilt

Die unentgeltliche Beförderung gilt im gesamten öffentlichen Nahverkehr.

Dazu zählen Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen.

Auch Regionalzüge sind in einem bestimmten Umkreis eingeschlossen.

Im Fernverkehr gilt die Freifahrt dagegen nicht.

Dort brauchst du einen regulären Fahrschein.

Nur die Begleitperson bleibt bei Merkzeichen B kostenfrei.

Diese Trennung führt regelmäßig zu Missverständnissen.

Wie die Kontrolle im Zug abläuft

Bei einer Kontrolle zeigst du Ausweis und Wertmarke zusammen vor.

Beides muss gültig und lesbar sein.

Eine abgelaufene Wertmarke macht den Anspruch sofort ungültig.

Dann drohen dieselben Konsequenzen wie beim Fahren ohne Ticket.

Eine rechtzeitige Verlängerung ist deshalb wichtig.

Das Versorgungsamt erinnert daran nicht immer automatisch.

Video: „Kostenlos im ÖPNV? Infos zur Wertmarke für Menschen mit Schwerbehinderung“ vom Kanal betaCare.

„Mit gültiger Wertmarke fahren Sie im Nahverkehr unentgeltlich.“

→ Übersetzt: Der Ausweis allein reicht nicht, die Marke entscheidet.

Was viele Berechtigte nicht wissen

Die Freifahrt gilt bundesweit, nicht nur am Wohnort.

Du kannst also auch in einer fremden Stadt kostenlos fahren.

Das macht den Ausweis auf Reisen besonders wertvoll.

Auch für Regionalzüge außerhalb der Heimatregion gilt er.

Viele nutzen diese Möglichkeit aus Unkenntnis gar nicht.

Ein Blick in die eigenen Unterlagen lohnt sich deshalb.

Weitere Vergünstigungen bei der Bahn

Neben der Freifahrt gibt es zusätzliche Erleichterungen.

Der Mobilitätsservice hilft beim Ein- und Aussteigen kostenlos.

Rollstuhlplätze im Fernverkehr lassen sich gezielt reservieren.

Auch eine BahnCard gibt es für Berechtigte teils vergünstigt.

Diese Angebote muss man allerdings aktiv anfragen.

Von selbst weist kaum jemand darauf hin.

Warum die Regelung überhaupt existiert

Die Freifahrt geht auf ein Gesetz aus den siebziger Jahren zurück.

Der Gedanke dahinter ist ein Ausgleich für Nachteile im Alltag.

Wer nicht Auto fahren kann, ist auf den Nahverkehr angewiesen.

Ohne diese Regelung würde Mobilität für viele unbezahlbar.

Der Staat erstattet den Verkehrsunternehmen die entgangenen Einnahmen.

Es handelt sich also nicht um ein Geschenk der Verkehrsbetriebe.

Sondern um eine bewusste gesellschaftliche Entscheidung.

Welche Merkzeichen was bedeuten

Im Ausweis stehen Buchstaben, und sie entscheiden über deine Rechte.

Das Merkzeichen B bedeutet: Eine Begleitperson fährt kostenlos mit.

Das Merkzeichen G steht für erhebliche Gehbehinderung und ermöglicht die Wertmarke.

Das Merkzeichen aG bedeutet außergewöhnliche Gehbehinderung.

Bl steht für blind, Gl für gehörlos. Beide berechtigen ebenfalls zur unentgeltlichen Beförderung.

Wie die Wertmarke funktioniert

Sie ist der eigentliche Schlüssel zur kostenlosen Fahrt.

Du beantragst sie beim Versorgungsamt, meist zusammen mit dem Ausweis.

Es gibt sie für ein halbes oder ein ganzes Jahr.

Für die meisten kostet sie eine Eigenbeteiligung. Bei bestimmten Merkzeichen und bei geringem Einkommen ist sie kostenlos.

Mit Ausweis und gültiger Wertmarke fährst du im gesamten Nahverkehr in Deutschland ohne weiteres Ticket.

Alle Fragen zum Thema

Fahre ich mit Schwerbehindertenausweis kostenlos?

Im Nahverkehr ja, mit gültiger Wertmarke und den passenden Merkzeichen. Im Fernverkehr nicht. Dort gibt es aber Ermäßigungen für Begleitpersonen.

Was ist die Wertmarke?

Ein Beiblatt zum Ausweis, das zur unentgeltlichen Beförderung berechtigt. Sie wird beim Versorgungsamt beantragt. Es gibt sie für sechs oder zwölf Monate.

Was kostet die Wertmarke?

Für die meisten eine jährliche Eigenbeteiligung im niedrigen dreistelligen Bereich. Bei bestimmten Merkzeichen und bei geringem Einkommen ist sie kostenlos. Das prüft das Versorgungsamt.

Was bedeutet das Merkzeichen B?

Eine Begleitperson darf kostenlos mitfahren. Das gilt im Nah- und im Fernverkehr. Die Begleitperson braucht kein eigenes Ticket.

Fährt mein Assistenzhund kostenlos?

Ja, immer. Er braucht kein Ticket und keinen Maulkorb. Ein Nachweis über die Ausbildung sollte dabei sein.

Gilt das auch im ICE?

Die Wertmarke nicht, sie gilt nur im Nahverkehr. Die kostenlose Begleitperson bei Merkzeichen B gilt aber auch im Fernverkehr. Für dich selbst brauchst du ein normales Ticket.

Kann ich einen Sitzplatz reservieren?

Ja, und der Rollstuhlstellplatz ist kostenfrei. Auch der Platz für die Begleitperson wird mitreserviert. Das geht über die Mobilitätsservice-Zentrale.

Gibt es eine ermäßigte BahnCard?

Ja, für Menschen mit bestimmten Merkzeichen gibt es Vergünstigungen. Die Bedingungen stehen bei der Bahn. Ein Nachweis ist beim Kauf nötig.

Was gilt beim Deutschlandticket?

Wer mit Wertmarke kostenlos fährt, braucht es nicht. Für Begleitpersonen mit Merkzeichen B entstehen ebenfalls keine Kosten. Ohne Wertmarke gilt der normale Preis.

Der Chefübersetzer sagt

„Der Schwerbehindertenausweis ist eines der wirksamsten Mobilitätsinstrumente in Deutschland, und gleichzeitig eines der am schlechtesten erklärten. Ausweis, Merkzeichen und Wertmarke sind drei getrennte Dinge, und erst zusammen ergeben sie die Freifahrt.“

Das heißt für dich am Gleis

1. Prüfe, welche Merkzeichen in deinem Ausweis stehen, sie entscheiden über den Anspruch.

2. Verlängere die Wertmarke rechtzeitig, eine abgelaufene Marke macht die Freifahrt ungültig.

3. Nutze die Freifahrt auch auf Reisen, sie gilt bundesweit und nicht nur zu Hause.

4. Frage aktiv nach Mobilitätsservice und vergünstigter BahnCard, beides wird selten angeboten.

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Über BahnSlam

Stephan Pinkwart verkörpert einzigartig die Welt der Poetry Slams und der Bahn. Mit fesselnden Auftritten verbindet er die Kraft der Worte mit seiner Liebe zu Zügen. Seine Poesie ist tiefgründig und emotional, und seine Leidenschaft für die Bahn symbolisiert Freiheit und Verbindung. Pinkwarts Kunst begeistert Poetry Slam-Fans und Eisenbahnliebhaber gleichermaßen.

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